hambre hat geschrieben:Du hast selbst die Gnade der frühen Geburt, deshalb noch die RVO erlebt.
Ich kann nicht erkennen, das das etwas mit der Umstellung von der RVO auf das SGB VII zu tun hat. Der § 776 RVO ist doch im Hinblick auf diese Fragestellung wortgleich zum § 123 SGB VII oder siehst Du das anders.
Aus meiner Sicht ist der §5 SGB VII von Bedeutung der zusätzlich gekommen ist.
Ohne § 5 sah sich Rechtsprechung bemüssigt selbst zu denken, die Umstände zu bewerten und ein Unternehmen zu erkennen oder nicht, bzw. von einer Geringfügigkeit zu sprechen.
Heute ist es nach Ansicht von Rechtssprechung nicht mehr notwendig, weil der Gesetzgeber mit den 2.500m² angeblich selbst eine Grenze bestimmt hat. Jedwedes wirtschaften mit Land ist Landwirtschaft und somit versicherungspflichtig.
Daraus ergibt sich einen Rechtsprechung die heute Grundstücke zu Unternehmen macht, die vor 20 Jahren davon frei gesprochen wären.
Hatte man früher ein Schwein und wurde gebissen hatte man Pech ( obwohl man Schwein hatte) = Arbeitsunfall.
Jetzt versuch mal rauszufinden, wieviele Schweine du bei dir halten kannst, bis die SVLFG bei dir vor der Tür steht.
https://www.planet-wissen.de/natur/haus ... re100.html
Da hat einer ein Moorgrundstück mit ein paar Baumküppeln drauf, wo er nur bei gefroren Boden drauf kommt, ansonsten auch nur mit einem Hubschrauber hin kommt ( kein Weg). Forstwirtschaft weil noch Bäume stehen und wachsen. Unternehmer weil vielleicht in 100 Jahren der Borkenkäfer kommen könnte, er dann diesen nach Waldgesetz bearbeiten muss.
Solch ein Urteil hätte es früher nicht gegeben.
Dafür darf der Moorbesitzer heute, wenn er denn ein Pflanzenschutzmittel in seiner Küche herstellt, somit seinen Haushalt zum Bestandteil seines Unternehmens macht, mit seiner 9 jährigen Tochter zum Zahnarzt fahren, dabei verunglücken und dann die SVLFG mit einem Arbeitsunfall beglücken.
MfG
uwe