Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Recht der Gefahrenabwehr

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Recht3
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Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Recht3 »

Guten Tag,

"Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:"

Ich fahre Samstag nachts mit dem Auto von der Tankstelle um die Ecke nach Hause, habe in der ganzen Woche keinen Alkohol getrunken und noch nie in meinem Leben illegale Drogen konsumiert. Auf dem kurzem Weg nach Hause, werde ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei rechts rangewunken. Meine Pupillen sind genrell tatsächlich oft aus unerklärlichen Gründen leicht erweitert.


P: Guten Tag, Allgemeine VK Führerschein.. Haben sie alkohol konsumiert?
Ich:Nein
P leuchtet mir ungefragt in die Augen: Sie haben aber große Pupillen und rote Augen, haben Sie Drogen konsumiert?
Ich: Nein noch nie in meinem Leben (Ich hatte an der Tankstelle noch ein RedBull gekauft und es wohl beim fahren in der rechten Hand gehabt)
P: warum müssen Sie dann noch so schnell was trinken, wenn Sie die Polizei anhält?
Ich: ?!? Ich weiss nicht wovon Sie reden
P: Steigen Sie bitte aus dem Fahrzeug aus, wir würden einen Alkoholtest mit Ihnen machen
Ich: Aha ok (wollte nicht ablehnen, weil auf mich Freunde warteten, wir noch einen Geburtstag feiern wollten und ich den Fahrer spielen sollte - deswegen wollte ich so schnell wie möglich nach Hause und ich dachte das wäre der schnellste Weg)
P: Blasen, 0 Promille aber wir würden gerne noch einen Drogen Urin Test bei Ihnen durchführen?
Ich: Womit begründen Sie denn Ihren Anfangsverdacht?
P: Ihre Pupillen sind weit geöffnet, sie haben rote Augen und sind sehr nervös!
Ich: nervös? :lol: Das sind keine Beweise, der Richter wird mit dieser Begründung keine BE anordnen
P: Wenn Sie dem nicht freiwillig zustimmen, nehmen wir sie mit auf die Wache und es wird eine BE angeordnet
Ich (keine Zeit, obwohl schon 30 min vergangen): Urintest ok mache ich.
Nach 15 min nachts bei strömenden Regen konnte ich dann einen Urinbecher liefern
P: Amphe negativ, Kokain negativ, Thc positiv, wir fahren Sie jetzt in die Rechtsmedizin zu einer Blutentnahme, das Auto dürfen Sie heute nicht mehr bewegen.
Ich: ???????? Ich habe nichts gemacht, ich habe noch nie in meinem Leben Drogen konsumiert??

Dann durfte ich mir auf dem Weg zur Gerichtsmedizin 20min irgendein Hobbypsychologie Gelaber anhören, "wir sind ihre freunde, wir wollen das beste für sie, uns ist es persönlich egal ob sie was konsumiert haben" bla bla

Freiwilligen Bluttest unterschrieben.

Ich habe weder irgendwas gegessen, noch Kontakt zu Drogen gehabt.

Nach fucking 3 Stunden war ich dann wieder Zuhause, Leute, die versucht hatten mich zu erreichen weg, Auto weg, Geburtstag gelaufen. Dann haben mich auch noch seriöse Bekannte gesehen, wie ich im Polizeiauto weggefahren wurde, bei denen kann ich mich jetzt auch nicht mehr blicken lassen, welcher Kleinbürger glaubt mir denn, wenn ich sage: Der Urindrogentest war positiv, aber ich hab wirklich nichts genommen/gemacht. Sowas sagen bestimmt 90% aller Gefängnisinsassen. Wenn sowas mal der Arbeitgeber oder Schwiegereltern mitbekommen, ist das Vertrauen auch erstmal gebrochen, da kann man mir erzählen, was man möchte..

Wie ist nun die Rechtslage:
1. Reichen die angegebenen Gründe für einen Richter zur BE in der Praxis? Das würde bedeuten, dass ich bei einer VK jdes mal einen Bluttest machen muss, wenn ich den Urintest verweigere?

