Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Electronicus
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Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von Electronicus »

Hallo,

angenommen Herr Mustermann sei Ingenieur (Dipl.-Ing.(FH) ) der Fachrichtung Elektrotechnik. Außerdem hat Herr Mustermann die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) erfolgreich abgelegt.

Herr Mustermann ist u.a. als Dozent im technischen Bereich tätig. Er gibt sich in diesem Umfeld als „Ingenieurpädagoge“ aus.

Ingenieurpädagogik ist aber grundsätzlich ein eigener Studiengang, welches Herr Mustermann aber nicht studiert hat.

Er führt aber aus dass er diese Berufsbezeichnung zu recht führt, da er gemäß Ingenieurgesetz (Bayern) grundsätzlich zum Führen der Bezeichnung Ingenieur berechtigt sei und dies ausdrücklich auch in Wortverbindungen.

Die Bezeichnung Pädagoge aber sei keine geschützte Berufsbezeichnung.

Auch könnte man Ihn nicht unlauteren Wettbewerb oder gar Betrug vorwerfen, da er seine arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeit ja durch die AEVO Prüfung nachgewiesen habe.

Ist Herr Mustermann tatsächlich berechtigt die Berufsbezeichnung „Ingenieurpädagoge“ zu führen?

Vielen Dank.
FelixSt
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Re: Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von FelixSt »

Etwas vergesslich...? Denselben Thread haben Sie doch neulich schon erstellt.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=277197
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Electronicus
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Re: Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von Electronicus »

ja, leider ohne Antwort.... ich denke dass dieses Forum vielleicht besser geeignet ist.

Beste Grüße
SusanneBerlin
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Re: Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man hätte den ersten thread auch verschieben lassen können...
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von ktown »

Hab den anderen mal zu gemacht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
hambre
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Re: Ingenieurpädagogik-geschützte Berufsbezeichnung?

Beitrag von hambre »

Ist Herr Mustermann tatsächlich berechtigt die Berufsbezeichnung „Ingenieurpädagoge“ zu führen?
Ja!

Die Gründe für diese Antwort sind ja in der Frage schon aufgeführt worden.
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