gmmg hat geschrieben:So viele hitzige Worte, aber immer noch keine irgendwie belastbare Quelle für die Behauptung, Mieter müssten einen Briefkasten vorhalten.
Ich hatte Sie bereits oben schon darauf hingewiesen, dass ich nicht behauptet habe, dass die Rechtsprechung so sei, sondern dass das meine Auffassung ist.
Das haben Sie vermutlich aus Versehen überlesen.
Rein durch Herbeireden wird sich das nicht belegen lassen.
Was Sie als "Herbeireden" bezeichnen, ist das, was der Jurist Rechtsanwendung nennt. Man legt Gesetze zugrunde (hier die §§ 241 Abs. 2 und 157 BGB hínsichtlich der Begründung vertraglicher Nebenpflichten und der gerichtlichen Aufgabe der Vertragsauslegung) und begründet dann, wie man zu dem einen oder anderen Ergebnis kommt.
Wie ich bereits erklärte, erfolgt das dadurch, dass man die jeweiligen Interessen beider Parteien bestimmt, wertet und gegeneinander abwägt.
Darauf warte ich bei Ihnen noch immer, vermute aber nicht, dass da noch irgendetwas kommen wird.
Insbesondere ist ja in diesem Fall die andere Vertragspartei bestens erreichbar.
Wie denn genau?
Meines Wissens nach reicht es, wenn Erklärungen einem vertragspartner gegenüber abgegeben werden.
Dieser Satz macht wenig Sinn, da es gerade darum gehts, dass Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner abgegeben werden müssen, sich aber die Frage stellt, wie das in einem für die Vertragsdurchführung sinnvollen und zumutbarem Rahmen geschehen soll und ob man hierfür durch einen Briefkasten erreichbar sein muss. Denn viele Erklärungen (zB. Kündigung, Betriebskostenabrechnungen) weden schriftlich erteilt. Im Übrigen dient der Briefkasten dazu, dass man Erklärungen auf einfach Art und Weise in den Empfangsbereich des Vertragspartners gelangen lassen kann.
Aber darauf hatten Sie ja bislang ohnehin nicht geantwortet (außer der Idee, man könne Schreiben durch einen vermeintlichen Türschlitz schieben, an die Tür kleben oder eben am Amtsgericht aufgeben).
Ich vermute zudem, dass Sie das dem Mieter natürlich ebenso zumuten. Will der Mieter also einen Mangel anzeigen, um die Miete zu mindern, den Vermieter auffordern, Störungen durch Mitmieter abzuwehren oder einfach das Mietverhältnis kündigen, dann soll er also die Schreiben unter der Tür durchschieben, an die Tür kleben oder beim Amtsgericht niederlegen (mit den entsprechenden Kosten und der zeitlichen Verzögerung).
Das gilt natürlich auch für große Vermietungsgesellschaften, die meist an einem ganz anderen Ort der Republik wohnen. Dann fährt der Mieter also jedesmal von München nach Hamburg, um da was an die Tür zu kleben oder beim Amtsgericht Hamburg (denn das ist zuständig) das Schreiben gegen entsprechende Gebühren nieder zu legen, weil der Vermieter ja keinen Briefkasten braucht.
Habe ich das so richtig verstanden?