2. um nicht jedes mal diese Probleme zu bekommen, hätte es einen Weg gegeben, diese Test (Alkohol/Urin) erfolgreich verweigern zu können

3. unter welchen Umständen kann ich Regressansprüche geltend machen? Bei freiwillig zugestimmter BE wahrscheinlich nicht, aber bei Ablehnung der Tests etc?
Klimaanlage

Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Klimaanlage »

Recht3 hat geschrieben: 1. Reichen die angegebenen Gründe für einen Richter zur BE in der Praxis? Das würde bedeuten, dass ich bei einer VK jdes mal einen Bluttest machen muss, wenn ich den Urintest verweigere?
Wohl eher nein, aber das wird ein Richter im Einzelfall entscheiden müssen
Recht3 hat geschrieben: 2. um nicht jedes mal diese Probleme zu bekommen, hätte es einen Weg gegeben, diese Test (Alkohol/Urin) erfolgreich verweigern zu können
Ja, das Zauberwort ist NEIN.
Sowohl das Pusten als auch der Urintest sind freiwillig und können jederzeit erfolgreich verweigert werden, wenn man sie einfach ablehnt.
Recht3 hat geschrieben: 3. unter welchen Umständen kann ich Regressansprüche geltend machen? Bei freiwillig zugestimmter BE wahrscheinlich nicht, aber bei Ablehnung der Tests etc?
Was für Regressansprüche? Es muss ja erstmal nachgewiesen werden, welchen finanziellen Verlust sie tatsächlich hatten.
Wir sind hier in Deutschland, nicht in den USA. Hier gibts nur was, wenn es tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist.
FelixSt
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von FelixSt »

Bin ich der einzige, der gerade ein Déjà-vu hat? Geht das jetzt mit dieser Art von Story genauso los wie mit dem Bikini-Handschellen-Quatsch?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Tastenspitz
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Tastenspitz »

FelixSt hat geschrieben:Bikini-Handschellen-Quatsch
Vermag ich bisher nicht zu erkennen.
Recht3 hat geschrieben:seriöse Bekannte
:lachen:
Die unseriösen waren alle auf der Party oder wie?
Spass beiseite:
Was ist passiert - sie hatten einen freiwilligen Urintest gemacht. Dieser ist positiv auf THC ausgefallen. Daraufhin wurde eine Bluttest auf der Wache angeordnet. Auch den haben sie freiwillig ohne richterliche Anordnung gemacht.
Alles weitere wie zB.
Recht3 hat geschrieben:Wenn sowas mal der Arbeitgeber oder Schwiegereltern mitbekommen, ist das Vertrauen auch erstmal gebrochen
ist doch reine Spekulation. Schadenersatz ist hier nichtmal ansatzweise gegeben.
Zafilutsche
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Zafilutsche »

Schon mal Danke an den TE für diesen Beitrag.
Anlassbedingt habe ich mir jetzt die Frage gestellt, ob das von meinem Hausarzt verordnete Pantoprazol einen THC Schnelltest als "Positiv" erscheinen lassen könnte.
Just ist mir eine gleiche Frage nach Alkohol/Drogenkonsum von einem Polizisten gestellt worden. Auch hier habe ich wahrheitsgemäß eine Einnahme verneint. Nur ich brauchte anschließend keinen Test machen. Peinlich wäre es also für mich geworden wenn für mich der "Schnelltest" ein Positives THC -Ergebnis gezeigt hätte.
Besorgt man sich besser eine Bescheinigung vom Doc, dass durch die verordnete Einnahme mit einem positiven THC Ergebnis zu rechnen ist?
Ronny1958
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Ronny1958 »

Ome... hat diese Nebenwirkungen nicht.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Tom Ate
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Tom Ate »

Pusten und Pinkeln sind freiwillig

Durch Pusten und Pinkeln kann der nüchterne Fahrer sich entlasten
Belastbar sind diese Werte nicht. Es gibt noch spezielle Pusteautomaten, deren Werte recht ordentlich sind und eine Blutprobe entbehrlich machen. Bei Drogenverdacht schafft die Blutprobe Klarheit.

Auf Pusten und Pinkeln darf der Bürger verzichten. Ob das Sinn macht entscheidet die jeweilige Situation.
Das Verweigern dieses Angebotes führt nicht selten zur Blutprobe.

Freiwillige Blutprobe ist quatsch!
A) quatsch das machen
B) quatsch wenn ein Polizist denkt, dass er so den Richtervorbehalt um geht

Hier würde ich dringend vor Gericht ziehen!
Ich hörte schon öfter dass einige Polizeien diese freiwillige BE anbieten. Als Betroffener sollte man vor Gericht gehen und diese Rechtsverdrehung stoppen. Der Richtervorbehalt hat seinen Sinn! Es dient der Begrenzung und Überwachung staatlicher Eingriffe und Schutz des Beschuldigtem vor übermäßigen Eingriffen.
Tastenspitz
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Tastenspitz »

Tom Ate hat geschrieben:Hier würde ich dringend vor Gericht ziehen!
Schon wenn einem das angeboten wird oder wie?
j.fugger
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von j.fugger »

Tastenspitz gib mal Popcorn rüber!

