Gasstättenverbot durch Wirt mit Nötigung körperliche Gewalt

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jack482
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Gasstättenverbot durch Wirt mit Nötigung körperliche Gewalt

Beitrag von jack482 »

Hallo Gemeinde,

einem Kollegen ist folgendes passiert. Er war zwei Tage zuvor einkaufen, dann in der Kneipe, dann Zigartten kaufen (nicht in der Kneipe ) sondern am Kiosk, und als er nach Hause kam und seine Ausgaben nachrechnete fehlten ihm 5-8 Euro. Alles konnte nachgerechnet und nachvollzogen werden. Soweit so gut.
Nach zwei Tagen ging er in eine andere Kneipe wo auch mehr los war. Allerdings mit Taschenrechner. Nach einer netten langen Unterhaltung mit einem Bekannten,
der dann gehen und zahlen wollte, hat mein Kollege den Taschenrechner rausgeholt um zu überprüfen ob richtig abgerechnet wurde. Er wollte auch seinen Deckel korrekt abgerechnet wissen, zehlen und gehen. Man ist ja auch etwas blau und angesäuselt und kann dann nicht so beim bezahlen genau rechnen. Alsso zückte mein Kollege den Teaschenrechner und rechnete nach. Dann passierte das Unfassbare. Ein Aufpasser in der Kneipe der sich als Gast verhielt, hatte wohl Hausrecht,evtl (Kneipenbesitzer) und kam auf meinen Kollegen zu.
Er drohte mit scharfen Worten meinem Kollegen wie folgt: "Sie unterstellen meiner Wirtin das hier falsch abgerechnet wird!? " Sie zahlen sofort, und gehen! Falls Sie hier
ohne Blessuren rauskommen wollen!!Sie haben Hausverbot Lebenslang!!!(Androhung körperl Gewalt) Mein Kollege zahlte sofort verhielt sich ruhig, und ging dann auch.
Von dem Vorwurf das mein Kollege der Wirtin falsche Abrechnung vorgeworfen haben soll, kann gar keine Rede sein. Der Kneipenbesitzer hat das falsch gesehen, lies aber in dem Moment nicht mit sich reden , die Nerven waren zum zerreissen gespannt.
Soll mein Kollege jetzt sofort Anzeige erstatten wegen Nötigung und Androhung körperl Gewalt oder nochmal ruhig den Sachverhalt mit dem Kneipenwirt am Tele bereinigen zu versuchen. Falls er uneinsichtig ist kann man ja immer noch eine Anzeige machen. Wie sehr Ihr das liebe Gemeinde??Bitte um eure Antworten.
feuerwache
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Re: Gasstättenverbot durch Wirt mit Nötigung körperliche Ge

Beitrag von feuerwache »

dafür würde ich keinen Beitrag aufmachen geschweige denn irgendetwas anderes unternehmen. Lächerlich.
hws
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Re: Gasstättenverbot durch Wirt mit Nötigung körperliche Ge

Beitrag von hws »

jack482 hat geschrieben:... und als er nach Hause kam und seine Ausgaben nachrechnete fehlten ihm 5-8 Euro. Alles konnte nachgerechnet und nachvollzogen werden.
Nun ja, Die Striche kann ich auch im besoffenen Kopp noch nachrechnen. Man könnte auch am Kiosk besch.. worden sein oder das Geld verloren. Zumal bei gewissem Promillespiegel.
jack482 hat geschrieben: "Sie unterstellen meiner Wirtin das hier falsch abgerechnet wird!? " Sie zahlen sofort, und gehen!
Hat man wohl in ein Wespennest gestochen. Würde ich aus eigenem Antrieb nicht mehr hingehen. Und den Vorfall dürfen sie natürlich (wahrheitsgemäß) im Freundeskreis weitererzählen - zumal es einen Zeugen dazu gibt. Aber machen sie kein Faß auf.
jack482 hat geschrieben: Falls er uneinsichtig ist kann man ja immer noch eine Anzeige machen. Wie sehr Ihr das liebe Gemeinde??Bitte um eure Antworten.
Möchten sie hier einen rechtlichen Rat oder einen pragmatischen Rat?
Wenden sie sich ans Gericht, wird das sie vermutlich auf den Privatklageweg verweisen. Das kostet und führt bei solchen "Lappalien" auch nicht zum gewünschten Ziel. Andere Kneipe suchen und den Ärger runter spülen. "Beim Lindenwirt ist mir doch neulich was passiert..." und dann auch nicht ständig drauf rumreiten. Sonst bekommt man auch da Lokalverbot. :twisted:

hws
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