Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Moderator: FDR-Team

nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von nordlicht02 »

Tastenspitz hat geschrieben:
kuewmt hat geschrieben:Habe ich nicht auch "das Recht aufs eigene Bild" an Sachen/Dingen/Tieren, die mir gehören?
Selten.
Man könnte auch sagen, die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null. Zumindest was die Tiere betrifft. :lol:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von SusanneBerlin »

kuewmt hat geschrieben:Darf denn einfach so "mein Hund" fotografiert werden; auch noch mit dem Ziel einer späteren Veröffentlichung/Gewinnerzielung?

Habe ich nicht auch "das Recht aufs eigene Bild" an Sachen/Dingen/Tieren, die mir gehören?
Wenn man nicht möchte, dass sein Hund fotografiert wird, dann sollte man ihn nicht auf einer Ausstellung anmelden. Das sind öffentliche Events die es mitunter bis in den Lokalteil der Zeitung schaffen oder auch in den überreginalen Teil je nach Renomme dieser Ausstellung, da gibt man mit dem Ausstellen des Hundes konkludent sein Einverständnis, dass der auch fotografiert werden darf.

Wenn Sie nur als Besucher da sind (dürfen da nicht-ausgestellte Hunde überhaupt mit rein?) dann ist das was anderes. Als Beiwerk wãre es okay. Will der Fotograf ein Portraitfoto oder eine Großaufnahme Ihres Hundes machen, dann muss er Sie fragen.
Grüße, Susanne
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von nordlicht02 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
kuewmt hat geschrieben:Will der Fotograf ein Portraitfoto oder eine Großaufnahme Ihres Hundes machen, dann muss er Sie fragen.
Nö, hier liegen Sie ausnahmsweise mal falsch.
Tiere haben grundsätzlich kein "Recht am eigenen Bild", sondern werden fotorechtlich als Sache gesehen. Und auch der Halter kann es nicht unterbinden.
Ob es moralisch okay ist, ist eine andere Sache.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
wolfgangdoc
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 31.10.15, 10:59
Wohnort: Hoelling-Bettviller (France)

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von wolfgangdoc »

Die Frage wurde für mich schon recht interessant betrachtet und freundlicher Weise erklärt.
Nun möchte ich noch etwas konkreter werden:
Ich möchte Hunde fotografieren, die äusserliche Veränderungen (Schäden, Verletzungen, Verstümmelungen usw) zeigen.Eigentlich dürften sie nicht ausgestellt werden oder wiedersprechen eindeutig dem Standard.Da man während einer Ausstellungen den Richter nicht öffentlich kritisieren darf, sondern erst danach, ist es natürlich schwierig, Beweise heranzuziehen.Wenn nun Bilder solcher Hunde herangezogen werden, lautet recht häufig die Antwort:" Mit gleichzeitigem Ablichten von Dingen (Ausstellungsnummer, Personen) diffamierst Du ja den Besitzer.Mir geht es allerdings weniger um den Besitzer sondern um die falsche Beurteilung des Richters.

Vielen Dank nochmals für euere Antworten
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von SusanneBerlin »

Das ändert nichts an der ersten gegebenen Antwort von nordlicht02 und den weiteren Diskussion, wie die einschlägen Begriffe (Veröffentlichung, Beiwerk, Nutzungsrechte) zu verstehen sind.
Grüße, Susanne
wolfgangdoc
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 31.10.15, 10:59
Wohnort: Hoelling-Bettviller (France)

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von wolfgangdoc »

Auch wenn ich schon wieder frage! Also kann ich mit der vorhandenen Erlaubnis des Veranstalters und evtl erforderlichen Einverständnissen, Tiere fotografieren? Denn damit kann ich beweisen, dass bestimmte Hundevereine wie auch der VdH und vor allem die Richter eine "Fahrlässige Sachbeschädigung" (Tiere sind m.E. immer noch "Sachen") zulassen.An diesen Tatbestand reihen sich dann noch weitere Tatbestände an.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von SusanneBerlin »

Also kann ich mit der vorhandenen Erlaubnis des Veranstalters und evtl erforderlichen Einverständnissen, Tiere fotografieren?
Selbstverständlich dürfen Sie die Tiere fotografieren wenn Sie die Erlaubnis dazu haben.
Grüße, Susanne
Gabriel00
FDR-Mitglied
Beiträge: 40
Registriert: 03.02.16, 16:29

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von Gabriel00 »

"Tierquälerei" könnte ein "öffentliches Interesse" darstellen, da sie strafbar ist. Allerdings stellen nicht Sie den Tatbestand der "Tierquälerei" fest, sondern im Streitfall ein Gericht.

https://www.pressesprecher.com/nachrich ... 1168291958
Das OLG Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Journalist als vermeintlicher Mitarbeiter verdeckt Recherchen über Tierversuche angestellt hat. Dem Journalisten wurde die Weitergabe des konkreten Filmmaterials untersagt, weil er selbst sich nicht an die "Regeln des geistigen Meinungskampfes" gehalten habe (OLG Hamm, Urteil vom 27. Juli 2004, AZ: 3 U 116/04). Bezogen auf einen konkreten Film, der aus dem Material gefertigt wurde, hat das Gericht die Ausstrahlung untersagt, weil dieser so aufbereitet sei, dass er einen falschen Eindruck erwecke (OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2004, AZ: 3 U 77/04). Im gleichen Urteil hat es jedoch die Weiterverbreitung des Materials, das vom ZDF aufbereitet wurde, für zulässig erachtet, da hier auch die Gegenseite zu Wort komme und der Beitrag relativ ausgewogen sei.

Der Veranstalter hat jedenfalls Hausrecht, sprich, er kann bestimmen, ob er eine Fotoerlaubnis erteilt, oder auch nicht.

Tier selbst haben kein Recht am eigenen Bild. Ob es sich bei speziellen Züchtungen um "Geschmacksmuster" handelt, kann ich nicht beurteilen.
wolfgangdoc
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 31.10.15, 10:59
Wohnort: Hoelling-Bettviller (France)

Re: Fotografieren auf öffentlicher Tier- (Hunde-)austellung

Beitrag von wolfgangdoc »

Vielen Dank für die Antwort.Ich finde diese Festtstellung in meinem speziellen Fall sehr interessant!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen