BAföG: Anrechnung von Steuererstattungen?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Newbie2007
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BAföG: Anrechnung von Steuererstattungen?

Beitrag von Newbie2007 »

Eine Frage zur Einkommensanrechnung von Eltern bzw. Ehepartnern.

Was ich weiß: Wenn sich das Einkommen der Eltern stark vermindert (z. B. wegen Arbeitslosigkeit), kann durch einen sog. Aktualisierungsantrag erreicht werden, dass der Berechnung das aktuelle Einkommen und nicht, wie sonst üblich, das vom vorletzten Jahr zugrundegelegt wird.

Was ich nicht weiß: Was passiert dabei mit Steuererstattungen für zurückliegende Jahre? Werden diese im laufenden Jahr mit angerechnet, oder einfach ignoriert?

Ein Beispiel: Der Vater von Student A verdient jedes Jahr so gut, dass A keinen Anspruch auf BAföG hat. Ende 2014 wird er aber überraschend gefeuert und muss nun mit deutlich weniger auskommen. A stellt daraufhin im Jahr 2015 einen BAföG-Antrag mit Aktualisierungsantrag und erhält in der Folge BAföG auf der Basis des aktuellen Einkommens des Vaters. Soweit, so gut. Was passiert nun, wenn der Vater im Herbst noch eine größere Steuererstattung für 2014 erhält. Wird diese dann als Einkommen in 2015 angerechnet?

Im umgekehrten Fall (BAföG wurde für 2014 beantragt) sagt die Verwaltungsvorschrift ganz klar, dass spätere Steuererstattungen zu berücksichtigen sind, aber eben rückwirkend für 2014, nicht für 2015:
Der Betrag der Einkommen-, Kapitalertrags- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages, der nach Buchstabe b) gezahlt worden ist, wird um die nach einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer erstatteten Steuerbeträge gemindert.
kingofthehill
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Re: BAföG: Anrechnung von Steuererstattungen?

Beitrag von kingofthehill »

1. BAföG hat nix mit Hochschulrecht zu tun, sondern mit Sozialrecht.

2. Der §21 definiert Einkommen als positive Einkünfte nach §2(1) und (2) EStG. Da tauchen Steuerrückerstattungen nicht als Einkommen auf. Folglich ist es kein Einkommen, dass das BlaföG interessieren könnte.

ABER: Um sicher zu gehen, sollte unbedingt ein Anwalt/Anwältin konsultiert werden.
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