Verhaftung
Moderator: FDR-Team
Verhaftung
Darf die Polizei Fremden mitteilen das und aus welchem Grund eine Person verhaftet werden soll?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
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Re: Verhaftung
"Einfach so" nicht.
Im Einzelfall mag es jedoch denkbare Konstellationen geben, in denen es zulässig ist.
Im Einzelfall mag es jedoch denkbare Konstellationen geben, in denen es zulässig ist.
Re: Verhaftung
Im konkreten Fall is es so das der Vermieter der Person gefragt wurde wo diese sei , man wolle ihn wegen Fahren ohne Führeschein verhaften. Möglich ist aber auch das dies eine Behauptung des Sohnes des Vermieters ist . Dieser ist Beamter der Bundespolizei .
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Re: Verhaftung
Das mag wohl richtig sein. aber wie verhält es sich bei drei Verurteilungen wegen desselben Delikts . Die letzte mit drei Monaten Gefängnis auf Bewährung???
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Re: Verhaftung
"Auf Bewährung" spricht auch gegen eine Festnahme.
Re: Verhaftung
Auf jeden Fall wird man der Bestrafung nicht entgehen, indem man sich jetzt einen Datenschutzverstoß zusammenphantasiert.
Re: Verhaftung
Wenn es um das Antreten einer Haftstrafe geht , dann könnte auch eine Verhaftung im Raum stehen.
Auch fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Haftstrafe führen.
Mich wundert was die Bundespolizei damit zu tun hat.
Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Nachfrage nach dem Aufenthaltsort auch der Grund der Frage einer dritten Person mitgeteilt wird.
Auch fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Haftstrafe führen.
Mich wundert was die Bundespolizei damit zu tun hat.
Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Nachfrage nach dem Aufenthaltsort auch der Grund der Frage einer dritten Person mitgeteilt wird.
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Re: Verhaftung
Das Mitgeteilt wird das eine Verhaftung auf dem Plan steht mag ja noch sein.
Die Straftat welche zum Haftbefehl führte aber doch wohl eher nicht. Das ist doch wohl etwas zuviel input für einen unbeteiligten dritten.
Der Grund wird meistl doch noch nicht einmal nahen Verwandten mitgeteilt.
Die Straftat welche zum Haftbefehl führte aber doch wohl eher nicht. Das ist doch wohl etwas zuviel input für einen unbeteiligten dritten.
Der Grund wird meistl doch noch nicht einmal nahen Verwandten mitgeteilt.
Re: Verhaftung
Gemeint ist hier vermutlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.SusanneBerlin hat geschrieben:Wegen Fahren ohne Führerschein wird man nicht verhaftet.