Gefälligkeitsgutachten bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?!

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hedgehog
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Gefälligkeitsgutachten bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?!

Beitrag von hedgehog »

Gegen Ende der Leasingzeit für sein geleastes Fahrzeug wird der Leasingnehmer zum Gutachter zur Erstellung eines Prüfgutachtens gebeten.
Der Leasingnehmer ist mit der Richtigkeit des Protokolls an einigen Stellen nicht einverstanden.
Dies teilt er dem Händler schriftlich mit, indem er die Fehler des Gutachtens aus seiner Sicht aufzählt.

Dieses wären folgende Bemängelungen:
- Fehlendes Serviceheft (war im Handschuhfach vorhanden, aber der Gutachter fragte nicht danach)
- Fehlender zweiter Schlüssel (führte der Leasingnehmer mit sich, aber der Gutachter fragte nicht danach)
- Ein Satz Reifen (hatte der Leasingnehmer zuhause, aber niemand sagte, er solle sie mitbringen)
- HU (zum Zeitpunkt des Gutachtens hatte das Auto noch 10 Tage Tüv)
- weitere Ungereimtheiten, wie erkannte Lackschäden bei gleichzeitiger Aussage, dass aufgrund eines regennassen Fahrzeugs keine Lackschäden erkennbar seien, usw…
Kosten gesamt ca. 2350 €

Der Leasingnehmer zweifelte die nötige Unabhängigkeit des Gutachters an und bat den Händler das Fahrzeug bis zur vollständigen Klärung, evtl. durch einen amtlich bestellten Gutachter, zur Verfügung zu halten.

Nach einer Woche erhält der Leasingnehmer erneut Post vom Händler mit einem neuerlichen Gutachten der SELBEN Gutachterfirma, obwohl der Leasingnehmer dessen Unabhängigkeit anzweifelte.
Dieses Mal sind Schlüssel und Sommerreifen (waren zusammen 1050 €) nicht mehr Bestandteil der Auflistung.
Der Schadensbetrag wird allerdings durch neu hinzugekommene Beanstandungen wieder auf rund 2250 € begutachtet.

Bei dem Leasingnehmer verstärkt sich der Eindruck, dass der Händler bei „seinem“ Gutachter einen Wunschbetrag angibt, den er noch braucht, um seine Kalkulation ins Plus zu fahren.

Was kann der Leasingnehmer tun, um aus so einem Fall fair herauszukommen?

Darf er auf Herausgabe bei zu tauschenden Teilen, zum Beispiel einer Stoßstange, bestehen?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Big Guro
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Re: Gefälligkeitsgutachten bei Rückgabe eines Leasingfahrzeu

Beitrag von Big Guro »

Der Leasingnehmer kann selbst einen Gutachter beauftragen.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
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