Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

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frugender
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Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von frugender »

Guten Tag,

beim Gericht liegt der Antrag auf PI. Dieser ruht im Moment, weil das Ziel ist, eine gerichtlich angeordneten Schuldenbereinigungsplan zu bekommen. Alle Gläubiger wurden vom Gericht angeschrieben, haben 1 Monat Zeit, sich zu äußern. Bei doppelter Mehrheit kann das Gericht den außergerichtlich angestrebten Schuldenbereinigungsplan anordnen. Nun kam der - erfolglose - Versuch einer Gehaltsabtretung durch einen der Gläubiger (Formfehler).
Zum nächsten Gehaltstag kommt evtl. dann der zweite Versuch zur Gehaltsabtretung. Dies würde bedeuten - wenn das Gericht dem Schuldenbereinigungsplan zustimmt und ihn anweist - ich könnte die zu zahlende Rate nicht bezahlen - was zum Scheitern des Schuldenbereinigungsplan führen würde.

Wie kann ich die Gehaltsoffenlegung verhindern? Mein Arbeitgeber ist informiert, ist aber nicht so erfahren in solchn Dingen.


Danke für Eure Antworten

der Frugende
SusanneBerlin
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

zur Klarstellung: eine Gehaltsabtretung geht nur mit Mitwirkung des Schuldners, es setzt eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger voraus.

Meinen Sie eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, im speziellen die Gehaltspfändung mittels Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber?
Grüße, Susanne
frugender
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von frugender »

nein, Gehaltsabtretung, oft Teil von Kreditvereinbarungen
Der Internationale
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Der Internationale »

Nun kam der - erfolglose - Versuch einer Gehaltsabtretung durch einen der Gläubiger (Formfehler).
Zum nächsten Gehaltstag kommt evtl. dann der zweite Versuch zur Gehaltsabtretung.
8) Also insgesamt sind die Frugen des Frugenden nicht zu verstehen, weil das mit der Realität irgendwie nicht so ganz zusammen passt. Den unklarsten Teil der trüben Suppe habe ich o.a. noch mal zitiert.

Soll der Frugende doch mal mit anderen Worten - vielleicht etwas ausführlicher - sagen, was er eigentlich sagen will. Bevor man sich zu Frugen äussert, muss man diese auch verstehen. Der Frugende ist leider nicht zu verstehen.

Also hopp: 2. Versuch!! :?:
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
frugender
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von frugender »

was verstehst Du nicht? :shock:

Gläubiger schickt Abtretung an Lohnverwaltungs/berechnungsbude. NICHT an Arbeitgeber. Lohnverwaltungs/berechnungsbude akzeptiert Abtretung nicht, da die Abtretung NICHT an den Arbeitgeber gesandt wurde, sondern NUR an Lohnverwaltungs/berechnungsbude. Die zwar für den Arbeitgeber arbeite, aber natürlich nur auf dessen Anweisung eine Abtretung berechnen kann.
Dies hat die Lohnverwaltungs/berechnungsbude der Bank mitgeteilt, die daraufhin den Fehler nicht noch ein zweites Mal machen wird. Also, zum nächsten Gehaltstag wird es eine "verbesserte" Abtretung der Bank geben. Also reduziertes Gehalt. Bedeutet:wenn das Gericht dem Schuldenbereinigungsplan zustimmt und ihn anweist, könnte ich die zu zahlende erste Rate nicht bezahlen - was zum Scheitern des Schuldenbereinigungsplan führen würde.
Deswegen meine Frage, ob es eine "Schutzfrist" in solchen Fällen gibt. Bei LAUFENDER Insolvenz ist das alles klar geregelt.

Etwas klarerer Suppe nun, hoffe ich! 8)
Dirty Uschi
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Dirty Uschi »

Wie erhoffst Du Dir den erfolg eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, wenn Du ein Absonderungsrecht negierst?
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
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frugender
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von frugender »

Ich würde - aus meiner laienhaften Haltung heraus - nicht von Negation sprechen. Bezieht sich Absonderungsrecht nicht auf Grundstücke/Gegenstände?
Ich zitiere Dr. Franke von seiner Homepage:
"Absonderungsberechtigte Gläubiger sind Insolvenzgläubiger, soweit ihnen der Schuldner auch persönlich haftet. Im Regelinsolvenzverfahren verwertet der Insolvenzverwalter die Gegenstände, bei welchen ein Absonderungsrecht besteht, nach den §§ 165 InsO und kassiert für den Aufwand einen pauschalen Kostenanteil zugunsten der Insolvenzmasse.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen findet diese Verwertung nicht statt."

Eher die Hoffnung, mein AG dürfte den nächsten Offenlegungsversuch zurückweisen mit Hinweis auf in Kürze stattfindendes PI-Verfahren.
Aber welcher Paragraph? § 89 InsO?
Während ist klar:

(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

§ 88 InsO - Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung sagt:
(1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.

(2) Die in Absatz 1 genannte Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 eröffnet wird.

Auch im Schuldenbereinigungsplan sind Zwangsmaßnahmen innerhalb der Dauer des Schuldenbereinigungsplanes ausgeschlossen.

Gewünscht/gehofft wird auf: Mehrheit bei Stimmen und bei der Gesamtsumme. Also ein gerichtlich angeordneter Schuldenbereinigungsplan, zwangsweise.
Dirty Uschi
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von Dirty Uschi »

Die von Dir zitierte Seite bezieht sich auf die InsO vor dem 01.07.2014.

Bei Anträgen nach dem 30.06.2014 gibt es keinen Treuhänder mehr, nur noch Insolvenzverwalter, entsprechend hat dieser auch dann ein Verwertungsrecht, Streichung der §§ 312 - 314 InsO.

Ein Absonderungsrecht kann sich auch auf Forderungen beziehen, d.h. Lieferungen und Leistungen oder pfändbare Lohnansprüche, wie sich aus §§ 51, 166 Abs. 2 InsO ergibt.

Die Offenlegung einer Abtretung ist auch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach §88f InsO.
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Re: Gehaltsabtretung kurz vor Privatinsolvenz?

Beitrag von frugender »

Danke, Dirty Uschi!
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