Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Moderator: FDR-Team
Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gerne die Rechtslage in folgendem Fall geklärt:
- es gab einen Verkehrsunfall, die Schuldfrage ist unstrittig, der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten ist eine Bagatelle: Keine mit dem bloßen Auge erkennbare Delle, die oberste Lackschicht ist angekratzt, ca. 2 cm * 5 cm am Kotflügel
- der Geschädigte wendet sich mit einem Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt an die Versicherung des Schädigers, diese zahlt den ausgewiesenen Betrag i.H.v. 700 € aus
- der Geschädigte lässt keine Reparatur durchführen (beschädigtes Fahrzeug ist zehn Jahre alt)
- die Versicherung informiert den Schädiger über die Regulierung des Schadens
- der Schädiger informiert sich über die Möglichkeiten diesen Schaden zu reparieren und vergleicht Kosten; er stellt fest, dass eine Smart Repair am Lack bis zu 200 € kosten würde
Frage: Welche Chancen hat der Schädiger die Differenzsumme i.H.v. 500 € vom Geschädigten zu erhalten? Bitte mit Rechtsnorm(en) / Urteil(en) begründen.
Was ich selbst herausgefunden habe ist, dass, wenn der Schädiger seine Recherche proaktiv durchgeführt, den Geschädigten darauf hingewiesen und den Schadensersatz i.H.v. 200 € direkt an den Geschädigten geleistet hätte, letzterer sich damit zufrieden geben müsste. Siehe dazu LG Saarbrücken, AZ 13 S 216/09.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
dragor
ich hätte gerne die Rechtslage in folgendem Fall geklärt:
- es gab einen Verkehrsunfall, die Schuldfrage ist unstrittig, der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten ist eine Bagatelle: Keine mit dem bloßen Auge erkennbare Delle, die oberste Lackschicht ist angekratzt, ca. 2 cm * 5 cm am Kotflügel
- der Geschädigte wendet sich mit einem Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt an die Versicherung des Schädigers, diese zahlt den ausgewiesenen Betrag i.H.v. 700 € aus
- der Geschädigte lässt keine Reparatur durchführen (beschädigtes Fahrzeug ist zehn Jahre alt)
- die Versicherung informiert den Schädiger über die Regulierung des Schadens
- der Schädiger informiert sich über die Möglichkeiten diesen Schaden zu reparieren und vergleicht Kosten; er stellt fest, dass eine Smart Repair am Lack bis zu 200 € kosten würde
Frage: Welche Chancen hat der Schädiger die Differenzsumme i.H.v. 500 € vom Geschädigten zu erhalten? Bitte mit Rechtsnorm(en) / Urteil(en) begründen.
Was ich selbst herausgefunden habe ist, dass, wenn der Schädiger seine Recherche proaktiv durchgeführt, den Geschädigten darauf hingewiesen und den Schadensersatz i.H.v. 200 € direkt an den Geschädigten geleistet hätte, letzterer sich damit zufrieden geben müsste. Siehe dazu LG Saarbrücken, AZ 13 S 216/09.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
dragor
Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
>Frage: Welche Chancen hat der Schädiger die Differenzsumme i.H.v. 500 €
>vom Geschädigten zu erhalten? Bitte mit Rechtsnorm(en) / Urteil(en) begründen.
Keine. Der Versicherer handelt für den Schädiger. Insoweit muss er dessen Handlungen gegen sich gelten lassen.
Möglicherweise hat der Schädiger einen Anspruch gegen seinen Versicherer. Kostenrisiko im Verhältnis zum Streitwert ist halt nicht optimal.
>vom Geschädigten zu erhalten? Bitte mit Rechtsnorm(en) / Urteil(en) begründen.
Keine. Der Versicherer handelt für den Schädiger. Insoweit muss er dessen Handlungen gegen sich gelten lassen.
Möglicherweise hat der Schädiger einen Anspruch gegen seinen Versicherer. Kostenrisiko im Verhältnis zum Streitwert ist halt nicht optimal.
Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Welche Anspruchsgrundlage hat der Schädiger ggü seinem Versicherer?
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Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
M. E. keine.dragor hat geschrieben:Welche Anspruchsgrundlage hat der Schädiger ggü seinem Versicherer?
Der Geschädigte muss keine Billigreparatur akzeptieren, sondern hat durchaus dass Recht, eine Vertragswerkstatt zu beauftragen.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
@nordlicht Der Geschädigte hat keine Reparatur durchführen lassen!
