Verkauf von Mietwohnung
Moderator: FDR-Team
Verkauf von Mietwohnung
Hallo miteinander,
ein Vermieter will die Wohnung verkaufen. Es will mit Käufern schon mal in die Wohnung um zu sehen wie die so ist. Muss man die dann reinlassen wenn da Termin in so 10 Tagen mit 4 oder 5 so Leuten sein soll oder wie ist da so die Frist zum ankündigen?
Wie ist die rechtslage?
ein Vermieter will die Wohnung verkaufen. Es will mit Käufern schon mal in die Wohnung um zu sehen wie die so ist. Muss man die dann reinlassen wenn da Termin in so 10 Tagen mit 4 oder 5 so Leuten sein soll oder wie ist da so die Frist zum ankündigen?
Wie ist die rechtslage?
Re: Verkauf von Mietwohnung
Termine kann der Vermieter nicht einseitig vorgeben, 10 Tage Vorlauf erscheinen mir aber angemessen.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Der Eigentümer hat das Recht, seine Wohnung zu verkaufen und der Interessent dürfte einen Blick drauf werfen wollen.Zinogen hat geschrieben:Hallo miteinander,
ein Vermieter will die Wohnung verkaufen. Es will mit Käufern schon mal in die Wohnung um zu sehen wie die so ist. Muss man die dann reinlassen wenn da Termin in so 10 Tagen mit 4 oder 5 so Leuten sein soll oder wie ist da so die Frist zum ankündigen?
Wie ist die rechtslage?
Es gehört zu den "Nebenpflichten" des Mieters, dem Vermieter unter diesen Umständen Zugang zu gewähren.
Und
Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
Das Besichtigungsrecht besteht nur, wenn der Besuch mindestens drei Tage vorher schriftlich angemeldet wird. Der Termin kann bei berechtigtem Interesse verlegt werden.
Re: Verkauf von Mietwohnung
OK. Wenn ich also sage ich bin im Urlaub den Tag und es geht darum nicht und sage einen anderen Tag, dann ist das OK.
Ich meine er kann ja hier schon rein aber wenn ich will nicht wenn er will.
Ich meine er kann ja hier schon rein aber wenn ich will nicht wenn er will.
Er kann nicht kündigen wenn ich ihm Termine gebe?winterspaziergang hat geschrieben:Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
Re: Verkauf von Mietwohnung
Offensichtlich fehlt es am Verständnis der Zusammenhänge...Zinogen hat geschrieben:OK. Wenn ich also sage ich bin im Urlaub den Tag und es geht darum nicht und sage einen anderen Tag, dann ist das OK.
Ich meine er kann ja hier schon rein aber wenn ich will nicht wenn er will.Er kann nicht kündigen wenn ich ihm Termine gebe?winterspaziergang hat geschrieben:Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
Der Vermieter entscheidet, wann er einen bestehenden Anspruch geltend macht. Der Mieter wird gute Gründe haben müssen um seine Verpflichtung nicht erfüllen zu müssen.
Selbstverständlich hat der Vermieter eine Besichtigung mit einer gewissen Frist anzukündigen.
Mit der Nennung eines beliebigen Termins ist die Verpflichtung des Mieters nicht erfüllt.
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Re: Verkauf von Mietwohnung
Vereinbar sollte ein solcher Termin aber schon sein. Ich sehe kein Recht welches dem Vermieter erlauben würde solche Termine zu diktieren.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Also muss man doch den Termin nehmenden der Vermieter gegeben hat? Da ist aber Urlaub und man muss dann extra hinfahren vom Campingplatz.RM hat geschrieben:Der Vermieter entscheidet, wann er einen bestehenden Anspruch geltend macht.
Wer zahlt die Kosten dann wenn man da ca. 300 km hin und zurück fahren muss?
Das sagt genau das Gegenteil von FM oben und das gleiche wie Winterspaziergang. Was denn nun?Rabenwiese hat geschrieben: Ich sehe kein Recht welches dem Vermieter erlauben würde solche Termine zu diktieren.
Kann man sagen "bin nicht da wegen Urlaub und kommen sie ab dem 1 Oktober zB immer Samstags?" ohne gleich Kündigung zu riskieren?
Re: Verkauf von Mietwohnung
Urlaub ist ein berechtigter Grund. Schlagen Sie dem Vermieter drei andere Termine vor. Evtl. noch vor Ihrem Urlaub, 10. Oktober fände ich als Vermieter etwas spät, wenn bereis Kaufinteressenten da sind.
Sich quer stellen mit "ich will nicht" hat noh keinem Mieter geholfen.
Sich quer stellen mit "ich will nicht" hat noh keinem Mieter geholfen.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Der Verkäufer kann den Mietvertrag nicht einfach kündigen, nur weil er verkaufen will.Er kann nicht kündigen wenn ich ihm Termine gebe?
Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein. Dieser könnte Eigendbedarf geltend machen. Allerdings kann die Kündigung ersterfolgen, wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - das kann dauern.
Re: Verkauf von Mietwohnung
niemand hier hat geschrieben, dass Urlaub kein berechtigter Grund wäre, den Termin des Vermieters abzulehnen und einen neuen nach dem Urlaub anzubietenZinogen hat geschrieben:Also muss man doch den Termin nehmenden der Vermieter gegeben hat? Da ist aber Urlaub und man muss dann extra hinfahren vom Campingplatz.RM hat geschrieben:Der Vermieter entscheidet, wann er einen bestehenden Anspruch geltend macht.
Wer zahlt die Kosten dann wenn man da ca. 300 km hin und zurück fahren muss?
Zinogen hat geschrieben:Das sagt genau das Gegenteil von FM oben und das gleiche wie Winterspaziergang. Was denn nun?Rabenwiese hat geschrieben: Ich sehe kein Recht welches dem Vermieter erlauben würde solche Termine zu diktieren.
Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.
Ein Mieter muss schon sehr viel tun, um gekündigt zu werden.Zinogen hat geschrieben:Kann man sagen "bin nicht da wegen Urlaub und kommen sie ab dem 1 Oktober zB immer Samstags?" ohne gleich Kündigung zu riskieren?
Oben steht doch, dass der Mieter sich nicht verweigern darf und durchaus einen Termin ablehnen, aber dann eben eine Alternative zur Verfügung stellen muss.
Wenn es an einem Termin des VM nicht geht und nach dem Urlaub gar jeden Samstag, ist doch alles ok.
Allerdings wies die Eingangsfrage nicht auf das Thema Urlaub hin:
Hier klingt es noch so, dass der Mieter fragt, ob er überhaupt verpflichtet ist... und dazu eben die Antwort, JA, das ist er.Zinogen hat geschrieben:Muss man die dann reinlassen wenn da Termin in so 10 Tagen mit 4 oder 5 so Leuten sein soll oder wie ist da so die Frist zum ankündigen?
Er darf aber berechtigte Gründe nennen, wenn es mal nicht geht und den Termin verlegen.
Es ging hier um die mögliche Kündigung, wenn der Mieter sich einer Besichtigung verweigert.CruNCC hat geschrieben:Der Verkäufer kann den Mietvertrag nicht einfach kündigen, nur weil er verkaufen will.Er kann nicht kündigen wenn ich ihm Termine gebe?
Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein. Dieser könnte Eigendbedarf geltend machen. Allerdings kann die Kündigung ersterfolgen, wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - das kann dauern.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Ok.
Zusammenfassen:
Man kann wegen dem Urlaub einen Termin absagen.
Man kann Termine dem Vermieter nicht genau vorgeben aber sagen von dann bis dann bin ich zuhause.
Der Vermieter muss Termine rechtzeitig ankündigen midestens 3 Tage vorher.
OK Danke.
Zusammenfassen:
Man kann wegen dem Urlaub einen Termin absagen.
Man kann Termine dem Vermieter nicht genau vorgeben aber sagen von dann bis dann bin ich zuhause.
Der Vermieter muss Termine rechtzeitig ankündigen midestens 3 Tage vorher.
OK Danke.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Jein, natürlich hilft es dem Vermieter wenn man das so pauschal sagen kann. Ich würde es aber auch für angemessen halten wenn man dem Vermieter mitteilt das man in der KW 64 Montags von 17-19 Uhr, Mittwochs von 18-20 Uhr und Samstags von 10-14 Uhr kann. Natürlich mit entsprechendem Vorlauf damit der Vermieter auch planen kann.Zinogen hat geschrieben: Man kann Termine dem Vermieter nicht genau vorgeben aber sagen von dann bis dann bin ich zuhause.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Nochmal: der Mieter, der zur Zugangsgewährung verpflichtet ist, kann sich nicht aussuchen wann er seiner Verpflichtung nachkommen will. Er wird sich daher nicht darauf berufen können, irgendwelche Termine - die niemand haben will - angeboten zu haben.ExDevil67 hat geschrieben:... Ich würde es aber auch für angemessen halten wenn man dem Vermieter mitteilt das man in der KW 64 Montags von 17-19 Uhr, Mittwochs von 18-20 Uhr und Samstags von 10-14 Uhr kann. Natürlich mit entsprechendem Vorlauf damit der Vermieter auch planen kann.
Re: Verkauf von Mietwohnung
Der Mieter wird keine Termin vorgeben sondern nur vorab sagen wann er nicht kann weil er im Urlaub ist oder beim Arbeiten.
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