[ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

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Frank Oseloff
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[ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von Frank Oseloff »

Kategorie: Mietrecht
Typ: Text

Name des Artikels: Betriebskosten - Fristen und Modalitäten
Autor: Frank Oseloff
Beschreibung: Nebenkostenabrechnung - same procedure as every year

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Zuletzt geändert von Frank Oseloff am 06.11.08, 04:50, insgesamt 1-mal geändert.
Was weiß ich?
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Kommentar

Beitrag von Was weiß ich? »

Ich finde diesen Artikel sehr verständlich und ausführlich geschrieben. Natürlich sind ebenfalls die Verlinkungen nützlich. Zwar wusste ich schon vieles, es gab jedoch auch Neues zu lesen. Persönlich finde ich es schwierig zu entscheiden, was Gartenpflege- bzw. Grundstückspflegekosten sind. Kann jemand ggfs. auf meinen Beitrag http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=161525 etwas Schlaues sagen?
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erie333
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Beitrag von erie333 »

Laut eigenen rechtlichen Erfahrungen reicht es nicht aus, nur der Hinweis zu "sonstige Betriebskosten" und die regelmäßige Ausführung.
Wie hier zB. die Dachrinnenreinigung, sie muß noch dazu gesondert im Mietvertrag vereinbahrt sein.
Frank Oseloff
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Beitrag von Frank Oseloff »

Das ist korrekt. Die regelmäßige Reinigung der Dachrinne(n) gehört zu den Betriebskosten, die in den Punkten 1-16 der BetrKV nicht erwähnt wird. Daher muss sie unter sonstige Betriebskosten auch namentlich aufgeführt bzw. vereinbart werden.

 
Rainer Weißbach
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Garten und Grundstückspflege

Beitrag von Rainer Weißbach »

Hoffe "was weiß ich" kennst du den Unterschied nicht ?
Kosten für garten. - und Grundstückspflege sind zwei verschiedene Sachen
1. "Grundstückspflege " die Kosten werden auf alle Mieter nach qm der Wohnung verteilt
2. "Gartenpflege" ist ein vom Vermieter/Eigentümer.gepachteter Teil vom Grundstück
- d.h. der/die Pächter trägt alle Kosten (am besten den Garten selbst pflegen) ,alle
anderen Mieter nicht
malte1612
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Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von malte1612 »

Mein Vermieter schickt mir in 08/2010 eine erste (!) Mahnung über BK-Nachzahlung und NK-Nachzahlung für das Jahr 2006 (Rechnungsstellung 12/2007). Die BK-Nachzahlung wurde damals sofort beglichen - die NK-Nachzahlung nicht, da sie damals gar nicht mitgeschickt wurde.

Wie verhalte ich mich ? Muss ich die Kosten jetzt zahlen ? Wie ist die Rechtslage ??

Mfg
M.H.
kampfdackel1
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Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von kampfdackel1 »

Wie wäre es denn dann in meinem Fall:

Ich bin zum 01.09.2008 in die Wohnung eingezogen. Zum 01.08.2011 wieder ausgezogen. In der ganzen Zeit hat der Vermieter nicht eine Abrechnung über die NK gemacht. Auch eine Schlußrechnung wurde nicht erstellt.
Ich habe mal gehört, daß ich als Mieter auch die ganzen NK-Vorrauszahlungen wieder zurückverlangen kann, wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt???
Die Kosten für Heizung und Wasser wurden ebenfalls als Vorrauszahlung an den Vermieter gezahlt

LG Kampfdackel
Strider
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Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von Strider »

Meistens stimmt es nicht was man so hört. In dem Fall aber schon, allerdings muss man prüfen was vereinbart war im Mietvertrag. Wenn eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, gibt es keine Abrechnung und somit keine Nachforderung oder Guthaben. Das heisst man kann auch nichts zurück fordern.
Wenn nun Vorauszahlungen vereinbart wurden muss der VM auch abrechnen. Wenn er dies nicht tut kann, wie gehört, die Vorauszahlungen zurück gefordert werden. Dies ist aber eher ein Papiertiger, denn sobald der VM die Abrechnungen vorlegt werden die Vorauszahlungen wieder fällig. Sprich der Mieter muss die dann wieder dem VM zahlen. Wobei der Mieter dann mit einen fälligen Guthaben aufrechnen könnte, sofern es natürlich überhaupt ein Guthaben gibt. Nachfordern kann der VM vermutlich nur 2011 und 2010 noch können. 2009 und 2008 sollten abgelaufen sein.
kampfdackel1
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Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von kampfdackel1 »

Und wie ist es bei dieser Konstelation:

Einzug: 01.06.2007
Auszug: 31.08.2008

Nebenkostenvorauszahlung
Bis heute keine Abrechnung.

Kann man dann sofort die Nebenkosten wieder zurückfordern oder auch erst wieder die Abrechnung anfordern???

Habe dazu eben das gefunden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes
ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die
vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht
gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert
auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den
Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine
etwaige Restforderung einzuklagen.
Ich glaube ich gehe morgen zum Anwalt...
JusDePomme
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Registriert: 02.03.10, 01:17

Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von JusDePomme »

Frank Oseloff hat geschrieben:Kategorie: Mietrecht
Typ: Text

Name des Artikels: Betriebskosten - Fristen und Modalitäten
Autor: Frank Oseloff
Beschreibung: Nebenkostenabrechnung - same procedure as every year

>>den ganzen Artikel lesen
Hallo,
der Link zum Artikel funktioniert bei mir leider nicht.
Wo finde ich denn den Artikel?

Vielen Dank und viele Grüße

JusDePomme
Froggel
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Re: [ KB ]Betriebskosten - Fristen und Modalitäten

Beitrag von Froggel »

JusDePomme hat geschrieben:Hallo,
der Link zum Artikel funktioniert bei mir leider nicht.
Wo finde ich denn den Artikel?
Wer suchet, der findet ...
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Hanomag
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Zusätzliche Betriebskosten

Beitrag von Hanomag »

Frank Oseloff hat geschrieben: 14.12.09, 06:59 Das ist korrekt. Die regelmäßige Reinigung der Dachrinne(n) gehört zu den Betriebskosten, die in den Punkten 1-16 der BetrKV nicht erwähnt wird. Daher muss sie unter sonstige Betriebskosten auch namentlich aufgeführt bzw. vereinbart werden.
Dann können auch x-beliebige Betriebskosten, die nicht namentlich in der Betriebskostenverordung genannt werden, wie z. B. Unterhalt der zentralen Staubsaugeranlage, Unterhalt der Zisterne und Prüfung der Betriebssicherheit der Elektroanlage (E-Check), sofern sie regelmäßig durchgeführt werden, umgelegt werden.
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