Trinkwasser Zusatz

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graubrot
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Trinkwasser Zusatz

Beitrag von graubrot »

Hallo und guten Tag,

in unserer ETW-Anlage mit 20 Wohneinheiten informierte uns die Hausverwaltung per Aushang, dass

... dem Trinkwasser zur Härtestabilisierung sowie zum Korrosionsschutz das Mittel "hygel IKO 76" zugesetzt wird.
... dieses entspricht der Trinkwasserverordnung.... Keine Gesundheitsbedenken usw...

Kann die HV einfach so dieses durchführen, oder wäre hier ein Beschluss der Eigentümer notwendig?
Es sind ja auch damit Kosten verbunden.
SusanneBerlin
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Re: Trinkwasser Zusatz

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

ich möchte bezweifeln, dass die Hausverwaltung das Korrosionsschutzmittel ins Leitungssystem zugibt. Sehr wahrscheinlich macht das der Wasserversorger und die HV gibt lediglich die Information an die Bewohner weiter.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Trinkwasser Zusatz

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:ich möchte bezweifeln, dass die Hausverwaltung das Korrosionsschutzmittel ins Leitungssystem zugibt. Sehr wahrscheinlich macht das der Wasserversorger und die HV gibt lediglich die Information an die Bewohner weiter.
Seite wann ist der Versorger für das Hausnetz verantwortlich?

Maßgeblich ist die TrinkwV 2001 und die schreibt erstens eine regelmäßige Prüfung und bei entsprechend alten Netzen bzw. Verdacht eine regelmäßige vorbeugende Maßnahme vor.

Dazu ist die HV verpflichtet und es bedarf hier, da es sich um Unterhaltsmaßnahmen handelt, wohl keiner extra Fragestunde durch die Eigentümer.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
graubrot
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Re: Trinkwasser Zusatz

Beitrag von graubrot »

Seite wann ist der Versorger für das Hausnetz verantwortlich?
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Arbeiten übernimmt eine Wartungs-Firma.
Dazu ist die HV verpflichtet und es bedarf hier, da es sich um Unterhaltsmaßnahmen handelt, wohl keiner extra Fragestunde durch die Eigentümer
Das war ja meine Eingangsfrage. Diese wurde wie vor zufriedenstellend beantwortet.
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