Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

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SusanneBerlin
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von SusanneBerlin »

winterspaziergang hat geschrieben:indem man einfach unterscheidet, dass
Mietrecht" ist ein m.W. fest stehender rechtlicher Begriff (="Mietrecht" meint i.A. die Anmietung einer Immobilie)
nicht
man kann nur Immobilien mieten
meint.
Wenn Sie jetzt noch anhand semantischer Logik darauf beharren, dass Sie nichts falsches geschrieben haben (anstatt einfach mal einen Irrtum einzugestehen), dann können Sie sicher auch Ihre Aussage belegen:
winterspaziergang hat geschrieben:"Mietrecht" ist ein m.W. fest stehender rechtlicher Begriff, der nicht alle denkbaren Mietobjekte umfasst.
Wo bitte steht es rechtlich fest, dass der Begriff "Mietrecht" nicht alle denkbaren Mietobjekte umfasst?
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 14.02.18, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben:...
Wo bitte steht es rechtlich fest, dass der Begriff "Mietrecht" nicht alle denkbaren Mietobjekte umfasst?
Weshalb soll man sich denn überhaupt mit dem abwegigen "Privatrecht" auseinandersetzen. Entscheidend ist doch was im BGB steht und nicht, wie das Irgendjemand missversteht.

"Nach der Legaldefinition in § 535 BGB ist unter einem Mietvertrag ein Vertrag über die Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache gegen Zahlung eines Entgelts zu verstehen."
winterspaziergang

Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:indem man einfach unterscheidet, dass
Mietrecht" ist ein m.W. fest stehender rechtlicher Begriff (="Mietrecht" meint i.A. die Anmietung einer Immobilie)
nicht
man kann nur Immobilien mieten
meint.
Wenn Sie jetzt noch anhand semantischer Logik darauf beharren, dass Sie nichts falsches geschrieben haben (anstatt einfach mal einen Irrtum einzugestehen),
:roll: Der berühmte Schuh: Sie könnten einfach eingestehen, etwas interpretiert zu haben und darauf hin Unwissen unterstellt und eine völlig unsachliche und unnötige Belehrung geschrieben zu haben, anstatt weiter so zu tun, als würden wir uns kennen und semantische Logik als Fehler vorzuwerfen
dann können Sie sicher auch Ihre Aussage belegen:
ich soll die Aussage belegen, nach der man unter Mieter i.A. den Mieter einer Immobilie meint und bei unter Mietrecht allgemein die Vermietung von Immobilien?
Quizfrage: Wenn ein Anwalt "für Mietrecht" spezialisiert ist, was meint er damit? und wenn man von Mieterverein spricht, welche Mieter sind da gemeint? welche Interessen werden da vertreten?
SusanneBerlin hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:"Mietrecht" ist ein m.W. fest stehender rechtlicher Begriff, der nicht alle denkbaren Mietobjekte umfasst.
Wo bitte steht es rechtlich fest, dass der Begriff "Mietrecht" nicht alle denkbaren Mietobjekte umfasst?
Sie haben den Satz also immer noch nicht verstanden oder bestehen darauf, den Sinn zu verdrehen.
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ktown
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von ktown »

winterspaziergang hat geschrieben:fest stehender rechtlicher Begriff
was ist daran nicht zu verstehen? Der rechtliche Begriff ist im BGB definiert und nicht rein auf Immobilien beschränkt. Was sie als allgemeingültig bezeichnen ist ihre ureigenste Meinung und mehr nicht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von winterspaziergang »

ktown hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:fest stehender rechtlicher Begriff
was ist daran nicht zu verstehen? Der rechtliche Begriff ist im BGB definiert und nicht rein auf Immobilien beschränkt. Was sie als allgemeingültig bezeichnen ist ihre ureigenste Meinung und mehr nicht.
offensichtlich ist "i.A." (im Allgemeinen") kein allgemein bekannter Begriff und wird hier mit allgemeingültig gleichgesetzt
offensichtlich übersieht man, dass nirgendwo je gestanden hat, man könne nur Immobilien mieten und auch nirgends, dass Mietrecht im BGB nur die Anmietung von Immobilien meint

Aber wenn es denn sein muss:
Aber ja, diejenigen, die meinen, man könne auf keinen Fall davon ausgehen, dass man i.A. (im Allgemeinen) bei Mietrecht an die Vermietung von Immobilien denkt (wie etwa im Fall Mieterbund oder Deutsches Mietrecht in den Ausführungen des selbigen Vereins) haben natürlich recht.

Ja, Mietrecht meint natürlich jede Art von Miete oder Leihe und wenn man liest "ein Mieter..." dann hat natürlich niemand sofort Assoziationen zum Mieter einer Immobilie, sondern fragt sich ganz neutral, welches Objekt dieser "Mieter" wohl gemietet hat.

Das zu denken, war nur eine "ureigenste Meinung", die hiermit zurückgezogen wird.
freemont
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von freemont »

winterspaziergang hat geschrieben:...

offensichtlich ist "i.A." (im Allgemeinen") kein allgemein bekannter Begriff und wird hier mit allgemeingültig gleichgesetzt
...

https://de.wikipedia.org/wiki/I._A._(Abk%C3%BCrzung)
Im Allgemeinen

Nach alter Rechtschreibung wurde im allgemeinen durch i. a. abgekürzt. Nach der neuen deutschen Rechtschreibung wird seit 1996 im Allgemeinen groß geschrieben, wodurch sich somit die gleiche Abkürzung i. A. wie für im Auftrag ergäbe. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird im Allgemeinen laut Duden nun mit i. Allg. abgekürzt.[1]
Unsinn, unsinniger, Winterspaziergang.
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von ktown »

winterspaziergang hat geschrieben:und wenn man liest "ein Mieter..." dann hat natürlich niemand sofort Assoziationen zum Mieter einer Immobilie
Also ich lese im Titel
Glasschaden an Miet-Pkw
Ich käme noch nicht mal im Ansatz darauf, dass es sich um eine Wohnung handelt.
Sie können es drehen und wenden. Sie haben sich vergaloppiert.
SusanneBerlin hat geschrieben:einfach mal einen Irrtum einzugestehen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von winterspaziergang »

freemont hat geschrieben: Unsinn, unsinniger, Winterspaziergang.
ohne persönliche Angriffe auszukommen, ist einfach nicht Ihr Ding.
Ich käme noch nicht mal im Ansatz darauf, dass es sich um eine Wohnung handelt.
Sie können es drehen und wenden. Sie haben sich vergaloppiert.
gut, da scheinbar nur dann alle glücklich werden: ja genau so ist es.
Ja, Mietrecht meint natürlich jede Art von Miete oder Leihe und wenn man liest "ein Mieter..." dann hat natürlich niemand sofort Assoziationen zum Mieter einer Immobilie, sondern fragt sich ganz neutral, welches Objekt dieser "Mieter" wohl gemietet hat.

Das zu denken, war nur eine "ureigenste Meinung", die hiermit zurückgezogen wird.
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Re: Glasschaden an Miet-Pkw eines Autohauses

Beitrag von SusanneBerlin »

winterspaziergang hat geschrieben:Ja, Mietrecht meint natürlich jede Art von Miete oder Leihe
Da machen Sie ja das nächste Fass auf.

Miete und Leihe ist nicht das gleiche, es sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Wenn Sie einen Blick in das BGB geworfen hätten, wüßten Sie das.
Grüße, Susanne
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