Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

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Lara49
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Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Lara49 »

Hallo Leute,

folgender fiktiver Fall:

Ein Schuldner S befindet sich nun seit 2 Jahren in der PI und ist somit in der WVP. Seit 6 Monaten hat er nun wieder Arbeit. Vorher war er ALG II Bezieher.
Innerhalb der WVP studierte er den Mietvertrag, fand einen groben Fehler und forderte daher Geld von seinem Vermieter aus den letzten 10 Jahren zurück, da die Quadratmeterzahl im Mietvertrag erheblich von der Realität abwich und zusätzlich auch aus falschen Nebenkostenabrechnungen. Schuldbewusst wurde die Auszahlung vom Vermieter unverzüglich an den Schuldner S vorgenommen.

Darf der Schuldner S das ausgezahlte Geld behalten oder wird es ganz oder teilweise im Rahmen der PI gepfändet, selbst dann wenn er sich in der Wohlverhaltensphase befindet?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Unterstützung.
Der Internationale
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Re: Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Der Internationale »

wann soll denn in diesem fiktiven Fall das fiktive Antragsdatum sein bzw. wann wurde das Verfahren fiktiv eröffnet??

Ferner verstehe ich den Satz "..befindet sich nun seit 2 Jahren in der PI und ist somit in der WVP..." nicht.
Sollen wir annehmen, dass der fiktive Schuldner in der WVP ist?? Ja oder nein?? (aus der 2-Jahresdauer ergibt sich jedenfalls die WVP nicht zwangsläufig!)
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Lara49
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Re: Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Lara49 »

Gehen wir mal aus von:
Antragsdatum 1.9.2015
WVP ab 1.10.2016
Dirty Uschi
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Re: Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Dirty Uschi »

Grundsätzlich wird im Insolvenzverfahren und in der WVP nichts gepfändet. Der Schuldner verliert im laufenden Verfahren nur die Befugnis über sein pfändbares Vermögen zu verfügen.

In der WVP ist lediglich die Abtretungserklärung zu beachten und die Obliegenheiten zu erfüllen.

Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens erlangt der Schuldner das Recht zurück, über sein Vermögen zu verfügen, auch über diesen Erstattungsanspruch. Für die WVP spielt dieser keine Rolle.

Allerdings: Der ehem. IV (und jeder andere auch) kann die Anordnung der Nachtragsverteilung beantragen, so dass dieser Anspruch dann doch mit dem Insolvenzbeschlag belegt wird. Jedenfalls den Betrag, de vor dem 01.10.2016 entstanden ist.

Allerdings, allerdings: Kann ein kritischer Gläubiger auch auf den Gedanken kommen, dass dieser Vermögenswert dem Schuldner auch schon früher bekannt war und er diesen verschwiegen hat. Das kann zu einem nachträglichen Antrag auf Versagung der RSB führen, § 297aInsO nF.
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Re: Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Lara49 »

Vielen Dank für die kompetente Antwort.

Noch eine Nachfrage dazu:

Hätte der Schuldner den Sachverhalt mit dem Vermieter nun erst kurz nach Abschluss der Privatinsolvenz (Restschuldbefreiung erteilt) geklärt, weil es Ihm erst dann bekannt geworden wäre, dürfte der dann in jedem Fall das Geld behalten?
Dirty Uschi
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Re: Pfändung in WVP - Mietüberzahlung aus 10 Jahren

Beitrag von Dirty Uschi »

Nachtragsverteilung ist Nachtragsverteilung. Mir ist jedenfalls keine Entscheidung bekannt, dass eine solche durch Zeitablauf bzw. nach Erteilung der RSB nicht mehr möglich sein soll.

Ich habe selbst mehrere NTV durchgeführt, nachdem der Schuldner die RSB bereits erteilt bekommen hat. Entscheidend ist der Massebezug des Vermögenswertes. Vermögen was erst nach Beendigung des Verfahrens entstanden ist, spielt keine Rolle.
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