Ich suche RVO

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Moderator: FDR-Team

Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
Aus meiner Sicht überdehnt Rechtssprechung den Sinn der Gesetze.
Diese Einschätzung stammt von mir.
so hat sich der Gesetzestext zu dem Sachverhalt über den wir hier diskutieren in den letzten 100 Jahren nicht nennenswert geändert.
Der Geist dieser Gesetze ist super. Die Rechtsprechung dazu über viele Jahrezehnte nachvollziehbar.
In der neueren Rechtsprechung finde ich Interpretationen der Gerichte, über das, was sich der Gesetzgeber wohl gedacht hat, die ich nicht mehr nachvollziehen kann.

MfG
uwe
hambre
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von hambre »

Diese Einschätzung stammt von mir.
Sorry für die falsche Zuordnung
Der Geist dieser Gesetze ist super. Die Rechtsprechung dazu über viele Jahrzehnte nachvollziehbar.
Das Schleswig-Holsteinische LSG hat mit Urteil vom 08.07.2015 (Az.: L 8 U 77/12) die Eigenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer abgelehnt, weil eine Waldfläche die im Naturschutzgebiet liegt, nicht forstwirtschaftlich nutzbar sei.
Aus meiner Sicht überdehnt Rechtssprechung den Sinn der Gesetze.
Hierzu siehe:
Urteil Az. S 15 U 2643/13∗ SG Karlsruhe 9. April 2014

Hat sich mal ein Gericht wirkliche Mühe gegeben.
Wurde allerderdings vom LSG kassiert und durch Fristversäumis hat es der Fall nicht zum BSG geschafft.
Es wird nicht klar, warum das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (Az: B 2 U 178/15 B). Um ein Fristversäumnis hat es sich jedoch nicht gehandelt. Es sieht eher danach aus, dass der Kläger (bzw. dessen Anwalt) die Formalien für eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eingehalten hat.
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
Das Schleswig-Holsteinische LSG hat mit Urteil vom 08.07.2015 (Az.: L 8 U 77/12) die Eigenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer abgelehnt,
Mein Eindruck, bei solchen Urteilen geht die SVLFG immer bis zum BSG, dazu steht die Entscheidung im Jan 2018 dort an.
http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige ... at_02.html

MfG
uwe
hambre
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von hambre »

Mein Eindruck, bei solchen Urteilen geht die SVLFG immer bis zum BSG, dazu steht die Entscheidung im Jan 2018 dort an.
Dann haben wir ja in Kürze, d.h. noch im Januar 3 neue Urteile des BSG zu diesem Thema.
Hanomag
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Hanomag »

Verpflichteter hat geschrieben:ich suche eine Fundstelle im Internet, in der ich in der RVO 3. Buch nachlesen kann. Gültige Fassung um die 1980.
Mit einer Fundstelle kann ich leider auch nicht dienen, aber ich habe, nachdem mich die Landwirtschaftliche BG für die Bewirtschaftung eines 1500 m² großen Baumstücks Mitte der achtziger Jahre als landwirtschaftliches Unternehmen beitragsveranlagt hat, Klage geführt. Dabei hat die LBG folgende Klagebegründung abgegeben:
Zur Klagebegründung der Prozeßbevollmächtigten in dem Schriftsatz vom 27.6.1986 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

Nach § 778 RVO gelten nicht als landwirtschaftliche Unternehmen und unterliegen daher nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Haus-, Zier- und andere Kleingärten, die weder regelmäßig noch in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet werden und deren Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen Haushalt dienen. Ein landwirtschaftliches Unternehmen liegt danach nur dann nicht vor, wenn das Grundstück die Merkmale eines Gartens aufweist, keine Bewirtschaftung mit besonderen Arbeitskräften erfolgt und die Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen Haushalt dienen. Für die Anwendbarkeit des § 778 RVO müssen also mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, so liegt ein in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherungspflichtiges landwirtschaftliches Unternehmen vor. Sinn der Vorschrift ist, daß die Annahme eines landwirtschaftlichen Unternehmens nicht entfallen soll, wenn die Gartenbewirtschaftung einen bestimmten Umfang übersteigt. Grundsätzlich stellt sich nämlich auch die gartenmäßige Nutzung als landwirtschaftliches Unternehmen dar, denn auch hier findet Bodenbewirtschaftung statt.

Nach den Angaben des Klägers in seinem Schreiben vom 20.8. 1985 - /4 - wird das Grundstück weder regelmäßig noch in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet und die Erzeugnisse werden ausschließlich in seinem eigenen Haushalt verbracht. Damit sind zwar zwei der in § 778 RVO geforderten Voraussetzungen erfüllt. Es fehlt jedoch an einer weiteren Voraussetzung, die besagt, daß das Grundstück die Eigenschaft eines Gartens aufweisen muß. Der neben 60 Haselsträuchern auf dem klägerischen Grundbesitz vorhandene Baumbestand ist allerdings so erheblich, daß nach Auffassung der Beklagten nicht mehr von einer typischen Gartenbewirtschaftung gesprochen werden kann. Das Grundstück ist vielmehr, da bei ihm wegen des Umfanges der Bewirtschaftung die Garteneigenschaft i.S, von § 778 RVO fehlt, als landwirtschaftliches Unternehmen zu betrachten. Mit diesem landwirtschaftlichen Unternehmen ist der Kläger kraft Gesetzes Mitglied bei der Beklagten und zur Beitragszahlung verpflichtet.

