Toilettenpflicht auf Festen & Märkten?

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DeMaggus
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Toilettenpflicht auf Festen & Märkten?

Beitrag von DeMaggus »

Welche Merkmale/Eigenschaften müssen vorhanden/gegeben sein, dass auf einem Stadtfest oder einem Markt öffentliche Toiletten Pflicht sind? (Hessen)
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn man einen Markt oder ein Fest veranstaltet, auf dem Getränke ausgeschenkt und/oder verzehrfertige Speisen angeboten werden, öffentlich zugängige Toiletten Pflicht sind?
Ronny1958
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Re: Toilettenpflicht auf Festen & Märkten?

Beitrag von Ronny1958 »

Das ist eine Frage der Marktfestsetzung durch die zust. Gewerbebehörde, ggf. auch die Ordnungsbehörde.
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn man einen Markt oder ein Fest veranstaltet, auf dem Getränke ausgeschenkt und/oder verzehrfertige Speisen angeboten werden, öffentlich zugängige Toiletten Pflicht sind?
In Hessen gibt es dazu keine verbindliche Regelung außerhalb des Baurechts.

Weder Hess.GastG noch Titel IV der GewO sehen Regelungen vor.

Allenfalls auf Grundlage des HSOG hat die (Markt-)Festsetzungsbehörde (dann aber auch realistische Chance) die Möglichkeit, die Bereitstellung von Toiletten etc. einzufordern.

Sieht allerdings die Marktfestsetzung und das örtliche Satzungsrecht nichts vor, hat ein Besucher schlechte Karten.

Koch (und Co) sei Dank :twisted:
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
DeMaggus
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Re: Toilettenpflicht auf Festen & Märkten?

Beitrag von DeMaggus »

Danke für die ausführliche Antwort :)
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