Haftung einer UG (haftungsbeschränkt), z.B. bei Klage

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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sneakerderin
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Haftung einer UG (haftungsbeschränkt), z.B. bei Klage

Beitrag von sneakerderin »

Guten Tag,

mir ist die Haftung im Falle einer UG (haftungsbeschränkt) noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispielszenario:
Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) verkauft ein Produkt, bei dem nicht eindeutig ist, ob die UG bzw. ihre Kunden gegen die Geschäftsbedingungen einer anderen Firma "B" verstoßen.

Firma "B" verklagt Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) und es stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um Rechtswidrigkeit handelt.
Haftet nun lediglich die Unternehmensgesellschaft "A" (Haftungsbeschränkt) als juristische Person oder müssen Mitarbeiter, Gesellschafter oder Geschäftsführer befürchten, dass sie als Privatperson haftbar sind, da sie gegebenenfalls zu rechtswidrigen Handlung verleitet haben?

Gerne kann die Frage auch anhand eines anderen Szenarios erläutert werden.
Ich würde mich sehr über Aufklärung freuen.
locarno

Re: Haftung einer UG (haftungsbeschränkt), z.B. bei Klage

Beitrag von locarno »

"[...] Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) verkauft ein Produkt, bei dem nicht eindeutig ist, ob die UG bzw. ihre Kunden gegen die Geschäftsbedingungen einer anderen Firma "B" verstoßen.[...]"

Die Geschäftbedingungen der B gelten nur zwischen der B und ihren Kunden. Andere Rechtsverhältnisse sind überhaupt nicht berührt. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die im gegenseitigen Einverständnis für eine Vielzahl von Verträgen bei deren Abschluss zwischen den Vertragsparteien gelten sollen. AGB sind Teil des Schuldrechts des BGB. Haben A und B kein schuldrechtliches Verhältnis, davon ist hier jedenfalls nichts erkennbar, so gibt es folglich auch keine AGB-Kontrolle, die ein Gericht ausüben könnte.

"[...]Firma "B" verklagt Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) und es stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um Rechtswidrigkeit handelt.[...]"

Diese Klage hat andere Gründe, mit AGB-Kontrolle hat das nichts zu tun. Posten Sie mal den ganzen Sachverhalt. Woher stammt dieses Zitat?

"[...]Gerne kann die Frage auch anhand eines anderen Szenarios erläutert werden[...]"

Bitte zunächst bei diesem Szenario bleiben.
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