laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolvenz
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laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolvenz
Hallo,
Alleinerziehender Vater-A hat Anfang 2017 die Privatinsolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Vater-A versucht seit 2015 für das Kind-A den Mindestkindesunterhalt bei Mutter-A einzufordern. Das Verfahren wird seitens der Familiengerichte durch nun das 3-te Gutachten derart verzögert, dass nicht ersichtlich ist, wann hier ein Beschluss erfolgt.
Für Vater-A / Kind-A wurde PKH beantragt und genehmigt und Kostenstundung.
Bei Insolvenzantrag können keine Gerichtskosten angegeben werden, da laufendes Verfahren. Sollte nun das Kindesunterhaltsverfahren während des Insolvenzverfahrens beendet werden und daraus Gerichts- und Gutachterkosten entstehen, wie soll sich Vater-A dann in diesem Fall-1 verhalten?
Fall-2: Das Insolvenzverfahren wird abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase beginnt. Dann wird das Kindesunterhaltsverfahren beendet, Gerichts- und Gutachterkosten würden enstehen. Wie soll sich Vater-A dann verhalten bzw. welche Folgen hätte dies zu dem Fall-1?
Freundliche Grüße
Alleinerziehender Vater-A hat Anfang 2017 die Privatinsolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Vater-A versucht seit 2015 für das Kind-A den Mindestkindesunterhalt bei Mutter-A einzufordern. Das Verfahren wird seitens der Familiengerichte durch nun das 3-te Gutachten derart verzögert, dass nicht ersichtlich ist, wann hier ein Beschluss erfolgt.
Für Vater-A / Kind-A wurde PKH beantragt und genehmigt und Kostenstundung.
Bei Insolvenzantrag können keine Gerichtskosten angegeben werden, da laufendes Verfahren. Sollte nun das Kindesunterhaltsverfahren während des Insolvenzverfahrens beendet werden und daraus Gerichts- und Gutachterkosten entstehen, wie soll sich Vater-A dann in diesem Fall-1 verhalten?
Fall-2: Das Insolvenzverfahren wird abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase beginnt. Dann wird das Kindesunterhaltsverfahren beendet, Gerichts- und Gutachterkosten würden enstehen. Wie soll sich Vater-A dann verhalten bzw. welche Folgen hätte dies zu dem Fall-1?
Freundliche Grüße
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Fall 1 und 2: PKH wurde bewilligt, d.h. Gerichts- und Gutachterkosten übernimmt die Staatskasse. Wenn von dem die PKH genehmigt-habenden Gericht der Fragebogen zu den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eintrifft, füllt Vater A den Fragebogen wahrheitsgemäß aus und sendet ihn zurück.
Grüße, Susanne
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Hallo,SusanneBerlin hat geschrieben:Fall 1 und 2: PKH wurde bewilligt, d.h. Gerichts- und Gutachterkosten übernimmt die Staatskasse. Wenn von dem die PKH genehmigt-habenden Gericht der Fragebogen zu den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eintrifft, füllt Vater A den Fragebogen wahrheitsgemäß aus und sendet ihn zurück.
D.h. die Gerichtskosten die vor der Insolvenzbeantragung gestellt worden sind, werden somit nicht in die aktuelle Insolvenz mit aufgenommen.
Dies würde dann aber bedeuten, das es während der Insolvenz einen zusätzlichen Gläubiger gibt, der nicht angemeldet ist. Würde sich wiedersprechen mit der Inso in der neue Schulden nicht gemacht werden dürfen.
Freundliche Grüße
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
insolvenzler2017 hat geschrieben:Würde sich wiedersprechen mit der Inso in der neue Schulden nicht gemacht werden dürfen.
Ich drehe noch durch: wer hat diese Schwachsinns-Idee einmal in die Welt gesetzt?? Es muss einer dieser preußischen Schuldturmfolterknechte gewesen sein. Wer hilft dabei, diese Schwachsinnsidee AUSZUROTTEN!!!
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Der Internationale hat geschrieben:.....
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?
Verbraucherinsolvenz
Ich dachte da gibts keinen unterschied....
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Ich nicht. In verklausulierter Form gebe ich das gerne auch wieder, man hat doch auch einen erzieherischen AuftragDer Internationale hat geschrieben:
Ich drehe noch durch: wer hat diese Schwachsinns-Idee einmal in die Welt gesetzt?? Es muss einer dieser preußischen Schuldturmfolterknechte gewesen sein. Wer hilft dabei, diese Schwachsinnsidee AUSZUROTTEN!!!
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Hallo Dirty Pedagogue ,Dirty Uschi hat geschrieben:Ich nicht. In verklausulierter Form gebe ich das gerne auch wieder, man hat doch auch einen erzieherischen Auftrag
deinen Umerziehungshalbansatz "mach keine neuen Schulden, die du nicht zahlen kannst" unterschreibe ich doch auch sofort; ist schließlich ein Beitrag zur Lebensbewältigung. Wenn dann aber folgt "sonst gibt es keine RSB" hat doch wohl ein 19 Jahrhundert Level wie "sonst kommt dich der Wolf holen".
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
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Re: laufendes Kindesunterhaltsverfahren während der insolven
Ich vermute dieser Schwachsinn kommt aus der gleiche Ecke wie das neue EU-Recht, das durch sämtliche Internetauktionshaus [Name geändert]-Angebote geistert.Der Internationale hat geschrieben:insolvenzler2017 hat geschrieben:Würde sich wiedersprechen mit der Inso in der neue Schulden nicht gemacht werden dürfen.
Ich drehe noch durch: wer hat diese Schwachsinns-Idee einmal in die Welt gesetzt?? Es muss einer dieser preußischen Schuldturmfolterknechte gewesen sein. Wer hilft dabei, diese Schwachsinnsidee AUSZUROTTEN!!!
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