Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklärung

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Sabina8
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Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklärung

Beitrag von Sabina8 »

Hallo,

nehmen wir folgenden hypothetischen Fall an:

Die in Deutschland lebende Deutsch-Türkin Aishe A. schreibt auf Ihrem Web-Blog kritisch über den deutsch-türkischen Geschäftsmann Mohammed M. und seine Verstrickungen zu islamistischen Gruppierungen in Deutschland. Herr M. unterhält demnach auch gute Beziehungen zum Erdogan-Regime und ist in Deutschland für dieses Regime aktiv. Aishe A. betätigt sich seit langer Zeit oppositionell gegen das Erdogan-Regime.

Vom Anwalt des Herrn. M. erhält Aishe A. die Auffordeung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Im Fall des Zuwiderhandelns würden demnach 5001 Euro fällig. Außerdem soll sich Aishe in der Erklärung zur Zahlung der RA-Gebühren verpflichten, wobei ein Streitwert von 60.000 Euro angesetzt wurde.

Hinsichtlich der langen Liste der zu unterlassenden Behauptungen ist hinsichtlich eines Teil der Punkte Aishe A. im Recht.
Bei einem anderen Teil ist es fraglich, eventuell nicht zu beweisen.
Bei einem kleinen, dritten Teil hat Aishe A. versehentlich wohl wirklich unkorrekte Behauptungen über Herrn M. verbreitet.

Aishe unterzeichnet die Erklärung nicht, sie ist aus der Türkei geflohen und sieht in Herrn M. einen politischen Gegner. Die Frist verstreicht um 14 Tage. Jetzt erst kann sich Aishe doch Gedanken machen und fragt sich, wie sie am besten reagiert. Aishe ist allerdings Harzt-4-Empfängerin, sie kann also kein Geld einem Anwalt bezahlen. Kann ein Anwalt via Prozesskostenhilfe beauftragt werden? Wäre es noch sinnvoll, eindeutig unkorrekte Aussagen im Blog stillschweigend zu korrigieren? Wie wäre der Sachverhalt theoretisch einzuordnen, wie wäre dieRechtslage?

Danke!
Zuletzt geändert von Sabina8 am 05.02.18, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
ktown
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von ktown »

Sabina8 hat geschrieben:Was wäre ihr zu raten?
Nichts, da hier für Aishe keine individuelle Rechtsberatung erfolgen darf. Man kann maximal den Sachverhalt theoretisch erörtern und die Rechtslage aufzeigen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Sabina8
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von Sabina8 »

Ja ok, es handelt sich um einen hypothethischen Fall, ich habe diese Formulierung geändert.

"Den Sachverhalt theoretisch erörtern und die Rechtslage aufzeigen" wäre fein, danke :)
Pirate
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von Pirate »

Kann A überhaupt irgendwelche Tatsachenbehauptungen beweisem. Sprich, hat sie belastbare Dokumente?
Sabina8
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von Sabina8 »

Nur zum Teil.

Hinsichtlich der langen Liste der zu unterlassenden Behauptungen ist hinsichtlich eines Teil der Punkte Aishe A. im Recht und kann es beweisen.
Bei einem anderen Teil ist es fraglich, eventuell nicht zu beweisen.
Bei einem kleinen, dritten Teil hat Aishe A. versehentlich wohl wirklich unkorrekte Behauptungen über Herrn M. verbreitet
FM
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von FM »

Sabina8 hat geschrieben:Aishe ist allerdings Harzt-4-Empfängerin, sie kann also kein Geld einem Anwalt bezahlen. Kann ein Anwalt via Prozesskostenhilfe beauftragt werden? Wäre es noch sinnvoll, eindeutig unkorrekte Aussagen im Blog stillschweigend zu korrigieren? Wie wäre der Sachverhalt theoretisch einzuordnen, wie wäre dieRechtslage?
Danke!
Der Anwalt der Gegenseite wird vielleicht demnächst Unterlassungsklage erheben. Erst dann braucht sie selbst einen Anwalt, und dafür kann sie natürlich PKH beantragen. Ob sie die auch bekommt, entscheidet das Gericht.

Falsche Angaben zu korrigieren ist sicherlich sinnvoll, aber der gegnerische Anwalt wird gewiß den bisherigen Text gesichert haben.

Wie das Gericht dann in der Sache entscheidet, weiß niemand. Reine Meinungsäußerungen sind nicht problematisch, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen schon. Der Beschreibung nach wäre naheliegend, dass die Unterlassungsklage teilweise erfolgreich ist. Trotz PKH müsste dann der gegnerische Anwalt anteilig bezahlt werden.

Sehr viel wichtiger ist aber: die Frau sollte in absehbarer Zeit KEINESFALLS türkisches Hoheitsgebiet betreten, und auch keinen Staat der an die Türkei ausliefert. Und das ganz unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie hat. Der Herr Präsident mag so etwas überhaupt nicht, egal von wem es kommt.
Sabina8
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Re: Regimekritik Türkei- Aufforderung zur Unterlassungserklä

Beitrag von Sabina8 »

FM hat geschrieben:Der Anwalt der Gegenseite wird vielleicht demnächst Unterlassungsklage erheben. Erst dann braucht sie selbst einen Anwalt ..
Ist es nicht häufig so, dass schon vorher mittels Anwalt eine geänderte (eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben wird?
FM hat geschrieben:Falsche Angaben zu korrigieren ist sicherlich sinnvoll, aber der gegnerische Anwalt wird gewiß den bisherigen Text gesichert haben.
Ja, aber vielleicht hat der "Geschädigte" (hier: Herr M.) weniger Interesse an einer Klage, wenn er sieht, dass die inkriminierten Punkte ganz oder teilweise nicht mehr im Netz sind? Vielleicht wird er also seinem Anwalt dann sagen, dass keine Klage erhoben werden soll? Oder ist dieser Gedanke abwegig?
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