kein 1. Vorsitzender?

Moderator: FDR-Team

Segler24
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 24.07.16, 10:13

kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Segler24 »

Hallo,
unser 1. Vorsitzender ist mit Wirkung zum 1. 9. zurück getreten, nachdem es häufiger Kompetenzprobleme im Vorstand gegeben hat. Hintergrund ist eine kleine Gruppe im Verein, die andere Vereinsziele haben, als die übrigen Mitglieder und denen Regeln und Satzung ziemlich egal sind.

Die Mitglieder-Masse ist träge und kommt nur noch in geringer Anzahl zu Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen und interessiert sich mehr an ihren Vorteilen denn am Verein und der Vorstandsarbeit bzw. den Problemen im Vorstand.

Lt. Satzung besteht der Gf-Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellv. Vorsitzenden und dem Kassenwart, es sind jeweils zwei Personen zusammen vertretungsberechtigt. Der Verein könnte also bis zur MV von diesen beiden Vorstandsmitgliedern geführt und vertreten werden.

Da auch der Stellvertreter das Amt zur nächsten Mitgliederversammlung wegen der oben geschilderten Mißstimmung aufgeben will, stellt sich augenblicklich die Frage, ob wir eine a.o. Mitgliederversammlung durchführen, deren einziges Thema die Neuwahl eines 1. Vorsitzenden wäre.

Was, wenn sich auf dieser a.o. MV kein neuer Vorsitzender findet bzw. der Kandidat keine Mehrheit bekommt?
Wie lange steht der alte 1. Vorsitzende noch in der Haftung für den Verein?
Gibt es für die verbleibenden vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder eine erhöhte Haftung/ein erhöhtes Riskio?

Danke für die Kommentare.
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von khmlev »

Wenn der erste Vorsitzende zum 01.09. zurücktritt, dann muss sein Ausscheiden aus dem Vorstand von dem verbliebenen Vorstand auch zum Vereinsregister angemeldet werden, unabhängig davon, ob es einen Nachfolger gibt oder nicht.

Die Mitglieder und der verbleibenden Vorstand haben nunmehr die Aufgabe, das gesetzliche Organ Vorstand wieder vollständig zu besetzen, um die Beschlussfähigkeit des Organs wieder herzustellen.

Finden sich keine Kandidaten, muss der Verein über eine Änderung der Satzung nachdenken und den gesetzlichen Vorstand eben verkleinern, damit das Organ handlungsunfähig ist. Mit dem Rücktritt des 1. Vorsitzenden, können die verbleibenden Mitglieder den Verein ab dem 1.9. nur noch verwalten um Schäden vom Verein abzuwenden.
Gruß
khmlev
- out of order -
Segler24
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 24.07.16, 10:13

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Segler24 »

Soweit klar, aber wie weit geht "verwalten" ?

Dürfen die verbleibenden Vorstandsmitglieder mehr als Beiträge einziehen, tägliche Arbeiten im Verein organisieren usw.?

Ich denke da an Veranstaltungen buchen und bezahlen, im Rahmen der durch Satzung genehmigten Beträge Einkaufen oder größere Aufträge erteilen?

Was ist mit der Neuaufnahme von neuen Mitgliedern? Das ist normalerweise Aufgabe des gesamten Vorstandes.

Und was passiert, wenn der "Restvorstand" den ausgeschiedenen Vorsitzenden nicht dem Amtsgericht meldet? Steht der dann weiterhin in der Haftung?

Sind die von dem Restvorstand gefassten Beschlüsse rechtswirksam?

Die Fragezeichen werden leider immer größer...

