Hallo liebe Forengemeinde,
ich stehe vor folgendem (gedanklichem) Problem:
Stufe S gibt im Rahmen des Abiturs ein Abibuch (syn. Abizeitung, etc.) heraus. In diesem wird jeder Schüler präsentiert, jeder Kurs, etc. Auch Werbeanzeigen von Sponsoren werden platziert.
a) Ist für dieses Abibuch ein Impressum zu erstellen?
b) Falls ja, kann ein eingetragener Verein als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts benannt werden? S ist nämlich als e. V. im Rechtsverkehr unterwegs.
Anmerkung: Kein vertretungsberechtigter Vorstand ist über 21, zwei von 3 noch unter 18.
c) Falls nicht, welche Rechtsfolgen sind möglich bei Benennung als V. i. S. d. P.?
Danke schonmal vorab für eure Hilfe
LG
abi2017
Eingetragener Verein als V. i. S. d. P.
Moderator: FDR-Team
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