Schützenverein - Händler - Gemeinnützigkeit gefährdet?

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omegamv
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Schützenverein - Händler - Gemeinnützigkeit gefährdet?

Beitrag von omegamv »

Hallo,

ich hätte da eine allgemeine Frage zu folgendem Problem bzw. Überlegung...

Nehmen wir an es ginge um einen gemeinnützigen Schützenverein e.V. mit ca. 100 Mitgliedern (hauptsächlich Sportschützen und einige Jäger) mit eigenem Schießstand. Der Verein ist Verbandsmitglied im "Bund Deutscher Schützen 1975 e.V."

Zweck des Vereins (gemäß eigener Satzung, nicht der des BDS 1975 e.V.)
Zweck des Vereins ist die Förderung des Gebrauchs- und Sportschießens mit Lang- und Kurzwaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung sportlicher Übungen und Leistungen im Rahmen des Schießsportes. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins usw...

Die Sportschützen im Verein schießen sportlich gemäß dem Verband BDS Disziplinen und die Jäger schießen jagdlich (einschießen und Übung). Außerdem gibt es 3 Händler, die ab und zu Waffen für Kunden einschießen und das dann IHREN Kunden dann in Rechnung stellen. Der Händler hat diese Waffe dann nur in seinem Händlerwaffenbuch eingetragen. Der Verein bekommt in einem solchen Fall eine geringe Gebühr in die Vereinskasse, die auch in der Kasse entsprechend als Einnahme verbucht wird. Wohlgemerkt sind alle drei Schützengruppen (Sport-Jäger-Händler) als ganz normale Vereinsmitglieder gemeldet.

Ist aufgrund dieser Einnahme bzw. zur Verfügung Stellung des Schießstandes zum einschießen des Händlers (der sonst ein ganz normales Vereinsmitglied ist) die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt gefährdet? Vielleicht auch wichtig, der Händler schießt zu den ganz normalen Schießzeiten aller Schützen, hat also den Stand nicht gemietet oder bekommt sonstige Sonderkonditionen. Er schießt dann dort als ganz normales Einzelmitglied.

Wenn dazu jemand etwas sagen kann, wäre sehr schön. Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Spezi
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Re: Schützenverein - Händler - Gemeinnützigkeit gefährdet?

Beitrag von Spezi »

Mein Rat wäre, das Thema und die bestehenden Möglichkeiten direkt mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt zu erörtern.
Gruß Spezi
TidoZett
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Re: Schützenverein - Händler - Gemeinnützigkeit gefährdet?

Beitrag von TidoZett »

Auch ein gemeinnütziger Verein darf einen Zweckbetrieb oder einen wirt. Geschäftsbetrieb haben. Hinsichtlich Steuerpflicht wird es erst ab 45 TEUR interessant.
ugoetze
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Re: Schützenverein - Händler - Gemeinnützigkeit gefährdet?

Beitrag von ugoetze »

Nach dem geschilderten Sachverhalt sehe ich die Gemeinnützigkeit nicht tangiert. Die Motivation eines Mitglieds für die Teilnahme am Schießen wird nicht hinterfragt.
Selbst wenn ein "gewerbliches" Schießen bei den Händlern vorliegt, werden bei der Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die vom Vorverfasser genannten Grenzen nicht überschritten. Ausgeschlossen muss eine Begünstigung der Händler sein.
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