Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

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sentry
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Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von sentry »

Hallo,

man stelle sich folgendes, vielleicht etwas weit hergeholtes, Szenario vor:
Bei der Suche auf einer gängigen Hotelbuchungsplattform nach einem Hotel in einer deutschen Stadt findet man ein gutes Hotel und klickt es an.
Ganz oben auf der Hotelseite der Plattform stehen ein paar Bilder des Haues und ein exponierter Aufdruck "Frühstück inbegriffen", darunter folgen die Raten für die verschiedenen Zimmer des Hotels, bei einigen steht nochmal "Frühstück inbegriffen", bei anderen steht nichts über Frühstück.

Da unser Kandidat sowieso das billigste Angebot nehmen will, das ganz oben steht, sieht er sich die anderen vielleicht gar nicht an. Das billigste Angebot ist allerdings nicht stornierbar oder umbuchbar. Sagen wir, es wird in jedem Falle der volle Reisepreis fällig.
Unserem Kandidaten ist das egal, weil er auf jeden Fall reisen wird, und er durchläuft nun die Buchungsprozedur auf mehreren Seiten mit Angabe seiner Daten, Kreditkartennummer usw. Von Frühstück ist nirgendwo die Rede, also geht er davon aus, das der Satz von der ersten Seite auch weiterhin gilt.
Nach Abschluss der Buchung erhält er eine Bestätigung per Mail, die jedoch ausweist, dass Frühstück XY EUR pro Nacht und Person extra kosten würde...also definitiv nicht "Frühstück inbegriffen".

Könnte man so eine Buchung ggf. kostenlos stornieren, weil sie unter falschen Voraussetzungen (Annahme "Frühstück inbegriffen") getätigt wurde oder wäre unser Kandidat hier im Pech, weil er planmäßig und freiwillig eine nicht kostenfrei zu stornierende Rate gewählt hat?
Tastenspitz
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Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von Tastenspitz »

sentry hat geschrieben:Ganz oben auf der Hotelseite der Plattform stehen ein paar Bilder des Haues und ein exponierter Aufdruck "Frühstück inbegriffen", darunter folgen die Raten für die verschiedenen Zimmer des Hotels, bei einigen steht nochmal "Frühstück inbegriffen", bei anderen steht nichts über Frühstück.
Wenn es die Buchungsplattform ist, die ich vermute, gilt der Preis inkl. Frühstück für genau dieses Angebot. IdR. wird man dann auf der nachfolgenden Angebotsseite noch weitere Optionen (DZ, DZ Deluxe, Suite, usw. usf.) für eine Buchung in diesem Hotel angezeigt bekommen. Möglicherweise auch billigere "Budget" Buchungen. Dort gelten nicht mehr die Konditionen, die auf der vorangegangenen Plattform zu sehen waren. Wenn man also mit Frühstück will muss man dort auch auch ein Angebot mit Frühstück aussuchen und nicht das billigste.
sentry
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Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von sentry »

Tastenspitz hat geschrieben: Wenn es die Buchungsplattform ist, die ich vermute, gilt der Preis inkl. Frühstück für genau dieses Angebot.
Nehmen wir an, die erste Seite mit dem Aufdruck "Frühstück inbegriffen" listet tabellarisch alle Angebote für dieses Hotel. Man wählt dann eines davon aus und gelangt auf eine weitere Seite, die sich nur noch mit der Buchung genau dieses Angebotes beschäftigt. Es steht nicht explizit da, dass diese Rate Frühstück beinhaltet, aber es steht auch nicht da, dass dem nicht so ist, so dass unser Kandidat weiter im guten Glauben ist, der Aufdruck auf der ersten Seite gelte für alle, also auch für diese, angebotene Rate.
Das gründet sich vielleicht auch auf die Erfahrung unseres Kandidaten, dass sonst üblicherweise auf der Plattform angegeben würde"Frühstück XY € (optional)", in diesem Falle aber eben nicht.
winterspaziergang

Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von winterspaziergang »

sentry hat geschrieben:
Da unser Kandidat sowieso das billigste Angebot nehmen will, das ganz oben steht, sieht er sich die anderen vielleicht gar nicht an. Das billigste Angebot ist allerdings nicht stornierbar oder umbuchbar. Sagen wir, es wird in jedem Falle der volle Reisepreis fällig.
...

