Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Proble

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MinaRina
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Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Proble

Beitrag von MinaRina »

Hallo zusammen,

ich habe mich neu angemeldet, da ich ein Familienmitglied unterstützen möchte.
Ich bin erst demnächst im 1. Semester Rechtswissenschaften an der FernUni in Hagen und kann daher nicht groß helfen.
Mein Familienmitglied hat von einem abgelehnten Asylant aus Mazedonien eine Vollmacht, weil dieser Knall auf Fall gehen musste und noch eine Wohnung hat/hatte (bis Ende März 2017) und in dieser sind noch die Möbel drin. Der Vermieter hat mein Familienmitglied jetzt via Anwalt anschreiben lassen, dass die Wohnung geräumt werden muss. Mein Familienmitglied hat bisher nur Behördengänge erledigt und wollte für die Mülleimerrückgabe sorgen, aber keinen Stress mit einem Anwalt haben.
Wie sieht hier die Rechtslage aus ? Mein Familienmitglied hat dem Anwalt geschrieben, dass dieser sich bitte an die in Deutschland lebenden Verwandten des Angeschriebenen wenden soll.
Ronny1958
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von Ronny1958 »

Frohe Weihnachten.

Was hat das mit Ausländerrecht zu tun?

Ggf. etwas für das Mietrecht. Ich rege eine Verschiebung an.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
MinaRina
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von MinaRina »

War mir nicht sicher, ob es Mietrecht ist - sorry
Baden-57
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von Baden-57 »

Der Anwalt hat sich nicht an in Deutschland lebende Verwandte des Mieters zu wenden, sondern an dessen Bevollmächtigten, denn Familienangehörige sind, wenn diese nicht mit einem einem Vetrag stehen, nicht Ansprechpartner und auch nicht haftbar.

Als Bevollmächtigte/r hat man die Ansprüche des Vollmachtgabers wahrzunehmen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass dem Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten kein Schaden entsteht.
Mit anderen Worten: der Bevollmächtigte hat sich auch um die Angelegenheit der Wohnungsräumung zu kümmern.
Chavah
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von Chavah »

Eine Bevollmächtigung ist eine einseitige Willenserkärung. Ob der "Beglückte" dieselbe annimmt, auch noch tätig wird, das ist doch eine ganz andere Frage. Die Verwandten sind auch nicht zuständig. Eigentlich nur der Betroffene selbst.

Chavah
Dummerchen
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von Dummerchen »

Baden-57 hat geschrieben:Der Anwalt hat sich nicht an in Deutschland lebende Verwandte des Mieters zu wenden, sondern an dessen Bevollmächtigten, ...
Lesen bildet:
Mein Familienmitglied hat von einem abgelehnten Asylant aus Mazedonien eine Vollmacht
Wenn der Verwandte der Bevollmächtigte ist, hat sich der Anwalt an genau die richtige Person gewandt.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
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SusanneBerlin
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo MinaRina,

vielleicht möchten Sie den Sachverhalt nochmal präzisieren.
Verstanden habe ich bisher nur, dass jemand seine Möbel zurücklassen musste, seine Sorge galt jedoch den Mülleimern. Infolge dessen erteilte er eine Vollmacht, um einen wie auch immer gearteten Mülleimer an wen auch immer zurückzugeben. Das erscheint etwas absurd.
Grüße, Susanne
Pirate
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Re: Abgewiesener Asylant zurückgekehrt - Bevollmächtigter Pr

Beitrag von Pirate »

Vollmacht widerrufen und das dem Anwalt mitteilen. Dann kann der sehen, woher er eine Ladungsfähigkeit Anschrift herbekommt.

Für eine Räumung wird der Vollmachtgeber wohl keine Mittel zur Verfügung gestellt haben. Insoweit kann der Bevollmächtigte ohnehin nichts tun.
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