Schadensersatz bei Umsatzeinbruch

Moderator: FDR-Team

Jo-Jury
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Schadensersatz bei Umsatzeinbruch

Beitrag von Jo-Jury »

Hallo an Alle,

ich bin noch ein ziemliches Greenhorn in Sachen Recht und habe jetzt eine Aufgabe, bei der ich etwas ins Schwimmen gekommen bin und hoffe, dass ihr mir sagen könnt, ob ich da auf dem richtigen Weg bin?

Vom Bundesminister wurden, auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft, Produkte eines Herstellers als krebserzeugend eingestuft und auf einer entsprechenden Positivliste vermerkt. Einige Jahe später zeigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, dass dies aber doch nicht der Fall ist. Der Hersteller hat den Bund erfolgreich verklagt: Die Erwähnung auf der Liste ist rechtswidrig und der Hersteller in seiner Berufsfreiheit verletzt worden.

Jetzt will der Hersteller den entgangenen Gewinn ersetzt haben. Die Frage ist: Kann er das?

Hier mal meine Überlegungen:
- Einen Folgebeseitigungsanspruch habe ich ausgeschlossen, weil sich dieser auf die Wiederherstellung des Ursprungs-Zustandes bezieht.
- Stattdessen meine ich, dass (wenn überhaupt) der Schadensersatzanspruch anwendbar ist, richtig?
- Nach § 252 BGB kann entgangener Gewinn ersetzt verlangt werden, allerdings weiß ich nicht, wo ich nach den Voraussetzungen suchen muss, damit dies möglich ist.
Gefühlt kann der Hersteller aber keinen Ersatz für den Zeitraum bis zu den neuen Erkenntnissen verlangen, weil der Minister es bis zu diesem Zeitpunkt ja auch nicht besser wissen konnte. Aber wo finde ich die Rechtsnormen dazu?
- Leider gibt die Aufgabe nicht mehr über die zeitlichen Zusammenhänge her. Ansonsten könnte man auch darüber nachdenken, ob der Minster insofern fahrlässig gehandelt hat, als dass er sich nicht über die neuesten Ergebnisse informiert hat, um die Liste zu aktualisiern.
- Der neueste Stand der Wissenschaft ist auch nur im Arzneimittel- und Lebensmittelgesetz direkt vermerkt, aber nicht im ChemG. Und es wird aus der aufgabe nicht klar, was die Produkte genau sind. Steht irgendwo generell geschrieben, dass nach neustem Stand gehandelt werden soll?

Ganz viel Text :oops: Ich hoffe, ihr könnt mir etwas unter die Arme greifen.
Wie ist die Rechtslage?

VG, Jo-Jury