Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Moderator: FDR-Team

BVB565
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Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von BVB565 »

Ich habe bei http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=169699 gelesen, dass die Schule es mir nicht verbieten kann, eine bestimmte Art von Handys (Smartphone) mit in die Schule zu nehmen. Wie muss ich den Beitrag verstehen? Ich hatte am 26.02.15 eine Klassenkonferenz, in der mir das Mitführen meines Smartphones verboten wurde. Ich darf es nur noch mitnehmen, wenn ein Klassenausflug stattfindet. Was kann ich tun, damit der Beschluss wieder aufgehoben wird? Mein Klassenlehrer behauptet, dass wäre nicht möglich und ich darf derzeit nur einen alten Knochen (Tastenhandy ohne Internet) mitnehmen. Ich habe bei mir den DB Navigator installiert, damit ich schnell gucken kann, ob der Zug Verspätung hat. Jetzt muss ich immer am Computer gucken oder andere Leute fragen, ob die für mich nachschauen können. Gibt's nicht eine Möglichkeit, dass der Beschluss der Klassenkonferenz aufgehoben wird? Wie konnte ich da vorgehen, bzw. welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?

Mit freundlichen Grüßen
BVB565
SusanneBerlin
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von SusanneBerlin »

Schulrecht ist Länderrecht (Die Regelungen sind in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich). Dann kommt es noch auf die Schulform an.

Deshalb Infos nachliefern: Welches Bundesland, welche Schulform, welche Klassenstufe, volljährig oder nicht, welche Klassenkonferenz?
Grüße, Susanne
BVB565
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von BVB565 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Schulrecht ist Länderrecht (Die Regelungen sind in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich). Dann kommt es noch auf die Schulform an.

Deshalb Infos nachliefern: Welches Bundesland, welche Schulform, welche Klassenstufe, volljährig oder nicht, welche Klassenkonferenz?
NRW
Handelsschule
HO 1
Volljährig
Ich hatte am 26.02.15 eine Klassenkonferenz gehabt und da wurde mir fortan die Mitnahme meines Smartphones verboten und seitdem darf ich nur noch ein Tastenhandy ohne Internet mitnehmen.

Was kann ich gegen so einen Beschluss unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
BVB565
Elektrikör
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

klingt irgendwie nach fehlender Vorgeschichte



MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Elektrikör
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Handelsschule sind 2 Jahre, oder?
Wenn das Verbot im Februar 2015 kam, sollte die Sache doch gegessen sein, oder?

PS: juckt mich in den Fingern, aber spare ich mir :wink:


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
BVB565
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von BVB565 »

Elektrikör hat geschrieben:Hallo,

Handelsschule sind 2 Jahre, oder?
Wenn das Verbot im Februar 2015 kam, sollte die Sache doch gegessen sein, oder?

PS: juckt mich in den Fingern, aber spare ich mir :wink:


MfG
Bei uns dauert der Bildungsgang Handelsschule 3 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
BVB565
Roderik
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Roderik »

Wenn Sie wegen eines Handys eine "Klassenkonferenz" - gemeint ist wohl eher Ordnungsmaßnahmenkonferenz - hatten, dann müssen Sie mit dem Handy ja etwas "angestellt" haben. Ohne weitere Infos Ihrerseits wird man Ihnen die Rechtslage nicht erläutern können.
Kurt Knitz
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Kurt Knitz »

Hallo BVB565,
Ich habe bei viewtopic.php?f=37&t=169699 gelesen, dass
Dort wurde die Situation in Baden-Württemberg vor 10 Jahren näher erläutert. Aber jedenfalls vielen Dank dafür, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, erst zu lesen und dann nachzufragen! :)
Ich hatte am xx.xx.xx eine Klassenkonferenz
Man sollte hier grundsätzlich keine exakten Daten nennen, mit denen ein Schüler oder eine Schule - und sei es nur für Insider einer bestimmten Begebenheit - leichter identifizierbar werden. Hier soll keine Rechtsberatung in konkreten Fällen geleistet werden, sondern die allgemeine Rechtslage diskutiert werden. Rechtsberatung ist bestimmten Berufen vorbehalten, die dafür Geld verlangen dürfen. Die achten sehr darauf, dass andere ihnen diese Einkommensmöglichkeit nicht wegnehmen.

