Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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vocaris
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Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Beitrag von vocaris »

Hallo liebes Forum. Vorab hoffe ich, dass ich mit der Frage hier richtig bin, denn es handelt sich um eine Frage im Handelsgeschäft. Finde dafür aber kein Unterforum.
Es geht um das Thema Verzugszinsen nach § 288 (2) BGB. Also bei Geschäften bei denen kein Verbraucher vorhanden ist.

Der Absatz 2 besagt ja, dass der Zinssatz 9% über den Basiszinssatz beträgt. Hierzu folgend Frage:
1) MUSS der Schuldner die 9% nehmen? Oder kann er auch z.B. nur 7 nehmen? oder ggf. gar keine?
2) Aus 1 folgend: Kann der Schuldner aufgrund einer Geldforderung (Verzug ist vorhanden) mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Rückzahlung der Schulden schließen und in dieser Ratenzahlungsvereinbarung z.B. festhalten, dass der zu schuldende Betrag X € zzgl. Verzugszinsen von z.B. 7% beträgt?
3) Kann der Schuldner die Ratenzahlungsvereinbarung so fassen, dass er dem Gläubiger zugesteht, bei regelmäßiger Zahlung des monatlichen Betrages X keine Verzugszinsen bis zur Tilgung der Schuld zu erheben. Gleichzeitig aber festhalten, dass wenn der Zahler mit den Raten in Verzug kommt, dann die der volle Restbetrag und dann inkl. der Zinsen ab Beginn sofort fällig wird.

Mit "kann" ist gemeint, ob das auch juristisch/vertraglich zulässig ist. Können, kann man ja viel ;-)

Danke für Eure Infos.
ktown
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Re: Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Beitrag von ktown »

vocaris hat geschrieben:Also bei Geschäften bei denen kein Verbraucher vorhanden ist.
und wieso posten sie dann im Verbraucherrecht?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
vocaris
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Re: Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Beitrag von vocaris »

ktown hat geschrieben:
vocaris hat geschrieben:Also bei Geschäften bei denen kein Verbraucher vorhanden ist.
und wieso posten sie dann im Verbraucherrecht?
Genau!!! Aber wo denn dann. Ahh!!
Gesellschafts- & Handelsrecht... Sorry nicht gesehen. Danke fürs Umhängen!! Da gehört es rein.
webelch
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Re: Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Beitrag von webelch »

In all den Fragen lese ich, dass der Schuldner etwas nimmt, vereinbaren kann oder eine Vereinbarung so fassen will, dass der Gläubiger dieses oder jenes nicht erhebt. Mal eine Frage: Werden hier Schuldner und Gläubiger verwechselt oder warum glaubt man, dass der Zahlungspflichtige sich die Modalitäten der Forderungsbegleichung so gestalten kann, wie ihm genehm ist?
SusanneBerlin
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Re: Verzugszinsen bei nicht Verbrauchsgeschäft frei wählbar?

Beitrag von SusanneBerlin »

Werden hier Schuldner und Gläubiger verwechselt
Diesen Verdacht habe ich auch!

@TE: Der Schuldner ist derjenige, der das Geld schuldet. Der Gläubiger ist der, der glaubt (bzw. hofft), dass er dieses Geld irgendwann bekommt.
Grüße, Susanne
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