An dem Antrag auf Klageabweisung wird festgehalten
Verpflichteter hat geschrieben:Weiter suche ich ein Urteil welches ich gelesen habe, jedoch nicht mehr weiß wo.
An einem Urteil war der LBG nicht gelegen, denn das hätte ja noch viele andere Grundstückseigner aus der Reserve gelockt. Mir war es wurscht, weil ich die Sache mit einem Vergleich zu meinen Gunsten und auf Kosten der BG beenden konnte. Allerdings hatte sich die BG in dem Vergleich vorbehalten die Sache später, wenn die gepflanzten Jungbäume Ertrag bringen, zu überprüfen. Dies hat Sie auch gemacht. Es war mehr als eine Posse. Letztendlich zahle ich seit 1984 bis heute keinen Cent, obwohl ich in der Zwischenzeit weitere Grundstücke sowie einen Wald hinzuerworben habe.
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo Hanomag,

danke für Deine Info.
Wenn du inzwischen auch zum "forstwirtschaftlichen Unternehmer" geworden bist ( Besitzer von Wald), hast Du das "Glück", dass das Grundstück von der SVLFG nicht als Unternehmen erkannt wurde.

Du könntest natürlich auch argumentieren, das Grundstück diene dir als Testgelände für die Entwicklung einen Formel 1 Fahrzeuges, weil Du Deinen Schlepper entsprechend umbaust.

Damit ist die tatsächliche Vermutung widerlegt, Du wärest Forstwirt. 8)

Du hast selbst die Gnade der frühen Geburt, deshalb noch die RVO erlebt.
Heute scheinen des Wahnsinns wilde Reiter unterwegs zu sein.

MfG
uwe
Hanomag
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Hanomag »

Verpflichteter hat geschrieben:Wenn du inzwischen auch zum "forstwirtschaftlichen Unternehmer" geworden bist ( Besitzer von Wald), hast Du das "Glück", dass das Grundstück von der SVLFG nicht als Unternehmen erkannt wurde.
Wie ich meinem Schriftverkehr entnehmen kann, gibt es erst seit 1997 eine Beitragspflicht für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmen mit einem Flächenwert bis zu 100 DM. Die BG hat mir nämlich 1997 folgendes mitgeteilt:
Für das in unserem Datenbestand geführte landwirtschaftliche Unternehmen auf der Gemarkung XXXXX wurden von der landw. Berufsgenossenschaft aufgrund der bis 31.12.1996 geltenden Satzungsregelung keine Beiträge zur gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhoben, da der Flächenwert insgesamt weniger als 100,- DM betragen hat. Aufgrund der ab 01 .01.1997 geltenden Satzungsregelung ist ab dem Geschäftsjahr 1997 für das vorgenannte Unternehmen ein Grundbeitrag zu erheben. Damit der Beitragsbescheid, der im Frühjahr 1998 für das Geschäftsjahr 1997 zugesandt wird, auch hinsichtlich der Beitragsberechnung von richtigen Flächendaten ausgeht, bitten wir Sie unter Hinweis auf die nach § 183 i.v.m. § 166 SGB Vll für die landwirtschaftlichen Unternehmer bestehenden Melde- und Auskunftspflichten sowie § 67a SGB X (Schutz der Sozialdaten) uns mit beiliegendem Meldevordruck eventuell zwischenzeitlich eingetretene Flächenveränderungen umgehend mitzuteilen. ln diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, daß nicht der Eigentümer, sondern der Bewirtschafter (Unternehmer der Flächen zahlungspflichtig ist.
Ich habe darauf mit folgendem Schriftsatz geantwortet
Das Wiesengrundstück in XXXXX ist beitragsfrei gestellt, weil ich es nur mit Familienmitgliedern bewirtschafte und den Ertrag nur im eigenen Haushalt verwerte.

Für das Forstgrundstück beantrage ich aus gleichen Gründen Beitragsbefreiung.
und nie wieder eine Antwort bekommen. Interessant wäre die Reaktion der BG, wenn ich einen Unfall melden würde. Wäre ich versichert oder nicht?
hambre
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von hambre »

Du hast selbst die Gnade der frühen Geburt, deshalb noch die RVO erlebt.
Ich kann nicht erkennen, das das etwas mit der Umstellung von der RVO auf das SGB VII zu tun hat. Der § 776 RVO ist doch im Hinblick auf diese Fragestellung wortgleich zum § 123 SGB VII oder siehst Du das anders.
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

hambre hat geschrieben:
Du hast selbst die Gnade der frühen Geburt, deshalb noch die RVO erlebt.
Ich kann nicht erkennen, das das etwas mit der Umstellung von der RVO auf das SGB VII zu tun hat. Der § 776 RVO ist doch im Hinblick auf diese Fragestellung wortgleich zum § 123 SGB VII oder siehst Du das anders.
Aus meiner Sicht ist der §5 SGB VII von Bedeutung der zusätzlich gekommen ist.
Ohne § 5 sah sich Rechtsprechung bemüssigt selbst zu denken, die Umstände zu bewerten und ein Unternehmen zu erkennen oder nicht, bzw. von einer Geringfügigkeit zu sprechen.

