Hallo §§-Gurus,
in Köln lief bis vor Kurzem die größte Evakuierung seit 1945.
Wenn nun jemand seine Wohnung nicht verlassen möchte, aufgrund welchen Gesetzes kann er dazu gezwungen werden?
Ist die Rechtsgrundlage die Gleiche oder zumindest vergleichbar wie zB bei einer Zwangsernährung eines Hungerstreikenden?
Evakuierung bei Gefahr
Moderator: FDR-Team
Evakuierung bei Gefahr
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.
§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
§nix
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Re: Evakuierung bei Gefahr
Lassen wir zu dieser Frage mal eine Jura-Professorin zu Wort kommen.
Alternativ hilft eine Suchmaschine weiter.
Alternativ hilft eine Suchmaschine weiter.
Re: Evakuierung bei Gefahr
Danke!
Der Hinweis auf die Professorin war meine erste Wahl, der auf die bekannte Suchmaschine --wir wollen hier ja keinen Namen nennen-- kann nur zweite Wahl sein, denn da wird es zunehmend schwieriger die Spreu vom Weizen zu trennen.
Der Hinweis auf die Professorin war meine erste Wahl, der auf die bekannte Suchmaschine --wir wollen hier ja keinen Namen nennen-- kann nur zweite Wahl sein, denn da wird es zunehmend schwieriger die Spreu vom Weizen zu trennen.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.
§nix
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§nix
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Re: Evakuierung bei Gefahr
Grüße, Susanne
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