Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Beez
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Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von Beez »

Hallo liebes Forum,

ich bin bis Dez 2016 als IT Berater selbständig gewesen, mit eigenem Firmensitz einer OHG. In den monaten zuvor trat mir ein guter Freund gegenüber, der mich und meine Arbeit bereits gut kannte und mir das Angebot unterbreitete, bei seinem neuen Vorhaben, ein "Startup Studio" in Hamburg, als neue Firmierung zu etablieren, mitzuwirken. Es wurde vereinbart, das ich die Tätigkeit in meiner eigenen Firma komplett zurückfahre, um die Firma dann schließen bzw. aufzulösen. Nach monatelanger Überlegung und Verhandlung der Bedingungen einer Zusammenarbeit,willigte ich im November 2016 ein, gegen ein minimales festes Entgelt in Höhe von netto 2000 € / Monat (um meine fixen Kosten bewältigen zu können) und einer Umsatzbeteiligung von 20 % in dieses Geschäft einzusteigen um sukzessive mein eigenes Unternehmen runter zu fahren. Seit Dez. 2016 bis 17.03.2017 habe ich gearbeitet. Ich bin IT und Technologie Experte und Berater mit mehr als 15 Jahren Arbeitserfahrung in diesem Gebiet und arbeite nach eigenen Methoden und Best Practice Lösungen. In dieser gesamten Zeit, bin ich in Vorleistung mit Arbeit und Vertrauen gegangen. Fast jeden zweiten Tag musste ich ihn, im genannten Zeitraum, daran erinnern, den Vertrag, mit den gemeinsam vereinbarten Bedingungen aufzusetzen. Er hat sich immer davor gedrückt, indem er mir versicherte, dass der Vertrag bald entstehen werde. Zum Ende der Arbeit, in einem bestimmten Projekt, nach einer gesamt Analyse, definition eines neuen Produktes, Spezifizierung der Software und Wireframe der gesamten Prozesses und Formulare für eine IT-Plattform für den Iranischen Markt, nach Beauftragung eines Softwareunternehmens zur Umsetzung der von mir entwickelten IT Plattform und dem Projektmanagement des ganzen, unterbreitete er mir einen Knebelvertrag (mit Probezeit, Zeitlich auf 12 Monate begrenzt), von dem er wusste das ich diesen so nicht unterschreiben werde und auch die ursprünglich vereinbarten Punkte nicht enthielt (unbefristet, keine Probezeit...). Ich stehe jetzt da, ohne Vertrag, ohne bezahlt worden zu sein für die geleistete Arbeit und ohne jegliche Ansprüche. Normalerweise hätte ich einen Tagessatz von EUR 850,- Tagessatz für diese Arbeit berechnet. Was kann ich jetzt machen? Wie sehen die Chancen aus dem entgegenzuwirken? Es gibt Videos, Fotos, E-Mail Verkehr, die zumindest die Arbeit die ich dort geleistet habe, dokumentieren.
webelch
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von webelch »

Individuelle Rechtsberatung leistet dieses Forum nicht.

Generell sollte bei diesen möglichen Forderungssummen ein Anwalt konsultiert werden. Wir bewegen uns ohnehin im Bereich der möglichen Klage vor einem Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang.
Evariste
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von Evariste »

webelch hat geschrieben:
Wir bewegen uns ohnehin im Bereich der möglichen Klage vor einem Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang.
Nach der Sachverhaltsschilderung handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch aus einer Tätigkeit als Angestellter (dass es keinen schriftlichen Vertrag gab, ändert daran nichts), also ist m. E. das Arbeitsgericht zuständig.
webelch
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von webelch »

Stimmt, das wäre auch möglich. Hier wurde ja ein
Beez hat geschrieben:minimales festes Entgelt in Höhe von netto 2000 € / Monat
erwähnt. Andererseits bringt der TE selber
Beez hat geschrieben:Normalerweise hätte ich einen Tagessatz von EUR 850,- Tagessatz für diese Arbeit berechnet.
ins Spiel, womit er sich auf seine selbständige Tätigkeit bezieht. Ein Anwalt dürfte diesen Fall zunächst entwirren müssen.
ktown
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von ktown »

