Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädigung

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wolfgangdoc
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Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädigung

Beitrag von wolfgangdoc »

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin!
Ich wollte mal folgendes hinterfragen. Ein Autobauer, Ingenieur oder sonst ein Techniker erkennt das die Herstellung eines Produktes für Personen gefährlich wird. Wenn nun diese Hersteller bewußt eine Korrektur hinauszögern und nicht verbessern, wird es gefährlich. Handelt sich in diesem Falle um eine fahrlässige Sachbeschädigung oder wenn Menschen zu Schade kommen fahrlässige Körperverletzung, extrem evtl fahrlässige Tötung.
Eine ähnliche Situation würde mich auch interessieren.Wenn Züchter vorsätzlich mit einem erkranktem Muttertier züchten, liegt da auch eine fahrlässige Sachbeschädigung vor.Die Erkrankung des Muttertieres, bzw des Vatertieres ist tierärztlich dokumentiert und sogar dem Verein bekannt.
Vielen Dank für
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SusanneBerlin
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Re: Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädi

Beitrag von SusanneBerlin »

Es ist in Deutschland nicht legal möglich, ein neuentwickeltes motorbetriebenes Fahrzeug ohne weitere Maßnahmen an einen Kunden zu verkaufen. Da ist ein Zulassungsverfahren dazwischengeschaltet. Deshalb ist es nicht möglich, ein potentiell gefährliches Fahrzeug auf legale Weise in den Verkehr zu bringen.
Grüße, Susanne
Baden-57
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Re: Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädi

Beitrag von Baden-57 »

wolfgangdoc hat geschrieben: Wenn Züchter vorsätzlich mit einem erkranktem Muttertier züchten, liegt da auch eine fahrlässige Sachbeschädigung vor.Die Erkrankung des Muttertieres, bzw des Vatertieres ist tierärztlich dokumentiert und sogar dem Verein bekannt.
Vielen Dank für
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Da liegt keine fahrlässige Sachbeschädigung vor, weil durch die Züchtung höchstens das Neugeborene geschädigt sein könnte. Im Weiteren kommt es jetzt darauf an, ob der Züchter das neugeborene Tier ärztlich untersuchen lässt und dann weiter verkauft oder ob er das Tier nicht ärztlich untersuchenlässt und auch verkauft. Lässt es es nicht ärztlich untersuchen ist ihm nicht nachzuweisen, dass das Tier krank ist, wobei nicht jede Erkrankung des Muttertieres automatisch auch zu einer Erkrankung des Neugeborenen führen muß.

Wer das (kranke) Tier kauft müsste nachweisen können, dass das Tier bereits beim Kauf krank war, um entsprechende Mängel an der Kaufsache geltend zu machen.

§ 90 a BGB sagt zwar, dass Tiere keine Sachen sind, weil sie durch besondere Gesetze geschützt werden, wobei allerdings für diese(Tiere) die auf Sachen geltende Vorschriften anzuwenden sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
wolfgangdoc
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Re: Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädi

Beitrag von wolfgangdoc »

SusanneBerlin hat geschrieben:............................... Da ist ein Zulassungsverfahren dazwischengeschaltet. Deshalb ist es nicht möglich, ein potentiell gefährliches Fahrzeug auf legale Weise in den Verkehr zu bringen.
Das bedeutet dann im konkreten Fall für die Autoindustrie z.B VW, Audi usw, dass die Kontrolleure im Zulassungsverfahren an der Abgasunklarheit schuldig sind.Also müßte man als Besitzer eines solchen Wagens, die Zulassungsstelle verklagen und nicht VW,usw.?
wolfgangdoc
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Re: Fahrlässige Körperverletzung----Fahrlässige Sachbeschädi

Beitrag von wolfgangdoc »

Baden-57 hat geschrieben: Da liegt keine fahrlässige Sachbeschädigung vor,......... .
Ich habe mich falsch ausgedrückt.Mir geht es nicht um die fahrlässige Sachbeschädigung des Muttertieres, sondern der Welpen.
1.Fall Es liegt eine ärztlich festgestellte erbliche Erkrankung beider Elterntiere vor (100 % ige Schädigung, also aller Welpen, entweder durch Fellfehlfarbe,Herzkreislaufprobleme, Taubheit, Blindheit oder Tod.)Wenn solche Welpen gesund wären ,wäre es ein Wunder! >Hier hat m.E. der Züchter bewußt fahrlässig gehandelt, denn ihm als auch dem anderen Hundebesitzer wurde von den Tierärzten diese Erkrankung ja mitgeteilt.
2.Fall Es liegt eine ärztlich festgestellte erbliche Erkrankung Eines Elterntieres vor. (50% der Welpen sind geschädigt)H ier greift m.E. Ihre Mitteilung......"Im Weiteren kommt es jetzt darauf an, ob der Züchter das neugeborene Tier ärztlich untersuchen lässt...."Nun gibt es Erkrankungen, die leider erst nach 1-2 Jahren feststellbar sind. Bedingung natürlich, dass sie auf den genetischen Fehler 100% ig zurückzuführen sind.
Fazit:Es wird dies tierärztlich bestätigt, in den Unterlagen des Vereines ist die genetische Erkrankung des Elterntieres vor dem Deckakt registriert worden, (also dem Verein bekannt aber nicht den Mitgliedern)Trotz Warnhinweis wurde gedeckt.Nun erfolgt tierärztliche Behandlung mit Medikamente und/ oder weiteren Therapien. Bei Herzerkrankungen über mehrere Jahre Medikamente mit Untersuchungen etwa 2000-3000 € pro Jahr---Fahrlässige Sachbeschädigung?Wenn ja wer, Züchter als Verursacher oder Verein,der es kontrollieren und unterbinden sollte.(Er sollte ja auch an dieZukunft denken)
Vielen Dank
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