Trotzdem vielen Dank für die Einschätzung und Hilfe.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von ExDevil67 »

Segler24 hat geschrieben:Soweit klar, aber wie weit geht "verwalten" ?
Ich meine nicht sehr weit. Ausgeben darf er meine ich nur das was bereits früher beschlossen wurde bzw wo der Verein vertraglich zu verpflichtet ist. Bei der Neufassung von Beschlüssen geht ein unvollständiger Vorstand das Risiko ein das er später dafür gegenüber dem Verein in voller Höhe haften muss.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4227
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Spezi »

Wir wissen doch gar nicht, ob die Zuständigkeit des gesetzlichen Vorstandes in der Satzung durch die Schaffung eine Satzungsgremiums "Vorstand" ein geschränkt wurde, oder die Geschäftsführungsbefugnis für den Rest des Vorstands nach § 26 BGB voll besteht.
Gruß Spezi
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von khmlev »

Segler24 hat geschrieben:Lt. Satzung besteht der Gf-Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellv. Vorsitzenden und dem Kassenwart, es sind jeweils zwei Personen zusammen vertretungsberechtigt. Der Verein könnte also bis zur MV von diesen beiden Vorstandsmitgliedern geführt und vertreten werden.
Was wir wissen ist ausreichend. Der Rest ist Aufgabe einer Rechtsberatung.
Gruß
khmlev
- out of order -
Segler24
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 24.07.16, 10:13

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Segler24 »

danke für die Einschätzungen, offen sind für mich aber noch folgende Fragen:

Was, wenn sich auf der a.o. MV kein neuer Vorsitzender findet bzw. der Kandidat keine Mehrheit bekommt? Kann die a.o. MV ohne Ergebnis (ohne neuen Vorsitzenden) beendet werden?

Gibt es für die verbleibenden zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder eine erhöhte Haftung/ein erhöhtes Riskio?

Für letzteres könnte man ggf. schon aus den bereits gegebenen Antworten entnehmen, dass das der Fall ist.
Dabei gehe ich davon aus, dass erst der Gf-Vorstand in Regress genommen werden kann und dieser dann im Rahmen der Durchgriffshaftung sich an den (verursachenden) Vorstandsmitglieder schadlos halten könnte, oder?

Ich freue mich auf Eure Einschätzung.
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von ExDevil67 »

Segler24 hat geschrieben: Was, wenn sich auf der a.o. MV kein neuer Vorsitzender findet bzw. der Kandidat keine Mehrheit bekommt? Kann die a.o. MV ohne Ergebnis (ohne neuen Vorsitzenden) beendet werden?
Ja das geht, wobei dann zeitnah ein neuer Wahlversuch gestartet werden sollte. Theoretisch gibt es afaik keine Grenzen bis wann der Vorstand wieder vollständig besetzt sein muss, nur sollte man im Hinterkopf haben das ggf der Verein sehr schnell nach außen handlungsunfähig werden kann wenn durch z.B. Rücktritte die nötige Zahl der vertretungsberechtigten Personen nicht mehr im Amt ist.
Dann droht ggf ein gerichtlich bestellter, und vom Verein zu zahlender, Notvorstand. Daher wäre in so einem Fall mein Ansatz vorsorglich für die nächste MV auf der gewählt werden soll auch den TOP Auslösung des Vereins aufzunehmen.
Townspector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1212
Registriert: 24.06.12, 01:03
Wohnort: Im hohen Norden

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Townspector »

Ich würde schlichtweg die TO so gestalten, dass der TOP 2 lautet:

TOP 2 (optional)
- Beschluss über Auflösung des Vereins im Falle einer gescheiterten Neuwahl.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4227
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: kein 1. Vorsitzender?

Beitrag von Spezi »

Gibt es für die verbleibenden zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder eine erhöhte Haftung/ein erhöhtes Riskio?
Wieso sollte die Haftung oder das Risiko höher sein ?
Lt. Satzung besteht der Gf-Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellv. Vorsitzenden und dem Kassenwart, es sind jeweils zwei Personen zusammen vertretungsberechtigt.
Es ist genau so. wie es wäre, wenn der 1.Vorsitzende an einer Sitzung nicht teilnimmt.

Außerdem schon mal § 31 + 31a BGB gelesen ??
Gruß Spezi
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen