Bauseitig bedingter Schimmel

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Froggel
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Bauseitig bedingter Schimmel

Beitrag von Froggel »

Anna zieht im Juni in ihre erste Wohnung in einem alten Bauernhaus. Der Mietvertrag ist unbefristet, sieht aber eine einjährige Kündigungssperre vor.
Die Vormieterin soll eine Messie mit Tieren gewesen sein, erfährt sie von dem Vermieter, weshalb der Fußboden mit Harz versiegelt wurde, um Gerüche und was sonst noch so bei Altlasten hochkommen kann, zu vermeiden. Die Wohnung ist frisch renoviert, d.h. neben dem Fußboden wurden auch die Wände tapeziert und gestrichen.
Beim Einzug bemerken Anna und ihre Helfer, dass vor der Wand nach außen hin eine Innenwand angebracht wurde. Das ist das Einzige, wo man eventuell drauf kommen könnte, dass es in der Wohnung mal ein Feuchtigkeitsproblem gegeben haben könnte, aber da es auch nicht muffig riecht, denkt sich Anna nichts dabei.

Sie zieht also ein und lebt kurze Zeit darin. Dann will sie einen Kleiderschrank aufstellen, stellt aber fest, dass es über einer Fußleiste an der Innenwand des Schlafzimmers irgendwie schwarz aussieht. Stutzig geworden reißt die die Fußleiste ab und muss zu ihrem Schrecken sehen, dass die Wand darunter feucht und schimmelig ist. Bei näherer Betrachtung stellt sie auch an weiteren Innenwänden in anderen Räumen fest, dass sich darauf Schimmel entwickelt. An den Außenwänden ist dagegen nichts zu sehen.
Sie zeigt dem Vermieter den Schaden an, da das eindeutig nicht auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, und der Vermieter lässt sofort Maßnahmen ergreifen. Anna bekommt ein Trocknungsgerät gestellt und die Wände werden mit Kieselsäure versetzt, worum sich ein Bekannter des Vermieters kümmert. Nach Rücksprache mit dem Vermieter darf Anna 20% der Miete einbehalten, weil sie die Räume in der Zeit nicht angemessen nutzen kann. So weit, so gut.

Nach Abschluss dieser Wandbehandlung erkennt Anna nun auch an anderen, dieses Mal auch an Außenwänden merkwürdige Flecken, die einerseits wie Feuchtigkeitsspuren als auch wie Schimmel aussehen. Der Bekannte des Vermieters wischt darüber und meint, es würde sich nur um Staub handeln, an anderen Stellen hätte die Kieselsäure wohl mit Wand und Tapete reagiert und es gäbe deshalb Flecken. Anna traut dem Frieden nicht, macht Makroaufnahmen einiger dieser Stellen und stellt fest: Neben diversen Milben, die nun sichtbar auf der Tapete krabbeln, findet sich tatsächlich noch einen Pilz mitsamt seinen Fruchtkörpern auf der Tapete. Da es sich bisher nur um kleine Flecken handelt, dürfte auch noch keine akute Gesundheitsgefahr bestehen, aber Anna befürchtet, dass sich das Problem immer weiter ausweiten und sie so nie zur Ruhe in dieser Wohnung kommen wird.

Nun die Fragen:
- Da das Schimmelproblem bereits mehrere Monate besteht und es nicht den Eindruck macht, dass das Ganze irgendwann einmal endet, gehe ich davon aus, dass Anna nicht mehr an die vertragliche Kündigungsfrist gebunden ist, sondern sich nach der gesetzlichen richten kann. Liege ich damit richtig?
- Die Befürchtung von Anna ist, dass es darauf hinausläuft, dass der Putz von den Wänden geklopft werden muss. Klar ist, dass in solchen Fällen der Vermieter dafür sorgen muss, dass das Inventar keinen Schaden erleidet, aber ist es überhaupt zuzumuten, wenn es zum Äußersten kommt, dass Anna während dieser Zeit noch in der Wohnung wohnt? Und wie oft kann sie dann zum Hereinlassen der Handwerker herangezogen werden, wenn diese dann über längere Zeit in ihrer Wohnung ein und aus gehen? Wo liegt die Grenze der Unzumutbarkeit, sowohl in so einer Wohnung zu wohnen als auch die Verpflichtung, Handwerkern dauerhaft Zutritt zu gewähren?
- Wer zahlt eigentlich, wenn der Schimmel Annas Möbel oder anderes Inventar befällt? Macht sich der Vermieter eventuell schadensersatzpflichtig? Zwar erkennt der Vermieter an, dass das Schimmelproblem nicht am Mieter liegt, aber es ist nicht klar, wo das Wasser herkommt. Welche Versicherung, so denn eine existiert, würde so einen Schaden mit abdecken?
- Macht sich ein Vermieter eventuell sogar so weit schadensersatzpflichtig, dass er für erneute Umzugskosten aufkommen müsste, wenn sich das Problem nicht lösen lässt?
Ich bin kein Jurist.
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