dauerhafte Sportbefreiung

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Chavah
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Chavah »

Vielleicht hab ich ja was überlesen, dass da eine Info fehlt. Aber in meinem Land ist es so, dass eine Befreiung vom Sportunterricht nur dann in Betracht kommt, wenn die Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Eine Befreiung ist aber nicht möglich, nur weil jemand z.B. wegen Übergewicht oder motorischer Defizite keine gute Note "erwirtschaftet."

Chavah
Eierkopf
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Eierkopf »

Kurt Knitz hat geschrieben:Einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für eine Sportbefreiung, die Bekanntmachung des bayerischen Kultusministeriums zu Schulsportfreistellungen von 1988/89 haben Sie ja schon erhalten.
Frisch_ling hat geschrieben:Darüber hinaus muss man sich im Klaren darüber sein, dass je nach Schulordnung eine Befreiung dennoch Anwesenheitspflicht bedeutet.
Bitte zeigen Sie mir diese Schulordnungen!
Hier geht es in der Tat um Freistellungen in der Entscheidung des Schulleiters auf der Grundlage einer amtsärztlichen Empfehlung bei möglicherweise längerfristigen Befreiungen.
In verschiedenen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen.
Bei dem Anspruch der zeitbegrenzten Befreiung spielt die medizinisch begründete Einschränkung die wesentliche Entscheidungsgrundlage für idR den Sportlehrer oder den SL. Anwesenheitspflicht hängt dabei von der Anwesenheitsfähigkeit ab. Ein Schüler mit Krankenhausaufenthalt hat nach keiner Schulordnung oder Schulgesetz eine Pflicht der Teilnahme.
Aber es trägt im Entscheidungprozess gewiss, wie auch in den bisherigen Beiträgen schon impliziert, dass in Bezugnahme auf das dargestellte Defizit, eine Anwesenheitspflicht gefordert wird oder vernachlässigt wird.
Um ein Beispiel zu geben, welches von demjenigen des TE inhaltlich konträr abweicht:
Ein Schüler mit Beinbruch kann sehr wohl dem geforderten Theorieanteil des Sportunterrichtes folgen, insbesondere der im speziellen gestellten Erwartung ein Volleyballspiel (exemplarisch) als Schiedsrichter zu leiten.
Dies führt zu Recht zur Notwendigkeit einer Teilnahmeverpflichtung auch im Fall der physischen Eingeschränktheit. Eine Vielfalt anderer Fallbeispiele ist offensichtlich.
Gruß

Ei
Kurt Knitz
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Kurt Knitz »

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn manche Lehrer zur Selbsterhöhung immer mal wieder den Eindruck zu erwecken scheinen, handelt es sich bei Schulen nicht um Anstalten, in denen Kinder und Jugendliche als Strafe für ihre Anwesenheit auf der Welt eine exakte Stundenzahl absitzen müssen.

Es handelt sich um Einrichtungen, in denen den Kindern und Jugendlichen etwas mitgegeben werden soll. Die Schulpflicht ist im Interesse der Kinder und Jugendlichen eingeführt worden, damit sie nicht damals in den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieben beliebig als billige Arbeitskräfte ihre Zeit zubringen mussten.

Schulen sollen pädagogisch sinnvoll vorgehen und das Verhältnismäßigkeitsprinzip einhalten.

Schöne Ostern!

Kurt
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Eierkopf
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Eierkopf »

Kurt Knitz hat geschrieben: Schulen sollen pädagogisch sinnvoll vorgehen und das Verhältnismäßigkeitsprinzip einhalten.
Naja! Gab es etwa kein Sparta?

Aber immerhin stimme ich zu, wenn mit pädagogisch im Sinne von erzieherisch ohne Anlehnung an einen Ideenkatalog, eine gesellschaftsangepasste Hierarchie gelehrt wird, so könnte auch der Schutz eines Schülers eine Wesenheit sein.
Leider werden wir in diesem Zusammenhang nicht mehr von Xenie hören, weil die Beiträge nicht in ihrem Sinne sein werden.
Gruß

Ei
Kurt Knitz
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Kurt Knitz »

Eierkopf hat geschrieben:Gab es etwa kein Sparta?
Doch. War so etwa von 800 v. Chr. bis 300 n. Chr. von großer Bedeutung: Wikipedia: Sparta (antike Gesellschaft und Stadt Sparta).
Leider werden wir in diesem Zusammenhang nicht mehr von Xenie hören, weil die Beiträge nicht in ihrem Sinne sein werden.
Das kann viele Gründe haben.

Vielleicht hat sie Leute gefunden, die an dieser Schule schon dauerhafte Sportbefreiungen erreicht haben und ihr daher plausibel erscheinende Ratschläge geben können?

Vielleicht ist sie in Osterurlaub gefahren und hat dort kein Internet?

Vielleicht stören sie Abschweifungen vom Thema wie die nach Sparta?

Vielleicht hat sie keine Lust auf noch mehr moralinsaures Prinzipienreiter-Geschwätz online als im realen Leben a la "in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist, gelobt sei was hart macht, was uns nicht tötet, härtet uns ab"?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Eierkopf
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Re: dauerhafte Sportbefreiung

Beitrag von Eierkopf »

Kurt Knitz hat geschrieben:Die Schulpflicht ist im Interesse der Kinder und Jugendlichen eingeführt worden, damit sie nicht damals in den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieben beliebig als billige Arbeitskräfte ihre Zeit zubringen mussten.
Diese Darstellung ist leider nicht allgemein belegt, auch nicht bezogen auf gängige Gewerke.
Sparta hatte einen inhaltlichen Bezug, den vielleicht diejenigen verstehen, die auch wissen "sit mens sana in corpore sano".
Den Rest lasse ich unkommentiert.
Ei
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