M.E. gehen bei einem PKW dieses Alters die deutlich höheren Kosten für eine neu gegen alt Reparatur deutlich über einen bloßen Ersatz des Schadens hinaus. Der Geschädigte ist nach der Reparatur besser gestellt als zuvor. Insbesondere, wenn er, wie in diesem Fall, keine Reparatur durchführen lässt, sondern sich das Geld einsteckt.
@Pirate Aus welchen Gründen darf der Versicherer den Schädiger generell vertreten? Es ist schließlich möglich, dass der Schädiger weder Halter noch Versicherungsnehmer ist.
Danke nochmals
M.E. gehen bei einem PKW dieses Alters die deutlich höheren Kosten für eine neu gegen alt Reparatur deutlich über einen bloßen Ersatz des Schadens hinaus. Der Geschädigte ist nach der Reparatur besser gestellt als zuvor. Insbesondere, wenn er, wie in diesem Fall, keine Reparatur durchführen lässt, sondern sich das Geld einsteckt.
@Pirate Aus welchen Gründen darf der Versicherer den Schädiger generell vertreten? Es ist schließlich möglich, dass der Schädiger weder Halter noch Versicherungsnehmer ist.
Danke nochmals
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Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Hallo,
Der Halter und damit seine Haftpflichtversicherung sind immer neben dem Verursacher mit in der Haftung (auch wenn weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sondern jemand anders den Schaden verursacht hat), da nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert ist. Das ergibt sich aus §7 Straßenverkehrsgesetzdragor hat geschrieben:Aus welchen Gründen darf der Versicherer den Schädiger generell vertreten? Es ist schließlich möglich, dass der Schädiger weder Halter noch Versicherungsnehmer ist.
Grüße, Susanne
Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Das muß er auch nicht. Er kann selbst entscheiden, ob er sich den Schaden auszahlen läßt oder repariert.dragor hat geschrieben:@nordlicht Der Geschädigte hat keine Reparatur durchführen lassen!
Wohl kaum.dragor hat geschrieben:Der Geschädigte ist nach der Reparatur besser gestellt als zuvor.
Für die Frage, ob der Geschädigte besser gestellt, ist es völlig belanglos, ob er reparieren läßt oder das Geld nimmt. Deine Denkweise ist hier völlig verkehrt. Außerdem wäre eine Reparatur noch teurer, da hier auch noch die Mehrwertsteuer von der Versicherung gezahlt werden muß.dragor hat geschrieben:Insbesondere, wenn er, wie in diesem Fall, keine Reparatur durchführen lässt, sondern sich das Geld einsteckt.
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Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Na und? Trotzdem hat er Anspruch auf die Entschädigung, die die Reparatur gekostet hätte - abzüglich der Mehrwertsteuer.dragor hat geschrieben:@nordlicht Der Geschädigte hat keine Reparatur durchführen lassen!
Zum einen ist, wie SusanneBerlin bereits schrieb, das Fahrzeug versichert, zum anderen hat der Versicherer laut AHB Regulierungsvollmacht. Heißt: Der Versicherer entscheidet und reguliert.dragor hat geschrieben:Aus welchen Gründen darf der Versicherer den Schädiger generell vertreten? Es ist schließlich möglich, dass der Schädiger weder Halter noch Versicherungsnehmer ist.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Verkehrsunfall: Schadenshöhe strittig
Wissen Sie was ich in solch einem Fall als Geschädigter machen würde?
Ich würde die nächste Vertragswerkstatt aufsuchen und einen Termin für die Reparatur vereinbaren und für die Werkstattzeit noch eine Ersatzwagen auf Kosten des Verursachers nehmen
Wenn überhaupt, dann stünden diese 500€ nicht dem Versicherungsnehmer, sondern der Versicherung zu.
Ich würde die nächste Vertragswerkstatt aufsuchen und einen Termin für die Reparatur vereinbaren und für die Werkstattzeit noch eine Ersatzwagen auf Kosten des Verursachers nehmen
Wenn überhaupt, dann stünden diese 500€ nicht dem Versicherungsnehmer, sondern der Versicherung zu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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