innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

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pixelparker
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innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von pixelparker »

Mal angenommen, eine Gruppe von Freunden hat die Absicht einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Sie sind sich darüber einig (Verein), natürlich vorkommende nicht verbotene pflanzliche Substanzen, als Nahrungsergänzungsmittel, wenn man so will, als Vitalstoffe zu nutzen. Sie wollen sich innerhalb des Vereins (Nicht Öffentlich) darüber austauschen, was es mit ihnen gemacht hat, das eine oder andere mehr oder weniger zu verwenden. Sie sind sich auch darüber einig, dass gegenseitige Ansprüche wegfallen, dass sie als Verein gemeinsam einkaufen und bei der Verwendung einen Ausgleich in die Kasse legen.

Zum einen entsteht u.g. Frage in Bezug auf den Zubereitungsort der jeweiligen Küche der Vereinsmitglieder, also kein Labor, kein eigens dafür hergerichteter Raum.
Zum anderen in Bezug auf einen vermuteten Handel der ja innerhalb des Vereins gar nicht statt findet.

Frage: Findet durch die Verwendung innerhalb des Vereins ein "In den Verkehr Bringen" (Handel) von Erzeugnissen statt? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, wo steht das?

Lieben Dank für Eure Hilfe.
Tom998
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von Tom998 »

Was soll das mit einem gemeinnützigen Verein zu tun haben? Der Konsum "natürlich vorkommender nicht verbotener pflanzliche Substanzen" ist keine Förderung der Allgemeinheit. Versuchen Sie es mal im Unterforum Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht, da wird auch Betäubungsmittelrecht diskutiert. Und Finger weg von den Drogen!
ExDevil67
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von ExDevil67 »

pixelparker hat geschrieben:Mal angenommen, eine Gruppe von Freunden hat die Absicht einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Sie sind sich darüber einig (Verein), natürlich vorkommende nicht verbotene pflanzliche Substanzen,
Viel Erfolg mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Finanzämter haben eine sehr wortgenaue Vorstellung davon was in der Satzung als Vereinszweck stehen muss damit dieser als gemeinnützig anerkannt werden kann. Das wird da aber nicht drunter zu finden sein.
pixelparker hat geschrieben: Frage: Findet durch die Verwendung innerhalb des Vereins ein "In den Verkehr Bringen" (Handel) von Erzeugnissen statt? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, wo steht das?
Ich würde dazu tendieren hier einen Handel zu sehen. Der Verein verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit, also sind 2 Personen beteiligt wenn der Verein einkauft und Vereinsmitglied A konsumiert. Wenn A dann auch noch an den Verein Geld zahlt damit dieser überhaupt einkaufen kann, hätten wir auch die nötige Gegenleistung.
BGB-Vorstand in dem Verein möchte ich da nicht sein.
pixelparker
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von pixelparker »

Danke für Eure Antworten.
Nein, es geht nicht um Drogen oder andere unerlaubte Substanzen.
Es geht um den Zubereitungsort.
Wenn man so will die "Inverkehrbringung" über die heimische Küche.
Die soll nicht gestattet sein. Ich frage mich nun, wo das geschrieben steht.
Tastenspitz
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von Tastenspitz »

pixelparker hat geschrieben:Wenn man so will die "Inverkehrbringung" über die heimische Küche.
Die soll nicht gestattet sein. Ich frage mich nun, wo das geschrieben steht.
Da sollten sie sich als erstes mit dem Lebensmittelrecht und der Lebensmittelüberwachung auseinandersetzen. Ggf hilft die IHK hier mit Material für Existenzgründer aus.
Ansonsten in Sachen Vereinsrecht:
Sie treffen sich also in einer Küche und kochen gemeinsam Zaubertrank um den zu lagern. Einer führt eine kleine Kasse mit der eingekauft wird.
Und wenn die Römer angreifen zahlt dann der Angegriffene für eine Flasche den Betrag XY in diese Kasse.
So in etwa? :)
Dazu braucht man keinen Verein.
Und gemeinnützig ist das schon dreimal nicht.
Wieviel von dem Zeug haben sie schon intus? :shock:
pixelparker
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von pixelparker »

Lassen Sie doch bitte Ihre anzüglichen Interpretationen. Sie haben es mit einer rechtlichen Fragestellung zu tun und nicht mit einem Kindertheater, wo Ihre Faxen im Vordergrund stehen.

