Untreue und Mitwisserschaft?

Moderator: FDR-Team

§nix
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 345
Registriert: 10.01.14, 18:09

Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von §nix »

Hallo §§-Gurus,

in einer WEG sind über eineinhalb Jahre erhebliche Beträge via Barabhebung "verdunstet" d.h., es sind keinerlei Belege dafür vorhanden.
Aufgedeckt wurde die Sache vor einer knappen Woche durch den Beirat, der sich nun natürlich fragt, inwieweit er sich evtl. durch die offensichtlich unzureichende Prüfung in den letzten Jahren straf- und zivilrechtlich mitverantwortlich gemacht hat.

Ist es nun (zwingend) erforderlich juristische Schritte einzuleiten, um sich nicht selbst in die Nesseln zu setzen, oder reicht es, wenn Beirat bzw. WEG Druck auf den Schädiger ausüben, damit der Fehlbetrag durch ihn wieder ausgeglichen wird?
[Druck nicht i.S.v §240 StGB, auch wenn sich ein "wenn Sie nicht, dann..." wohl nicht vermeiden lässt, was aber unter zivilisierten Menschen nicht rechtswidrig sein dürfte.]

Vielen Dank im Voraus für Klarstellung
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
Emeliane
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 24.03.17, 08:24

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von Emeliane »

Ich habe keine rechtliche Kompetenz. Menschlich würde ich sagen "Rückrad zeigen", und direkt zur Anzeige bringen. Der "Schuldner" hätte sicher das Geld zurück gezahlt wenn er könnte (Gesichtsverlust).

Wenn man selbst die Aufgabe gehabt hätte die Arbeit zu kontrollieren sollte man sich auf einer öffentlichen Sitzung dazu häußern ggf. einen Teil oder den ganzen Betrag selbst auf zu füllen.

Aber auch hier der Hinweis ich habe von Rechtsdingen keine Ahnung.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von Zafilutsche »

Was muß man sich unter "Erhebliche Beträge" so vorstellen. ( 3 stellige,4-stellige, 5 stellige Beträge?)
Was hat denn derjenige der über die Gelder verfügen konnte dazu gesagt?
Sind denn auch ohne das ein "Beleg" vorhanden ist, Gegenleistungen in irgendeiner Form erbracht worden (z.B.
ist was angeschafft/Repariert/ausgeführt worden und nur keine Quittung/Rechnung greifbar?
(Quasi keine ordnungsgemäße Buchführung/Verwaltung)
Dann müßte man sich i.d.T. Gedanken darüber machen, ob die bisherige Vorgehensweise einschl. die Art und Umfang der Kassenprüfung ausreichend war/ist.

Oder geht die Reise eher in Richtung "Veruntreuung"? Bei letzteres geht's besser zur Polizei und man fordert die veruntreuten Gelder von demjenigen zurück der das zu verantworten hatte.
Baden-57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1634
Registriert: 13.08.15, 17:49

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von Baden-57 »

Der Beirat macht sich dann haftbar, wenn er durch unsachgemäße "Buchprüfung" die Kassendifferenz nicht bereits letztes Jahr festgestellt hat, es sei denn, es ist die Prüfung für das Jahr, in welchem die Gelder "verflüchtigt sind".
Bei unzureichender Prüfung besteht immer eine Haftung, denn die Prüfung hat sachgemäß und vollständig zu erfolgen, damit ist "unzureichend" nicht ausreichend.
Ob die Haftung so weit ausgelegt werden kann, dass der Beirat ggf. für die fehlenden Gelder in Regress genommen werden kann, ergibt sich aus dem Vertragswerk der WEG.
Strafrechtliche Konsequenzen wären nur dann gegeben, wenn der Beirat die "Verdunstung" gedeckt hätte, was aber nicht vorliegen dürfte.

Falls der Verwalter keine Nachweise der Gelder vorlegen kann, kann und sollte dem Verwalter fristlos gekündigt werden, um zu verhindern, dass nicht noch weitere Gelder der WEG verschwinden. Da ist sofortiges Handeln erforderlich.

