zunächst vielen Dank für die interessante Beiträge, die das Für und Wider gut beleuchten.
Ja, leider tendiere auch ich dazu, dass genauso zu sehen. Zum einen, da ich selbst einmal an einer Vernehmung teilgenommen und dort keine guten Erfahrungen im Umgang mit ehrlichen Aussagen gemacht habe (allerdings vor über 20 Jahren), und zum anderen aufgrund der sparsamen Formulierungen in der Vorladung, die mich auch daran zweifeln lassen, dass die Polizei in diesem Fall ehrliche Aussage zugunsten des Jungen verwenden würde.FelixSt hat geschrieben:Der langen Rede kurzer Sinn: NIEMALS als Beschuldigter ohne anwaltliche Vertretung aussagen, Punkt.
Das mag sein, sofern der Polizeibeamte eben durch die Aussage Ehrlichkeit bzw. Reue erkennen vermag. Ich glaube nicht, dass das ein Selbstläufer ist.Deputy hat geschrieben:Ehrlichkeit bzw. Reue wirken sich immer positiv aus, genauso ein Geständnis.Evariste hat geschrieben:Entweder ist die Beweislage eindeutig, dann bestätigt die Aussage nur das, was sowieso schon klar ist. Ein Bonus für Ehrlichkeit gibt es in solchen Fällen nicht.
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Die Polizei verfolgt ihren Auftrag der Strafaufklärung bzw. -verfolgung. Um diesen erfolgreich nachzukommen, sind einige Beamte sicher bereit auch mal die eigenen Kompetenzen großzügig auszulegen (wie auch in anderen Behörden).Deputy hat geschrieben:Die Polizei nimmt die Aussage auf und fragt ggfls. nach - sie legt jedoch niemand etwas in den Mund.Evariste hat geschrieben:Wenn es dumm läuft, dann legt ihm die vernehmende Polizeibeamte noch irgendwelche Worte in den Mund, die die Sache schlimmer machen, als sie ohne seine Aussage wäre.
[Kleiner Exkurs: Ich glaube, dass die Polizei bei schwereren Vergehen und evtl. älteren Beschuldigten in den Vernehmungen durchaus deutlichen Druck auf die Geladenen ausübt, z.B. durch Stressfragen oder falsche Behauptungen, weil dies eben Teil einer erfolgreichen Ermittlungsarbeit sein kann. Nur dumm, wenn mal dann mal ein Unschuldiger vor einem sitzt.]
Diese Einschätzung teile ich.Deputy hat geschrieben:Grundsätzlich ist ein Anwalt kein Fehler, die Frage ist aber was er bei einer klaren Sache erreichen will. Im JGG gehts um den Erziehungsgedanken, ein erstmaliger Diebstahl im Wert von €100 wird nicht den Kopf kosten, da wird maximal was im Bereich Sozialstunden rauskommen.
Wie schon Evariste mit Bezug auf das BGH-Urteil m.E. richtig festgestellt hat, ob und welche strafmildernde Bedeutung eine ehrliche Aussage hat, hängt wohl letztlich von den vorliegenden Beweisen ab und dem Erkenntnisgewinn der Strafverfolgungsbehörden. Ich glaube, die Berücksichtigung von Urteilen / Auslegungen von Gerichten und davon Umsetzung in die Praxis kann gelingen. Dies ist, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, kein Selbstgänger. Ich möchte auch nicht erst in der nächsten oder übernächsten Instanz eine strafmildernde Wirkung einfordern müssen.Deputy hat geschrieben:Er wird vielleicht auch die Begriffe "Geständnis strafmildernd" googeln und sich dann durchlesen, was dazu geschrieben wird - von Rechtsanwälten oder auch dem BGH.
Ich habe keinen Horror vor den Sozialstunden, die mein Sohn ableisten muss. Ich sehe das schon eher positiv, ebenso das er erwischt wurde. Er soll wissen, was auf ihn (und seine Eltern) zukommen kann, wenn so etwas passiert.SusanneBerlin hat geschrieben:Die Sozialstunden legt ein Richter fest, also kommen die Sozialstunden durch Anklage und Verurteilung vor dem Jugendgericht. Oben fanden Sie Sozialstunden als Denkzettel für den Filius doch noch ganz gut, wieso jetzt so ein Horror davor? Und schlimmeres als Sozialstunden werden beim ersten Ladendiebstahl eines 14-jährigen nicht herauskomnen, ins polizeiliche Führungszeugnis kommt das auch nicht. Man kann natürlich ein paar hundert Euro für einen Anwalt ausgeben in der Hoffnung dass er erreicht dass das Verfahren eingestellt wird.Ich dachte weiterhin, zu einer Anklage und Verurteilung wird es wohl in so einem Fall nicht kommen. Er zeigt Reue und die Sozialstunden, die er zu leisten hat, werden ihm in Erinnerung bleiben.
Ich war zunächst gespannt, wie es nun weitergeht... wann sich die Polizei meldet? wann vielleicht das Jugendamt? Wer noch? usw. Ich hatte aus dem Blick verloren, dass aber im schlimmsten Fall ja eine Verurteilung auf ihn zu kommen könnte. Wenn ich das aber nun richtig sehe, dann müsste er bei einer Verurteilung mit Erziehungsmaßregeln aber keine Eintragung in das Bundeszentralregister und schon gar nicht in das Führungszeugnis befürchten. Wäre ja sehr schade, bei einer möglichen Bewerbung als Kommissaranwärter oder als Lehrer nach dem Studium.
Hhmm... Die Frage nach dem Vertrauen......Die Polizei ist natürlich Gegner des Beschuldigten mit der Intention, diesen zu überführen. Das ist ja ihr Job. Vertrauen, in Abhängigkeit von Vergehen und Beweislast evtl. mit ein bisschen Glück in der Hinsicht "fair" behandelt zu werden. Mehr kann man wohl als Beschuldigter nicht erwarten.Evariste hat geschrieben: Die Frage ist, wieviel Vertrauen man zur Polizei hat. Einerseits sind das auch keine Unmenschen, andererseits weckt eine Vorladung zur Vernehmung mit dem Vermerk "Die Eltern müssen nicht dabei sein" nicht gerade das Vertrauen in die Korrektheit der Polizeiarbeit.
Ich wünschte mir aber, mit Blick auf meinen jugendlichen Sohn und seine Zukunft, dass es Intention der Polizei wäre, solche Fälle mehr mit den Eltern zu lösen.
Die Diskussion und das Nachdenken darüber haben uns schon weitergeholfen. Ich denke, wir werden wie folgt vorgehen:
1. Wir werden die Vorladung höflich ablehnen. Ich glaube nicht, dass in diesem Fall meinem Sohn mit einer Aussage geholfen ist.
2. Wir werden bis auf Weiteres keinen Anwalt engagieren. Ich denke momentan, dass in einem relativ klaren und von den Konsequenzen überschaubaren Fall kein spürbarer Mehrwert für uns dabei herauskommt.
3. Wir werden das weitere Verfahren abwarten und hoffen, dass das Verfahren unter der Auflage von Sozialstunden eingestellt wird.
Kann jemand ungefähr sagen, wie hoch mit Blick auf § 465 StPO und § 74 JGG die Kosten in so einem Verfahren sind? Oder vielleicht kann mir jemand die maßgeblichen Gebührennummern nummern nennen. Die Anlage des Gerichtskostengesetzes mit seinen Gebührennummern macht es mir nicht leicht.
Schönen Abend noch!