Heute mal wieder eine Frage zu einer Definition:
Im Luftrecht taucht immer wieder der Begriff des "dicht besiedelten Geländes" auf, z.B. in Zusammenhang mit der Sicherheitsmindesthöhe oder auch der Zulässigkeit von Kunstflug.
Aber auch im Zusammenhang mit Fluglärm (z.B. am Flughafen Frankfurt) spielt das eine Rolle.
Scheinbar gibt es wohl keine klare Definition ab wann ein Gebiet als dicht besiedelt anzusehen ist.
Siehe hierzu auch:
http://www.klaus-hagemann.de/component/ ... hoert.html
http://www.luftrecht24.com/lufrecht-all ... n-problem/
Gibt es weiter Hinweise oder Festlegungen, die hier ein wenig mehr Klarheit verschaffen?
Gruß, Andreas
Dicht besiedeltes Gelände - Definition?
Moderator: FDR-Team
Re: Dicht besiedeltes Gelände - Definition?
Hallo Andreas,
wie so oft, werden solche Begriffe durch die Rechtsprechung näher definiert, wenn es Anlass=verschiedene Meinungen dazu gibt:
http://www.ajs-luftrecht.de/PDF/Sicherh ... hoehen.pdf
Homepage:
http://www.ajs-luftrecht.de
wie so oft, werden solche Begriffe durch die Rechtsprechung näher definiert, wenn es Anlass=verschiedene Meinungen dazu gibt:
Alles zu diesem Auszug hier:Die Rechtsprechung nimmt ein „dichtbesiedeltes Gebiet“ schon dann an, wenn eine Ortschaft 200 Häuser umfasst oder überschreitet.
In einer „Menschenansammlung“ sieht die Rechtsprechung „das Zusammensein einer Vielzahl von Menschen, d.h. einer so großen Personenmehrheit, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubarist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines einzelnen nicht mehr ankommt“.
http://www.ajs-luftrecht.de/PDF/Sicherh ... hoehen.pdf
Homepage:
http://www.ajs-luftrecht.de
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Re: Dicht besiedeltes Gelände - Definition?
Herzlichen Dank für die Info!
Andreas
Andreas
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