Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

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Harry Edwards
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Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von Harry Edwards »

Hallo,
sehr genau habe ich mir die vorherigen Themen durchgelesen.
Dennoch bin ich mir nicht 100 % sicher, ob unser Vorhaben rechtssicher ist.

Wir möchten einen Helferkreis für Senioren unterstützen - Fahrten zu Ärzten, Fahrten zu Einkäufen, Theater etc.
Keiner von uns verfügt über unnötig viel freie finanzielle Mittel, daher folgendes Vorhaben:

Einige von uns sind Musiker und würden gegen Einnahme von Spendengeldern auftreten, um o.g. Ausgaben zu decken.
Angedacht ist -"Eintritt frei, Spende ab 14,-- EUR willkommen"
auch mit Hinweis auf den Verwendungszweck

Achtung: Es besteht kein Verein nach Vereinsrecht - weder der Helferkreis noch die Musiker sind ein Verein.

Ist es möglich, kostenfreie Leistungen (Musikveranstaltung) anzubieten, ohne später das Nachsehen zu haben. Und eventuelle Steuernachzahlungen etc. nach sich zu ziehen?
Außerdem ist der Gitarrist dauerhaft krankgeschrieben, der Arzt (Psychiater) findet das toll. Könnte die Krankenkasse auf die Idee kommen, er würde Entgelt erwirtschaften??

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank
ugoetze
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Re: Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von ugoetze »

Nach dem Sachverhalt werden Konzerte abgehalten. Die Gegenleistungen sind Erlöse der Gruppe insgesamt als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und steuerlich zu deklarieren.
Die "Freiwilligkeit" der Zahlungen führt nicht zum Zufluss von "Spenden", da den Zahlungen Gegenleistungen der Gruppe gegenüber stehen.
Die Verwendung der Erlöse für die genannten Zwecke sind keine Betriebsausgaben zur Erzielung von Einnahmen sondern Privatentnahmen für nichtbetriebliche Zwecke.
CDS
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Re: Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von CDS »

... und das Problem geht dann beim "Helferkreis" direkt weiter, der plötzlich Einkünfte durch die Hilfstätigkeiten hat.

Nicht umsonst geschehen in der Regel derartige Aktivitäten unter dem Schirm einer der karitativen Organisationen.
Die klären dann auch so dinge wie Versicherungs- und Haftungsfragen.
zimtrecht
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Re: Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von zimtrecht »

CDS kann ich mich nur anschließen, einen vernünftigen Rahmen für einen solchen Helferkreis zu ziehen (eingetragener/gemeinnütziger Verein mit Satzung, Kuratorium mit Geschäftsordnung innerhalb einer karitativen/gemeinnützigen Organisation o.ä.). Ich selbst bin in verschiedenen derartigen Gruppen aktiv und selbst dann sind Beschaffung und Verwendung finanzieller Mittel je nach Größe der Gruppe schon eine Aufgabe, die gerne 2-3 Leute sehr regelmäßig beschäftigt. Leider. Aber sonst kann das für die Beteiligten u.U. unschöne Konsequenzen haben.
gmmg
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Re: Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von gmmg »

Die Einnahmen dienen nicht zur Erzielung von Einkünften, daher sehe ich keine Pflicht zur Versteuerung durch die Musiker. Und wie sollte das FA überhaupt darauf kommen hier nachzuforschen.

Wesentlich hellhöriger ist die GEMA und ucht bspw. im Netz nach Veranstaltungen mit Musiknutzung, um dann ihre Rechnung zu präsentieren. Pro Veranstaltung sind etwa 25 Euro fällig, welche sich verdoppeln wenn die Veranstaltung nicht angemeldet wird.

Dafür extra einen Verein zu gründen: viel Spass mit dem deutschen Vereinsrecht und Notarkosten etc.
ugoetze
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Re: Unterstützung Senioren-Helferkreis mit Veranstaltung

Beitrag von ugoetze »

Die Einnahmen dienen nicht zur Erzielung von Einkünften, daher sehe ich keine Pflicht zur Versteuerung durch die Musiker.
Im Steuerrecht wird unterschieden zwischen der
a) Erzielung von Einnahmen einerseits
und der
b) Verwendung der Gewinne andererseits.

Die Einnahmen den Auftritten sind steuerlich zu erklären. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob Einkünfte vorliegen oder ob die Ausgaben aus der Tätigkeit die Einnahmen übersteigen, so dass eine steuerlich unbeachtliche "Liebhaberei" vorliegt.
Die für die Hilfsdienste aufgewendeten Beträge sind keine Betriebsausgaben, die unmittelbar die Erlöse aus den Auftritten mindern.
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