Verhaftung

Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

scout06
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Verhaftung

Beitrag von scout06 »

Darf die Polizei Fremden mitteilen das und aus welchem Grund eine Person verhaftet werden soll?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Gammaflyer
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Re: Verhaftung

Beitrag von Gammaflyer »

"Einfach so" nicht.
Im Einzelfall mag es jedoch denkbare Konstellationen geben, in denen es zulässig ist.
scout06
Topicstarter
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Re: Verhaftung

Beitrag von scout06 »

Im konkreten Fall is es so das der Vermieter der Person gefragt wurde wo diese sei , man wolle ihn wegen Fahren ohne Führeschein verhaften. Möglich ist aber auch das dies eine Behauptung des Sohnes des Vermieters ist . Dieser ist Beamter der Bundespolizei .
SusanneBerlin
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Re: Verhaftung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wegen Fahren ohne Führerschein wird man nicht verhaftet.
Grüße, Susanne
scout06
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Re: Verhaftung

Beitrag von scout06 »

Das mag wohl richtig sein. aber wie verhält es sich bei drei Verurteilungen wegen desselben Delikts . Die letzte mit drei Monaten Gefängnis auf Bewährung???
Gammaflyer
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Re: Verhaftung

Beitrag von Gammaflyer »

"Auf Bewährung" spricht auch gegen eine Festnahme.
BäckerHD
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Re: Verhaftung

Beitrag von BäckerHD »

Auf jeden Fall wird man der Bestrafung nicht entgehen, indem man sich jetzt einen Datenschutzverstoß zusammenphantasiert.
Tom Ate
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Re: Verhaftung

Beitrag von Tom Ate »

Wenn es um das Antreten einer Haftstrafe geht , dann könnte auch eine Verhaftung im Raum stehen.
Auch fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Haftstrafe führen.


Mich wundert was die Bundespolizei damit zu tun hat.


Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Nachfrage nach dem Aufenthaltsort auch der Grund der Frage einer dritten Person mitgeteilt wird.
Rabenwiese
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Re: Verhaftung

Beitrag von Rabenwiese »

Das Mitgeteilt wird das eine Verhaftung auf dem Plan steht mag ja noch sein.

Die Straftat welche zum Haftbefehl führte aber doch wohl eher nicht. Das ist doch wohl etwas zuviel input für einen unbeteiligten dritten.
Der Grund wird meistl doch noch nicht einmal nahen Verwandten mitgeteilt.
Klimaanlage

Re: Verhaftung

Beitrag von Klimaanlage »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wegen Fahren ohne Führerschein wird man nicht verhaftet.
Gemeint ist hier vermutlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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