Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

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summerhill
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Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von summerhill »

Hallo,
ein Hotelzimmer in Deutschland wird über ein deutsches Buchungsportal gebucht.
In der Zimmerbeschreibung der Buchungsbestätigung steht "WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei."

Vor rund nem Jahr gab es dazu diesen Thread: http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=2 ... hilit=wlan
Aber ohne rechtes Ergebnis...

Da mich das Thema grundsätzlich interessiert:
Besteht ein Schadenersatz-Anspruch, falls das Netzwerk des Hotels in 2 abgelegenen Zimmer nicht mal bei der WLAN-Suche angezeigt wird?
Geschweige denn Geschwindigkeit, Internet-Zugriff, ...
Also ein reiner, vom Hotel zu verantwortender, Umstand, dessen Behebung z.B. durch WLAN-Repeater unproblematisch möglich ist.

Und um es gleich vorwegzunehmen: Theoretischer Fall, kein Mensch wird wegen möglicher 20€ Datenkosten aufgrund fehlender Flatrate einen Anwalt beauftragen!

Vielen Dank im Voraus
winterspaziergang

Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von winterspaziergang »

summerhill hat geschrieben: Besteht ein Schadenersatz-Anspruch, falls das Netzwerk des Hotels in 2 abgelegenen Zimmer nicht mal bei der WLAN-Suche angezeigt wird?
Geschweige denn Geschwindigkeit, Internet-Zugriff, ...
welcher bezifferbarer Schaden ist entstanden?
Townspector
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von Townspector »

Wenn die Unterkunft nicht wie ausgelobt ausfällt, kann man aufgrund der Minderleistung seitens des Veranstalters ggf. den Reisepreis mindern und sich Geld zurückzuholen.

Dabei sind Reisemängel unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort melden und Abhilfe verlangen (§ 651c BGB). Der Veranstalter muss die Möglichkeit haben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Wurden die Mängel nach der Anzeige nicht behoben, müssen Sie nach der Rückkehr innerhalb eines Monats Ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen (§ 651g Abs. 1 BGB).

Reisende müssen mögliche Mängel nachweisen. Also: Protokoll und Beschreibung. Auch Zeugen wären ein Beweismittel.

Anhalte für die Höhe einer etwaigen Minderung finden sich hier:
Fehlen des vorab zugesagten kostenfreien WLAN würde ich demnach wie "fehlender Fernsehempfang" mit 5% beziffern.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
windalf
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von windalf »

welcher bezifferbarer Schaden ist entstanden?
Naja einfach ein bisschen auf den entsprechenden Videodiensten streamen und schon explodieren die Kosten. Will ich also im Urlaub mal eben ne Staffel Game of Gedöns gucken purzeln die Gigabytes die man da per LTE nachbucht nur so runter... Pro Tag kann man da locker einen 3stelligen Betrag erreichen...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Flowjob
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von Flowjob »

windalf hat geschrieben:
welcher bezifferbarer Schaden ist entstanden?
Naja einfach ein bisschen auf den entsprechenden Videodiensten streamen und schon explodieren die Kosten. Will ich also im Urlaub mal eben ne Staffel Game of Gedöns gucken purzeln die Gigabytes die man da per LTE nachbucht nur so runter... Pro Tag kann man da locker einen 3stelligen Betrag erreichen...
Ist ja nett, aber wo ist da jetzt der Schaden? Wenn ich im Wissen, dass ich kein Wlan habe, anfange Serien zu streamen, dann ist das kein Schaden, sondern persönliches Pech.
windalf
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von windalf »

Wenn ich im Wissen, dass ich kein Wlan habe, anfange Serien zu streamen, dann ist das kein Schaden, sondern persönliches Pech.
Wiki sieht das anders...

https://de.wikipedia.org/wiki/Schlechtleistung
Bei einem vorliegenden Reisemangel kann der Reisende nach § 651c Abs. 2 BGB innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Ist diese Frist erfolglos verstrichen, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Flowjob
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von Flowjob »

Wiki sieht das kein bisschen anders. Zugesichert war nur Wlan Zugang, nicht die Möglichkeit, zu streamen so lang und viel man möchte. Und schon bleibt man auf den Kosten selbst sitzen.
windalf
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von windalf »

Zugesichert war nur Wlan Zugang, nicht die Möglichkeit, zu streamen so lang und viel man möchte.
Dann dürfte derStreitpunkt sein, welche Bandbreite für welche Dauer. (Wenn nichts konkret angegeben ist würde ich da mal eher annehmen eine Gericht urteilt verbraucherfreundlich) Stream ist auch mit schlechter Bandbreite kein Problem (auch wenn man dann im eigentlichen Sinne nicht mehr streamt). Man guckt einfach nachdem der Film runtergeladen/zwischengespeichert wurde. Auch dafür bedarf es dann des versprochenen WLANs
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Townspector
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von Townspector »

windalf hat geschrieben:
Zugesichert war nur Wlan Zugang, nicht die Möglichkeit, zu streamen so lang und viel man möchte.
Dann dürfte derStreitpunkt sein, welche Bandbreite für welche Dauer. (Wenn nichts konkret angegeben ist würde ich da mal eher annehmen eine Gericht urteilt verbraucherfreundlich) Stream ist auch mit schlechter Bandbreite kein Problem (auch wenn man dann im eigentlichen Sinne nicht mehr streamt). Man guckt einfach nachdem der Film runtergeladen/zwischengespeichert wurde. Auch dafür bedarf es dann des versprochenen WLANs
Wenn Sie gelegentlich den Ausgangsbeitrag auch lesen würden, würden Sie sehen, worum es dem TE geht:

- Verfügbarkeit WLAN allgemein
- Geschwindigkeit
- Zugriff auf das Internet (WLAN kann ja auch heissen, ich sehe nur das Hotelintranet....)
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die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
summerhill
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von summerhill »

Vielen Dank für die Antworten, der Hinweis auf § 651g Abs. 1 BGB und die Frankfurter Tabelle war Klasse.
Ein recht geringer Schaden ist durch den Kauf eines zusätzlichen Tagepasses entstanden, da unser Datenlimit überschritten wurde, auch ohne Streaming :D Enscheidender für uns ist, dass solche Masche nicht einreisst und alle Hotels mit WLAN werben und dann nicht mal in einen Repeater investieren.
Zum Wlan-Empfang: Das Hotel-Netz wurde nicht angezeigt, geschweige denn Internetzugriff, Bandbreite etc.
freemont
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von freemont »

summerhill hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten, der Hinweis auf § 651g Abs. 1 BGB und die Frankfurter Tabelle war Klasse.
...

Wenn bloß ein Hotelzimmer gebucht wurde, ist das aber gar nicht einschlägig, siehe § 651a BGB, "Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen."

Aber das ist nicht so schlimm, der Beherbergungsvertrag ist im Kern ein Mietvertrag. Und wenn versprochene Leistungen nicht angeboten werden, besteht ein Minderungsrecht und u.U. ein Schadensersatzanspruch aus Mietrecht.
karli
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Re: Kostenloses WLAN nicht verfügbar - Mängelrüge

Beitrag von karli »

Eine mögliche Schadensentwicklung könnte bei einem Geschäftsreisenden allerdings völlig andere Ausmaße annehmen, wie bei einem Urlaubsreisenden.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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