Man fordert den Verwalter auf, unverzüglich, jedoch spätetes bis zum xx.xx. (5 Werktage) den Nachweis der Gelder vorzulegen, andernfalls man Strafantrag stellen werde und den Verwaltervertrag frsitlos kündigt. (Das ist keine Nötigung, sondern die erforderliche Androhung/Fristsetzung).

Man muß nicht stundenlang da auf einem Polizeirevier sitzen und warten, bis ein Polizeibeamter die Anzeige aufnimmt, es ist ausreichend, wenn bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht schriftlich als Betreff "Strafantag gegen Verwalter xy" gestellt wird. Hier genügt es, den Sachverhalt kurz vorzutragen. Die Staatsanwaltschaft gibt dann die Ermittlungen an die Polizei oder Kripo weiter. :kopfstreichel:
§nix
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 345
Registriert: 10.01.14, 18:09

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von §nix »

Zafilutsche hat geschrieben:Was muß man sich unter "Erhebliche Beträge" so vorstellen. ( 3 stellige,4-stellige, 5 stellige Beträge?)....
Letzteres. :(

Über die Verwendung kamen nur faule Ausreden, es finden sich keine Belege dafür, was mit dem Geld geschah. Der Beirat (=kommissarische Verwaltung) HAT sich Gedanken gemacht und ist klärend aktiv.

Es läuft auf Veruntreuung hinaus, der Verwalter erwägt eine Selbstanzeige.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von Zafilutsche »

Nun, wenn der Beirat (wenn auch etwas verspätet) doch den ungerechtfertigten Griff in die Kasse aufgedeckt hat, wird nun sofort ein ganzes "Maßnahmenpaket" fällig.
Dieses könnte z.B. darin bestehen dass man sofort den Verwalter mit sofortiger Wirkung des Amtes enthebt und einen Ersatzverwalter bestellt der kommissarisch
bis zur Einberufenen Ausserordentlichen WEG Versammlung tätig ist;
Die unverzügliche Herausgabe aller Unterlagen (incl aller Kontoauszüge) des Ex-Verwalters fordert,
Aufstellung /Ermittlung welcher Geldbetrag veruntreut worden ist und diese umgehend vom Ex Verwalter zurück fordern. Falls der Exverwalter das Geld verpulvert hat wird dieser sich das fehlende Geld bei einer Bank (sofern möglich) leihen und an die Gemeinschaft zurück zahlen müssen.
Dann sollte dringenst darüber nachgedacht werden, wie die Kassenprüfung zukünftig aussehen soll, damit nicht wieder Gelder veruntreut werden. Vermutlich kann man noch mehr machen, aber das müssen die Eigentümer mit sich selbst ausmachen.
§nix
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 345
Registriert: 10.01.14, 18:09

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von §nix »

Die meisten Deiner Vorschläge sind schon umgesetzt, der Bankzugriff auf einen Beirat beschränkt, die Unterlagen sind gesichert und werden z.Zt gründlich geprüft.
Der Exverwalter zeigt sich kooperativ, zieht den Verkauf seiner Wohnung in Erwägung um aus der Geschichte vielleicht doch noch ohne juristisches Nachspiel herauszukommen.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von Zafilutsche »

Ist ja schon mal gut, wenn jemand seine gemachten Fehler einsieht und dafür auch gerade steht. Das ist ja schon beinahe selten geworden in der heutigen Zeit :wink: Bleibt zu hoffen, dass alles lückenlos aufgeklärt werden kann und kein Eigentümer einen finanziellen Schaden davon tragen muss.
§nix
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 345
Registriert: 10.01.14, 18:09

Re: Untreue und Mitwisserschaft?

Beitrag von §nix »

Die WEG hat das Geld zu knapp 98% wieder, die zwei Prozent sollen auch noch kommen.Sie fehlen, weil der Tralala von Ex-Hv die aufgenommene Kreditsumme ab- statt aufgerundet hat, denn dann wäre er jetzt flexibler, so werden wir wohl noch ein wenig warten müssen. {Mehr hier.}
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen