mir ist die Haftung im Falle einer UG (haftungsbeschränkt) noch nicht ganz klar.
Hier ein Beispielszenario:
Haftet nun lediglich die Unternehmensgesellschaft "A" (Haftungsbeschränkt) als juristische Person oder müssen Mitarbeiter, Gesellschafter oder Geschäftsführer befürchten, dass sie als Privatperson haftbar sind, da sie gegebenenfalls zu rechtswidrigen Handlung verleitet haben?Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) verkauft ein Produkt, bei dem nicht eindeutig ist, ob die UG bzw. ihre Kunden gegen die Geschäftsbedingungen einer anderen Firma "B" verstoßen.
Firma "B" verklagt Unternehmensgesellschaft "A" (haftungsbeschränkt) und es stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um Rechtswidrigkeit handelt.
Gerne kann die Frage auch anhand eines anderen Szenarios erläutert werden.
Ich würde mich sehr über Aufklärung freuen.