Hallo ich hoffe bin hier richtig,
Meine Schwägerin hat Schulden und mehrere Kontopfändungen auf dem Konto. Sie hat ein P Konto so lange wie die Pfändungen ruhend waren konnte sie auch über den Freibetrag verfügen etc.
Nun hat sie bevor sie am 13.6 Lohn bekam noch 500€ aufdem Konto gehabt. Lohn kam schon war der Kontostand1500€. Gleichzeitig mit dem Lohn kam eine neue Pfändung u die alten wurden zum leben erwAcht.
Die erste Frage wäre: Errechnet sich das Pfändbare Einkommen nach dem was in dem Monat auf dem Konto eingegangen ist(1000€ Lohn) oder nach dem aktuellen Kontostand zum Zeitpunkt wo die Pfändung aktiv wird?
Sie hat 1073€ Freibetrag u 428€ wurden gepfändet. Wenn man in die Tabelle schaut dürfen ( wenn es nach dem Kontostand geht) nur 298€ gepfändet werden. Die Bank sagt alles was über den Freibetrag liegt darf gepfändet werden. Wozu gibt's da diese Pfändungstabellen?
Kontopfändung
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Re: Kontopfändung
Ist die Schwägerin im Privatinsolvenzverfahren?Hallo ich hoffe bin hier richtig,
Wenn nein, wäre die Frage im Unterforum
besser aufgehoben.Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Der Pfändungsfreibetrag des P-Kontos ist erstmal 1139,99€. Wenn die 1000€ nur beispielhaft sind und der tatsächliche Lohn über 1140€ liegt, muss der Schuldner die Erhöhung des pfändungsfreien Betrags beim Vollstreckungsgericht beantragen.Errechnet sich das Pfändbare Einkommen nach dem was in dem Monat auf dem Konto eingegangen ist(1000€ Lohn)
Grüße, Susanne
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Re: Kontopfändung
Tja, ob das Erbsenzähler genauso sehen wie die Susi von der Spree, das wage ich zu bezweifeln. Erst mal ist das Praesens dem Futur sein Tod, so dass die Susanne wohl vergessen hat zu sagen: "...ab 01.07.2017 wird es so sein..."SusanneBerlin hat geschrieben:Der Pfändungsfreibetrag des P-Kontos ist erstmal 1139,99€.
Hinzu kommt aber auch, dass Justizminister Maas am 28.03.2017 bekanntgemacht hat, dass ab 01.07.2017 der unpfändbare Betrag für Arbeitseinkommen auf 1.133,80 € angehoben wird. In der gleichen Bekanntmachung verweist der Minister ferner darauf, dass sich die ab 01. Juli 2017 geltenden Freibeträge jeweils aus den angehängten Tabellen ergeben.
Sieht man nun in diese Tabellen, so geben diese an, dass sich bis 1.139,99 € kein pfändbarer Betrag ergeben würde (Darauf bezieht sich wohl wie o.a. Susanne). Gleichwohl hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände (kurz: AG-SBV) in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (kurz: MAFIA ) die neue P-Konto-Bescheinigung mit 1.133,80 € herausgegeben.
Folglich sollten die Banken in Zukunft alles über 1.133,80 € einkassieren und an den/die Gläubiger abführen. Damit sind dann bei 1.139,99 € Nettogehalt auch auf dem P-Konto wohl 6,19 € weg, die gem. Pfändungstabelle unpfändbar sein sollten.
Haben zwar viele Kommissionen dran gesessen, um das alles logisch hinzubekommen... Bloß ich bin zu doof. Kann jemand die Rechtsposition eines Arbeitseinkommens im Bereich 1.133,80-1.139,99 € schlüssig erklären??
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Kontopfändung
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Grüße aus Berlin
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