Don't feed the trolls!
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Klimaanlage

Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Klimaanlage »

Ich mag den Wächter äähhh.... die Tomate nicht (und habe ihn deswegen auch auf ignore, also hört auf ihn ständig zu zitieren!), aber hier hat er recht!
Ich würde hier auch gerichtlich gegen vorgehen! Ich finde dieses ganze "freiwillige Blutprobe-Konstrukt" mehr als bedenklich. Einziger Grund hierfür ist: die AG's weigern sich teilweise massiv eine permanente Richterrufbereitschaft einzurichten.
Aus diesem Grunde haben die StA's mit den Polizeien irgendetwas konstruieren müssen, damit die Polizei irgendeine Handlunssicherheit in diesem Bereich bekommt. Blutproben finden nunmal i.d.R. zu Zeiten statt, wo es keine Rufbereitschaft gibt (nämlich nachts oder früh morgens). Und da nach diversen Urteilen bezüglich Richtervorbehalt eine große Unsicherheit in Polizeikreisen bestand, gab es diese, m.E. verfassungsrechtlich absolut bedenkliche, Kompromisslösung.
Konsequenz: Richter können weiter schön Bubu machen, Polizisten haben Handlungssicherheit und das GG wird ausgehebelt mit dieser miesen kleinen "Ich überrede das Gegenüber auf sein Grundrecht zu verzichten"- Lösung.
Ich habe mich stets geweigert diese Art des Überredens durchzuführen. Aber es wurde dann halt auf der Wache von meinen Vorgesetzten so durchgezogen und mir angeordnet die Blutprobe durchzuführen.
Zum Glück bin ich jetzt in einem anderen Bereich der Polizei tätig und Blutproben muss ich nicht mehr durchführen.
Celestro
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Celestro »

wenn sich die Person im fiktiven Fall NICHT hätte überreden lassen, könnte ich Handlungsmöglichkeiten erkennen. SO aber nicht ... die Beamten etc. haben nett gefragt und die Person hat sich "überreden lassen". Leider verloren !
Klimaanlage

Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Klimaanlage »

ne, genau darum gehts ja!
Das Bundesverfassungsgericht muss mal eine Entscheidung treffen, ob so ein dämliches Überreden tatsächlich einen Richtervorbehalt aushebelt oder ob nicht endlich alle AG's eine permanente Richterrufbereitschaft einrichten müssen.
hawethie
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von hawethie »

Klimaanlage hat geschrieben:ne, genau darum gehts ja!
1. Das Bundesverfassungsgericht muss mal eine Entscheidung treffen, ob so ein dämliches Überreden tatsächlich einen Richtervorbehalt aushebelt oder 2. ob nicht endlich alle AG's eine permanente Richterrufbereitschaft einrichten müssen.
zu 1.: dann müsste einer halt mal klagen - ohne Kläger kein Richter
zu 2.: das wird an der richterl. Unabhängigkeit scheitern...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Zafilutsche
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Zafilutsche »

Klimaanlage hat geschrieben:ne, genau darum gehts ja!
Das Bundesverfassungsgericht muss mal eine Entscheidung treffen, ob so ein dämliches Überreden tatsächlich einen Richtervorbehalt aushebelt oder
ob Fahrzeuge sich nur noch bewegen lassen, wenn der zum Starten notwendige Check (Reaktionstest -positiv, Ankohltest -negativ, Der Drogentest -negativ, die Abfrage beim Server der Zulassungsstelle dass ein aktuell gültige Fahrlizenz für das Fahrzeug -positiv ist und das Fahrzeug zudem keine Fehlercodes (insbesondere Abgaswegemessung) aufweist. Nee nee. Last den Polizisten höflich fragen und dann Fahrer und Polizisten entscheiden. :oops:
Rabenwiese
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Re: Verkehrskontrolle - falsch positiver Urintest

Beitrag von Rabenwiese »

Zafilutsche hat geschrieben:Schon mal Danke an den TE für diesen Beitrag.
Anlassbedingt habe ich mir jetzt die Frage gestellt, ob das von meinem Hausarzt verordnete Pantoprazol einen THC Schnelltest als "Positiv" erscheinen lassen könnte.
Just ist mir eine gleiche Frage nach Alkohol/Drogenkonsum von einem Polizisten gestellt worden. Auch hier habe ich wahrheitsgemäß eine Einnahme verneint. Nur ich brauchte anschließend keinen Test machen. Peinlich wäre es also für mich geworden wenn für mich der "Schnelltest" ein Positives THC -Ergebnis gezeigt hätte.
Besorgt man sich besser eine Bescheinigung vom Doc, dass durch die verordnete Einnahme mit einem positiven THC Ergebnis zu rechnen ist?

Es kann den Test in diese Richtung beeinflussen.
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