Nö.
Wieso auch. Der TE hat eine OHG die zum Zeitpunkt der Arbeiten noch aktiv war. Wenn also der angedachte Vertrag nicht vorhanden sind, dann sind die Arbeiten aus dem Unternehmen heraus durchgeführt worden. Es greift also §612 BGB.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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webelch
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von webelch »

Dieser Ansicht mag ich auch zuneigen. Nur die Teile der Sachverhaltsschilderung, die auf eine zumindest in der Diskussion befindliche unselbständige Arbeit hindeuten, könnten das Bild etwas vernebeln.
Froggel
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von Froggel »

Beez hat geschrieben:gegen ein minimales festes Entgelt in Höhe von netto 2000 € / Monat (um meine fixen Kosten bewältigen zu können) und einer Umsatzbeteiligung von 20 % in dieses Geschäft einzusteigen
Mal so als Frage nebenbei: Wurde bisher gar nichts gezahlt, nicht mal das Grundgehalt? Wie sieht es mit Sozialabgaben aus? Wenn diese vom "Freund" bezahlt wurden, würde ich zu diesem Zeitpunkt ein Angestelltenverhältnis ausgehen, das natürlich gemäß der Absprachen zu bezahlen und, da bereits ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet wurde, unbefristet ist. Da hilft auch ein nachträglich nachgeschobener Vertrag nicht mehr, der mit den ursprünglichen Absprachen nichts zu tun hat. Es ist zwar eine Frage der Beweisbarkeit, aber auch ein Richter wird sicherlich davon ausgehen, dass ein selbstständiger ITler nicht sein Geschäft einstampft, um zu schlechteren Bedingungen im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Ist von einer selbstständigen Tätigkeit für den "Freund" auszugehen, kann man auch von einer branchenüblichen Bezahlung ausgehen.

Ich würde allerdings auch schnell einen Anwalt aufsuchen, denn der dürfte am ehesten wissen, welche Möglichkeiten bei dieser Konstellation in Betracht kommen.
Zuletzt geändert von Froggel am 19.03.17, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
ktown
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von ktown »

Froggel hat geschrieben:Ich würde allerdings auch schnell einen Anwalt aufsuchen, denn der dürfte am ehesten wissen, welche Möglichkeiten bei dieser Konstellation in Betracht kommen.
und dem kann man auch besser vermitteln, auf was man letztendlich hinaus will.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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questionable content
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von questionable content »

Die gesamte Konstellation hat ihren Schwerpunkt in der Beweisfrage und in Details, die von einer Diskussion in einem Forum nicht abgedeckt werden können. Die Antwort "auf zum Anwalt" dürfte daher sehr sinnvoll sein.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Evariste
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Re: Vertrag wurde nie unterzeichnet Arbeit wurde geleistet

Beitrag von Evariste »

Froggel hat geschrieben: Wie sieht es mit Sozialabgaben aus? Wenn diese vom "Freund" bezahlt wurden, würde ich zu diesem Zeitpunkt ein Angestelltenverhältnis ausgehen, das natürlich gemäß der Absprachen zu bezahlen und, da bereits ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet wurde, unbefristet ist.
Auch dann, wenn keine Sozialabgaben gezahlt wurden, liegt hier ein Angestelltenverhältnis vor. Ich gehe vom Sachverhalt aus, da steht:
Nach monatelanger Überlegung und Verhandlung der Bedingungen einer Zusammenarbeit,willigte ich im November 2016 ein, gegen ein minimales festes Entgelt in Höhe von netto 2000 € / Monat (um meine fixen Kosten bewältigen zu können) und einer Umsatzbeteiligung von 20 % in dieses Geschäft einzusteigen um sukzessive mein eigenes Unternehmen runter zu fahren.
Festes Entgelt, eigenes Unternehmen runterfahren = Arbeitsvertrag. Dass der TE jetzt im Nachhinein anfängt nachzurechnen, wieviel er bei einer Beauftragung hätte berechnen können, ist für die Beurteilung als Arbeitsvertrag völlig irrelevant.

Ach ja, wenn tatsächlich keine Sozialabgaben bezahlt wurden, hat der Arbeitgeber hier ein Riesenproblem. § 266a Abs. 1 StGB:
Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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