Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer KG

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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kuezi
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Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer KG

Beitrag von kuezi »

mal angenommen die X KG hat einen Beschluss über die Kündigung des Gesellschafters A mit Auszahlung Guthaben erlassen, der nachweislich mangelhaft war, da die Gesellschafterversammlung nicht ordentlich geladen war, die Mehrheit nicht vorlag und auch inhaltlich gegen den Gesellschaftsvertragen verstoßen wurde (zu hohe Auszahlung) (Mangelhaftigkeit ist nicht streitig).

Nun hat der neue GF der Komplementärin diesen Mangel festgestellt, und möchte das an A ausgezahlte Guthaben zurückfordern - muss der GF erst Feststellungsklage erheben nach 256 ZPO oder kann er sich inzident im Rückforderungsprozess auf Nichtigkeit berufen?

Vorab geklärt ist, dass bei einer KG, anders als bei einer AG oder GmbH, nicht zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit differenziert wird - das AktG (AnfKlage, Nichtigkeitsklage jeweils mit Fristen) nicht analog für die KG gilt - d.h. grds. kann jeder, der ein Feststellungsinteresse hat nach 256 ZPO auf Feststellung der Nichtigkeit klagen - ebenfalls geklärt ist, dass nicht jeder formeller Mangel zur Nichtigkeit führt, es muss Kausalität vorliegen

Was mich aber interessiert ist, ob (ggf. gerichtliche Entscheidungen hierzu):
1. man sich ähnlich wie nach 249 Abs. 1 S.2 AnfG auch bei der KG auf die Nichtigkeit inzident in einem anderen Prozess berufen kann
2. wenn ja, ob es hierfür bestimmte Fristen/Verwirkungsmomente gibt?

zu 1.) habe ich nur OLG München, 7 U 3280/16 für Publikums KG gefunden, wo das Thema aber nicht entschieden, nur angesprochen wurde