winterspaziergang hat geschrieben:freemont hat geschrieben:winterspaziergang hat geschrieben:...
Kein Grund pampig zu werden und die Story so lange zu ändern und zu ergänzen, bis sie in die Argumente passt.
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Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben.
Bitte lesen Sie den Inhalt meines posts, statt ständig wahlweise die story zu ändern oder Gesagtes zu verdrehen, damit es nur zu Ihrer Argumentation passt
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Es macht ja wenig Sinn Dinge abzustreiten, die man selbst in enem web-Forum geschrieben hat und die öffentlich Jeder nachlesen kann. Das haben Sie geschrieben:
Der Mann bleibt Mieter und ist eben nicht ständig vor Ort. Mietrechtlich ist damit i.d.R. alles geregelt.
Für wie dumm halten Sie denn etwaige Leser, "eben nicht ständg vor Ort", nachdem er augewandert ist. Und wenn Sie noch so fett und in Großbuchstaben das Gegenteil behaupten: Wer dauerhaft ins Ausland auswandert gibt den Besitz auf.
Damit ist die Sozialwohnung u.U. fehlbelegt, die öffentlichen Mittel wären verloren, der Förderbescheid wird u.U. widerrufen. Der ganze Sozialwohnungsbestand wäre gefährdet, wenn Mieter so die bezuschussten Wohnungen an ihre Verwandten "vermieten" könnten.
Wie Sie wissen haben wir über eine Million neue Mitbürger. Von denen Viele aus unterschiedlichen Gründen wieder in ihre Heimat zurückkehren werden. Davon leben überproportional viele in Sozialwohnungen. Das Problem, das hier im thread angesprochen ist, wird also aller Voraussicht nach bald gehäuft auftreten.
Das tun Sie als "Sozialrecht" ab, aber ich denke man muss nicht allzu intensiv begründen, dass man nicht eine Sozialwohnung anmieten, danach ins Ausland auswandern und die Wohnung einem Dritten überlassen kann. Auch wenn man mit diesem Dritten verwandt ist, geht das nicht.
Die Vergabe von Sozialwohnungen ist kein Willkürakt, wenn der Vermieter Bedarf hat kann er die vom Mieter aufgegebene Wohnung kündigen. Das ist lange entschieden, BVerwG, Beschluß vom 22.6.1995, Az.: 8 B 64/95, NJW 95, 2866; OLGHamm, 4 RE Miet 4/82 vom 14.7.1982, BayObLG, WM 85, 283
Aber Sie werden auch das nicht anerkennen, sinnlos. Sie sollten jedenfalls nicht öffentlich dazu auffordern die Besitzaufgabe und das Ende der ehel. Lebensgemeinschaft abzustreiten. Das könnte strafbar sein, wenn man sich so eine öffentlich geförderte Sozialwohnung erschleicht, da sollten Sie vertieft darüber nachdenken.