Das Recht ist so unglaublich widersprüchlich, dass man sich schon mal die Haare raufen kann.

Ich entnehme den Antworten, dass man sich, wenn es um Lebensmittel geht, nicht aus der Öffentlichkeit herausnehmen kann. Auch nicht über die Einverständniserklärung der mitwirkenden Menschen in Form eines Vereins. Mal unerheblich ob gemeinnützig und eingetragen oder nicht.

Die Menschen, die sich da zusammen finden, wären damit einverstanden, etwas mit sich selbst zu probieren. Vielleicht wäre das ein Zwischending zwischen einem Hersteller, der sich einen Überblick darüber verschaffen muss, was mit welchen Sachen machbar ist und einem Handel. Wobei der Handel nicht geplant ist, sondern der Erfahrungsaustausch. Dennoch ist aber die Weitergabe, sogar das Verschenken, rechtlich betrachtet ein Inverkehrbringen.

Ich bin echt ratlos.
SusanneBerlin
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Sie wollen sich innerhalb des Vereins (Nicht Öffentlich) darüber austauschen, was es mit ihnen gemacht hat, das eine oder andere mehr oder weniger zu verwenden.
Ich bin echt ratlos.
Ihre Ratlosigkeit resultiert vermutlich in hohen Maße daraus, dass man eben nicht weiß, was diese Substanzen "mit einem machen" und ob man seine Gesundheit schädigt, insbesondere bei Erhöhung der Dosierung über die empfohlene Dosis hinaus, eventuell sind auch die Beschaffungswege der Substanzen im fragwürdigen Graubereich.

Ginge es darum, Kuchenrezepte auszutauschen, Zutaten im örtlichen Supermarkt zu kaufen und zusammen einen Kuchen zu backen der dann gemeinsam verspeist wird (oder jeder backt einen Kuchen zuhause und bringt ihn zum Verkosten mit), würde man sich wahrscheinlich nicht nach der Rechtslage erkundigen.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von ExDevil67 »

pixelparker hat geschrieben: Ich entnehme den Antworten, dass man sich, wenn es um Lebensmittel geht, nicht aus der Öffentlichkeit herausnehmen kann. Auch nicht über die Einverständniserklärung der mitwirkenden Menschen in Form eines Vereins. Mal unerheblich ob gemeinnützig und eingetragen oder nicht.
Warum soll/muss das ganze überhaupt über einen Verein laufen? Was spräche gegen die Variante das einer der Beteiligten einkauft und man sich so trifft?
SusanneBerlin
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von SusanneBerlin »

Hab ich auch schon überlegt. Möglicherweise ist die Idee, dass man per Verein mehrwertssteuerfrei einkaufen könnte (ob das überhaupt so funktioniert weiß ich aber auch nicht).
Grüße, Susanne
Spezi
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Re: innerhalb des Vereins - In den Verkehr Bringen

Beitrag von Spezi »

Auch nicht über die Einverständniserklärung der mitwirkenden Menschen in Form eines Vereins
Das scheint mir der wichtigste Punkt zu sein.
Liest sich so, dass Mitglieder den Verein/Vorstand bei schädlichen Wirkungen nicht belangen können sollen.
Nur wird eine solche Satzungsklausel, welche den Verein/Vorstand von Haftungsfragen freistellt kaum wirksam sein.
Und Gemeinnützigkeit sehe erst recht nicht bei einer solchen Klausel.
Gruß Spezi
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