Heute ist es nach Ansicht von Rechtssprechung nicht mehr notwendig, weil der Gesetzgeber mit den 2.500m² angeblich selbst eine Grenze bestimmt hat. Jedwedes wirtschaften mit Land ist Landwirtschaft und somit versicherungspflichtig.

Daraus ergibt sich einen Rechtsprechung die heute Grundstücke zu Unternehmen macht, die vor 20 Jahren davon frei gesprochen wären.

Hatte man früher ein Schwein und wurde gebissen hatte man Pech ( obwohl man Schwein hatte) = Arbeitsunfall.
Jetzt versuch mal rauszufinden, wieviele Schweine du bei dir halten kannst, bis die SVLFG bei dir vor der Tür steht. :lol:
https://www.planet-wissen.de/natur/haus ... re100.html


Da hat einer ein Moorgrundstück mit ein paar Baumküppeln drauf, wo er nur bei gefroren Boden drauf kommt, ansonsten auch nur mit einem Hubschrauber hin kommt ( kein Weg). Forstwirtschaft weil noch Bäume stehen und wachsen. Unternehmer weil vielleicht in 100 Jahren der Borkenkäfer kommen könnte, er dann diesen nach Waldgesetz bearbeiten muss.

Solch ein Urteil hätte es früher nicht gegeben.

Dafür darf der Moorbesitzer heute, wenn er denn ein Pflanzenschutzmittel in seiner Küche herstellt, somit seinen Haushalt zum Bestandteil seines Unternehmens macht, mit seiner 9 jährigen Tochter zum Zahnarzt fahren, dabei verunglücken und dann die SVLFG mit einem Arbeitsunfall beglücken.


MfG
uwe
SusanneBerlin
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Fahrt zum Zahnarzt ist privat veranlasst, es ist kein Wegeunfall wenn man auf einer privaten Fahrt verunfallt. Auch dann nicht, wenn die privat veranlasste Fahrt vom Arbeitsplatz aus startet.
Warum soll das bei SVLFG-Versicherten anders sein als bei Versicherten in den anderen gesetzlichen Unfallkassen, haben Sie dafür einen Beleg?
Grüße, Susanne
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo Hanomag
Interessant wäre die Reaktion der BG, wenn ich einen Unfall melden würde. Wäre ich versichert oder nicht?
So wie die Sache einschätze, ja.

Ein Gericht könnte sagen der Rechtsfehler lag bei der Beklagten.

Versuche es mal mit einem Zeckenbiß als Arbeitsunfall. :lol:

MfG
uwe
Hanomag
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Hanomag »

Verpflichteter hat geschrieben:Ein Gericht könnte sagen der Rechtsfehler lag bei der Beklagten.
Vor allem haben die nicht auf mein Schreiben reagiert.
Verpflichteter hat geschrieben:Versuche es mal mit einem Zeckenbiß als Arbeitsunfall. :lol:
Ich werde doch keine schlafenden Hunde wecken. 8) Da müsste schon eine Invalidität > 20 % eingetreten sein.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Befreiung früher einfacher war. Zu meiner Zeit galt auch schon die Regelung mit den 2500 m² und die BG hat es, obwohl alles gegen sie sprach, zur Klage kommen lassen. Ich denke, dass sich die Altenvorderen sich den Behörden gegenüber weniger getraut haben. Ich habe damals viele Bekannte informiert, aber die waren zu bequem, um gegen die Zahlungsverpflichtung vorzugehen.
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

SusanneBerlin hat geschrieben:Die Fahrt zum Zahnarzt ist privat veranlasst, es ist kein Wegeunfall wenn man auf einer privaten Fahrt verunfallt. Auch dann nicht, wenn die privat veranlasste Fahrt vom Arbeitsplatz aus startet.
Warum soll das bei SVLFG-Versicherten anders sein als bei Versicherten in den anderen gesetzlichen Unfallkassen, haben Sie dafür einen Beleg?
Ja,

steht irgendwo da drin
https://www.svlfg.de/63-presse/serv03/s ... 2015-1.pdf

MfG
uwe
Verpflichteter
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Re: Ich suche RVO

Beitrag von Verpflichteter »

@ Hanomag,

erst mit dem SGB VII den § 5,zuerst mit 1.200m² kann auch 1.250 gewesen sein.
Die wurden dann aufgestockz auf 2.500

Leichter war es vielleicht nicht.

Wenn jedoch das Gericht sagt, es wisse aus eigener Erfahrung, dass fünf Hasen viel Arbeit machen und deshalb Landwirt, kann man sagen ok, das sieht das Gericht so.

MfG
uwe
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