Könnte man so eine Buchung ggf. kostenlos stornieren, weil sie unter falschen Voraussetzungen (Annahme "Frühstück inbegriffen") getätigt wurde oder wäre unser Kandidat hier im Pech, weil er planmäßig und freiwillig eine nicht kostenfrei zu stornierende Rate gewählt hat?
Da die falsche Voraussetzung lediglich darauf gründet, dass der Kandidat nicht alles gelesen hat: Nein. Und ja: Wenn er die etwas teurere und dafür kostenfrei stornierbare Version wählt, kann er bei Irrtum stornieren oder auch schlicht umbuchen.
Tastenspitz
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Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von Tastenspitz »

sentry hat geschrieben:dass unser Kandidat weiter im guten Glauben ist, der Aufdruck auf der ersten Seite gelte für alle, also auch für diese, angebotene Rate.
Man kann vermuten - wenn es so eindeutig ist - dass er bei nachhaltigem Nachweis der Tatsache, vom Hotelier entweder Frühstück bekommt oder wegen Überbuchung ein anders Hotel.
sentry
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Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von sentry »

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Beim Konstruieren dieses Falles hatte ich natürlich vor Augen, dass unser Kandidat nach Erhalt der Buchungsbestätigung Kontakt mit dem Hotel und der Buchungsplattform aufgenommen hätte, um eine vernünftige Lösung zu erarbeiten.
Die Telefon-Hotlines haben natürlich immer auf den jeweils anderen verwiesen, der für den Inhalt der Seite und die Stornierung verantwortlich sei.
Eine E-Mail mit Screenshots der Darstellung auf der Buchungsplattform wurde von der Plattform gar nicht beantwortet. Das Hotel antwortet nur, man hätte kein widersprüchliches Angebot gemacht und wäre auch nicht verantwortlich für das Handeln und Lesen des Kunden und tausende andere kriegen das ja auch hin und wenn man sich die Stornierungsoption hätte offen halten wollen, hätte man eben eine andere Rate buchen müssen.
Das Hotel habe keinen Fehler gemacht und wenn die Angaben auf der Plattform falsch sind, muss man sich an die wenden...also weder Kulanz noch Einlenken.
winterspaziergang

Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von winterspaziergang »

sentry hat geschrieben: Das Hotel habe keinen Fehler gemacht und wenn die Angaben auf der Plattform falsch sind, muss man sich an die wenden...also weder Kulanz noch Einlenken.
hat es ja auch nicht und auf Kulanz hat man keinen Anspruch, sonst wäre es keine Kulanz
sentry
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Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von sentry »

...is' ja klar. Wenn Hotel und Buchungsplattform sich die Verantwortung für die Informationen auf der Seite und für die Rückabwicklung einer irrtümlichen Buchung gegenseitig zuschieben, kann man an einem gewissen Punkt nur noch auf Kulanz hoffen.

Ich weiß, dass praktisch die gesamten Randbedingungen gegen meinen Kandidaten sprechen und wenn ich die Antworten hier richtig interpretiere, gibt's auch rechtlich keine Handhabe.
Vermutlich wird er es als Lehre im Fach "Tücken der Online-Bestellung" abrechnen.

Nochmals vielen Dank für's Antworten.
winterspaziergang

Re: Hotelbuchung online mit unklaren Angaben

Beitrag von winterspaziergang »

sentry hat geschrieben:...is' ja klar. Wenn Hotel und Buchungsplattform sich die Verantwortung für die Informationen auf der Seite und für die Rückabwicklung einer irrtümlichen Buchung gegenseitig zuschieben, kann man an einem gewissen Punkt nur noch auf Kulanz hoffen.
:roll: nee, ist offenbar nicht klar Nochmals: Weder Hotel noch Buchungsplattform tragen eine Verantwortung dafür, dass der Buchende die falsche Buchung vornimmt und ein Frühstück annimmt, das aber nicht enthalten ist.
Die Verantwortung hat der Buchende.

Kulanz ist, wenn der Unternehmer den Fehler des Kunden nachsieht und ihm freiwillig entgegenkommt.
Ich weiß, dass praktisch die gesamten Randbedingungen gegen meinen Kandidaten sprechen und wenn ich die Antworten hier richtig interpretiere, gibt's auch rechtlich keine Handhabe.
weil der Kandidat die Verantwortung dafür trägt, dass er was überlesen hat oder was angenommen hat, was aber nicht der Fall und klar ausgezeichnet war
Vermutlich wird er es als Lehre im Fach "Tücken der Online-Bestellung" abrechnen.


die Lehre oder das Fazit heißt: LESEN was da steht und zu seinen Fehlern stehen. Dann klappt es nicht selten auch mit der Kulanz.
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