Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführbar?

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datenrettung
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Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführbar?

Beitrag von datenrettung »

moin, eine stammtischschwester will/wollte sich einen kleingarten aka schrebergarten zulegen/pachten, mit standardlaube. der von ihr 'ins-auge-gefasste' garten ist aber verpachtet, vom kleingartenverein, dieser ist zwischenpaechter, denn das gelaende gehoert(e) der stadt.
nun kam jemand auf die clevere? idee, der stadt das gelaende abzukaufen und die vorhandenen parzellen als eigentumsgaerten - also mit grundbucheintrag.. - am markt anzubieten. das problem sind jedoch die paechter, deren pachtvertrag unbegrenzt laeuft.

die stammtischschwester dachte sich nun, ok, ich kaufe den garten, bin somit eine im grundbuch eingetragene eigentuemerrin und kuendige dem derzeitigen paechter...also per eigenbedarfskuendigung.

fragen: ist das problemlos durchzusetzen? liegt das recht auf seite der stammtischschwester? muss man dem derzeitigen paechter eine abstandszahlung geben? gelten verlaengerte kuendigungsfristen?
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von SusanneBerlin »

Eigenbedarfskündigung gilt nur für Wohnraum. Ein Schrebergarten aka Freizeitlaube ist kein Wohnraum.
das problem sind jedoch die paechter, deren pachtvertrag unbegrenzt laeuft.
Ein unbefristeter Pachtvertrag ist jährlich kündbar. Meinen Sie einen unbegrenzten Kündigungsausschluss?
Grüße, Susanne
datenrettung
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von datenrettung »

ok, und wie bekommt man den paechter vom grund und boden der eigentuemerin? bitte, bitte sagen oder gibt es geltende rechtsprechung, die den paechter die pacht unmittelbar/rechtsverbindlich..kuendigt.

mit einfachen worten: die kann der paechter vom eigentum "vertrieben" werden? es wird doch wohl bzgl. gesetze geben..in deutschland gibt es doch fuer jeden mist irgendein gesetz!
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn man ein verpachtetes Grundstück kauft, bei dem im Pachtvertrag die Kündigung durch den Verpächter ausgeschlossen wurde, dann kann man dem Pächter eben nicht kündigen, da der Käufer in den bestehenden Pachtvertrag eintritt.

Da kann sich der Erwerber des Gründstücks auf den Kopf stellen oder mit den Füßen stampfen, so ist die Rechtslage.
ok, und wie bekommt man den paechter vom grund und boden der eigentuemerin?
Eventuell mit Geld. Oder mit noch mehr Geld.
Grüße, Susanne
datenrettung
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von datenrettung »

es muss doch irgendeine begrenzung geben...annahme der paechter sagt, er habe ueber die jahre €10.000 investiert, in pflanzen, gartenlaube...ein zeitgutachten sagt, das, was vorhanden ist, hat einen zeitwert i.h.v. €6.000...also bietet der eigentuemer dem paechter diesen zeitwert an, der paechter sagt nein, er will €10k haben.

gibt es hierzu eine rechtsprechung, die besagt es sei "lediglich" der zeitwert zu bezahlen?
webelch
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von webelch »

Wenn vertraglich vereinbart ist, dass der Pächter nicht gekündigt werden kann, gibt es - ausser sich auf die Zahlung einer vom Pächter zu bestimmenden Summe X zu einigen - keine rechtlichen Möglichkeiten für den Verpächter. Wenn X hoch genug ist, könnte der Pächter möglicherweise den Vertrag beenden wollen. Vielleicht...
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von SusanneBerlin »

Da es keine Verpflichtung des Pächters gibt, den Pachtvertrag aufzulösen, ist es völlig egal ob es irgendeine Regelung zur Wertermittlung oder Begrenzung gibt.

Der Pächter gibt die Pachtsache entweder freiwillig auf oder gar nicht. Die freiwillige Auflösung des Pachtvertrags kann man dem Pächter mit Geldzahlung (oder einem anderen Vorteil) schmackhaft machen.
Grüße, Susanne
datenrettung
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von datenrettung »

ergo..nur durch dessen versterben oder freiwilligen verzicht aka 'ich-gebe-dir-geld' kann man sein eigentum in besitz nehmen. klingt wie niessbrauch
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von SusanneBerlin »

klingt wie niessbrauch
Nur mit ein paar Unterschieden. Der Nießbrauchsberechtigte muss keine Pacht bezahlen.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von khmlev »

Die Möglichkeit der Kündigung eines Schrebergarten durch den Verpächter ist in Par. 9 und 10 Bundeskleingartengesetz und die daraus resultierende Entschädigung ist in Par. 11 geregelt.
Gruß
khmlev
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von datenrettung »

§ 11 Kündigungsentschädigung
..demzufolge gibt es doch eine kuendigungsmoeglichkeit und eine angemessene entschaedigungszahlung, im vorliegenden fall also €6.000 und der eigentuemer kann den garten fuer sich nutzen, sobald der paechter die entschaedigungszahlung erhalten hat.

"der Eigentümer selbst oder einer seiner Haushaltsangehörigen im Sinne des § 18 des Wohnraumförderungsgesetzes einen Garten kleingärtnerisch nutzen will und ihm anderes geeignetes Gartenland nicht zur Verfügung steht; der Garten ist unter Berücksichtigung der Belange der Kleingärtner auszuwählen;"
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von SusanneBerlin »

khmlev hat geschrieben:Die Möglichkeit der Kündigung eines Schrebergarten durch den Verpächter ist in Par. 9 und 10 Bundeskleingartengesetz und die daraus resultierende Entschädigung ist in Par. 11 geregelt.
Bei einem Wohnraummietvertrag ist durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht des Vermieters eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen. Ähnliches könnte auch für Pachtverträge bezüglich § 9 BKleingG gelten.

Dazu müsste man die Formulierung des Kündigungsausschlusses des betreffenden Pachtvertrags kennen.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von khmlev »

Der Eigenbedarf kann nur für eine Parzelle und nicht für die gesamte Kleingartenanlage geltend gemacht werden.
Gruß
khmlev
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von datenrettung »

khmlev hat geschrieben:Der Eigenbedarf kann nur für eine Parzelle und nicht für die gesamte Kleingartenanlage geltend gemacht werden.
gibt es darueber eine einigung ueber die instanzen...amts-, landes-, oberlandes-, bundes-...gerichte? oder gibt es (wieder) gefuehlte tausend ausnahmen von der geltenden rechtsprechung?
khmlev
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Re: Eigenbedarfsklage Schrebergarten/Gartenlaube durchführba

Beitrag von khmlev »

Ergibt sich aus dem Gesetz.

Der Verpächter kann grundsätzlich nur dem Zwischenpächter (Kleingartenverein) kündigen. Die Verträge mit den Kleingärtnern bestehen dann mit dem Verpächter fort (Par. 10 Bundeskleingartengesetz).

Die Möglichkeit des Eigenbedarfs ist ebenfalls recht eindeutig:
der Eigentümer selbst oder einer seiner Haushaltsangehörigen im Sinne des § 18 des Wohnraumförderungsgesetzes einen Garten kleingärtnerisch nutzen will und ihm anderes geeignetes Gartenland nicht zur Verfügung steht; der Garten ist unter Berücksichtigung der Belange der Kleingärtner auszuwählen;
Gruß
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