Hotel fordert Sicherheitsleistung
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Hotel fordert Sicherheitsleistung
Ich habe eine Pauschalreise nach Thailand gebucht. Nachts im Hotel angekommen, forderte man eine Kaution in Höhe von 3.000,-€. Wir waren sehr verärgert. Der Reiseleiterin ist es gelungen die Kaution auf 500,-€ zu reduzieren. Ich habe so etwas noch nie bei einer Pauschalreise erlebt. Ist dies überhaupt erlaubt? Es handelt sich um das Hotel XY.
Zuletzt geändert von ktown am 10.01.17, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hotel fordert Sicherheitsleistung
Ich vermute mal, Sie haben keine Kreditkarte oder wollten Sie nicht hergeben? Eine Kautionsleistung (wenn keine Kreditkartennummer hinterlegt wird) ist in vielen Ländern üblich zur Absicherung der Nebenkosten (Minibar, Restaurantbesuche etc.). Ich würde aber meinen, bei einer Pauschalreise müsste man vor der Buchung darauf hingewiesen werden, denn in Deutschland ist es eben nicht üblich.
Damit lassen sich allerdings die ursprünglichen 3000 Euro nicht erklären, da wurden Sie wohl so behandelt, wie ein Gast, der erst am Ende zahlt, was bei einer Pauschalreise, wo Sie bereits bezahlt haben, natürlich überhaupt keinen Sinn macht.
Damit lassen sich allerdings die ursprünglichen 3000 Euro nicht erklären, da wurden Sie wohl so behandelt, wie ein Gast, der erst am Ende zahlt, was bei einer Pauschalreise, wo Sie bereits bezahlt haben, natürlich überhaupt keinen Sinn macht.
Das Hotel kann im Grunde machen, was es will. Ansprechpartner für eventuelle Probleme ist der Reiseveranstalter. Der muss das lösen, ähnlich wie anderen Fällen, wo das Hotel nicht leistet, z. B. weil es überbucht ist.Ist dies überhaupt erlaubt?
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Re: Hotel fordert Sicherheitsleistung
Offenbar handelt es sich hier um eine Pauschalreise. Der Vertragsparnter des Reisneden ist der Reiseveranstalter und nicht das Hotel bzw. der Hotelier. Letzterer ist nur Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters und steht in keinen direkten Vetragsbziehungen zum Reisenden.
Wenn der Hotelier in keinen Vertragsbeziehungen zum Reisenden steht, kann zwischen ihm und dem Reisenden auch keine Kaution vereinbart worden sein.
Wenn zwischen dem Rieseveranstalter und dem Reisenden keine Kautionsvereinbarung getroffen wurde, dann hat auch niemand, weder der Reiseveranstalter noch das Hotel, Anspruch auf eine Kautionszahlung.
Wenn der Hotelier in keinen Vertragsbeziehungen zum Reisenden steht, kann zwischen ihm und dem Reisenden auch keine Kaution vereinbart worden sein.
Wenn zwischen dem Rieseveranstalter und dem Reisenden keine Kautionsvereinbarung getroffen wurde, dann hat auch niemand, weder der Reiseveranstalter noch das Hotel, Anspruch auf eine Kautionszahlung.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
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