Selbesgebackenes im Friseurgeschäft

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derblacky
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Selbesgebackenes im Friseurgeschäft

Beitrag von derblacky »

Hallo zusammen,

ein Friseurgeschäft bietet seinen Kunden neben einem Kaffee auch eine Schale frischen Obstes an.
Um das Obst, was ggfls. unansehnlich wird, nicht wegwerfen zu müssen, überlegt die Inhaberin, dieses zu dörren und auf der Obstschale (weiterhin kostenfrei) anzubieten.

Greifen hier lebensmittelrechtliche und/oder lebensmittelhygienische Bestimmungen?

Dörren: Dem Obst wird bei ca. 42 Grad über mehrere Stunden mittels Dörrgerät Wasser entzogen, mehr nicht.

Tschau
Majo