Sie hatten wohl eine Teilkonferenz, die über die Ordnungsmaßnahme nach Punkt 4. in § 53 Absatz (3) des Schulgesetzes NRW entschieden hat, also die Androhung der Entlassung von der Schule (für den Fall, dass Sie noch einmal Ihr Smartphone in der Schule mitführen). Ist das so? Lesen Sie bitte auch die Absätze (7) bis (9) dieses Paragrafen!
Was kann ich tun, damit der Beschluss wieder aufgehoben wird?
Haben Sie den schriftlichen Bescheid über die Entscheidung der Teilkonferenz noch? Steht da drin, wie lange die Androhung gültig ist?

Letztendlich kommt es darauf an, ob Ihre Lehrer den Eindruck haben, dass Sie mit einem Smartphone mehr Unfug machen würden als mit einem Einfach-Handy. Ich habe diesen Eindruck aus Ihren Beiträgen gewonnen.

Schöne Grüße
Kurt
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
BVB565
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von BVB565 »

In meinem Beschluss steht nix davon, wann dieser aufgehoben wird. Kann man nicht pauschal sagen, dass solche Beschlüsse zum nächsten Schuljahr automatisch aufgehoben werden oder können sie eine unbegrenzte Gültigkeit haben?

Mit freundlichen Grüßen
BVB565
ktown
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von ktown »

Elektrikör hat geschrieben:klingt irgendwie nach fehlender Vorgeschichte
Würde ich auch sagen, wenn
BVB565 hat geschrieben:Jetzt muss ich immer am Computer gucken oder andere Leute fragen
Wenn also andere Leute ein Smartphone mitführen dürfen, dann ist dies wohl eher eine individuelle Entscheidung, dass Ihnen das verboten wurde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Tastenspitz »

BVB565 hat geschrieben:In meinem Beschluss steht nix davon, wann dieser aufgehoben wird.
Aber dort steht sicher, warum sie das Smartphone nicht mit in die Schule bringen dürfen.
Und Hans? :D
webelch
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von webelch »

Warum muss man das Handy (angeschaltet und griffbereit) auf das Schulgelände mitnehmen, wenn man ausserhalb des Geländes darauf prüfen will ob ein Zug fährt oder ob er Verspätung hat?
Ronny1958
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Ronny1958 »

webelch hat geschrieben:Warum muss man das Handy (angeschaltet und griffbereit) auf das Schulgelände mitnehmen, wenn man ausserhalb des Geländes darauf prüfen will ob ein Zug fährt oder ob er Verspätung hat?
Ey Alder, Du bist voll uncool.

Da entwischt Dir Minimum ein Pokemon.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Kurt Knitz
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Kurt Knitz »

BVB565 hat geschrieben:In meinem Beschluss steht nix davon, wann dieser aufgehoben wird.
Dann muss man zunächst davon ausgehen, dass er bis zum Ende des Schulbesuchs gelten soll.
Kann man nicht pauschal sagen, dass solche Beschlüsse zum nächsten Schuljahr automatisch aufgehoben werden oder können sie eine unbegrenzte Gültigkeit haben?
Sie können sich leicht selbst Fälle überlegen, in denen eine Begrenzung bis zum Ende des Schuljahres sinnvoll erscheinen. Das könnte der Fall sein, wenn jemand so hartnäckig Hausaufgaben verweigert, bis er das Ultimatum bekommt.

Es werden Ihnen auch sicher Fälle einfallen, wo die Dauer bis zum Ende des Schulbesuchs richtig ist. Das wäre beispielsweise so, wenn ein Schüler einen anderen mit einem Messer verletzt und ihm die sofortige Entlassung angedroht wird, falls er irgendwann noch einmal ein Messer mitbringt.

Der Schüler im geschilderten Fall befolgt anscheinend seine Auflage schon seit anderthalb Jahren. Ein Gesprächstermin mit dem Schulleiter könnte zu einer probeweisen Aufhebung der Auflage führen.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Altbauer
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Re: Frage zu einem Beitrag hier (Stichwort Handy)

Beitrag von Altbauer »

Lieber BVB565

Wollen Sie denn so gar nicht preisgeben, aus welchem Anlass Ihnen die Klassenkonferenz
das Mitbringen des Smartphones untersagt hat ?

Nein ?

Dann rate ich mal : Sie haben mit dem Gerät Unfug getrieben, der entweder den Unterricht
oder den Schulfrieden in erheblicher Weise gestört hat.

Danach ist es mir zwar zuwider, Ihnen einen Hinweis zu geben, der Ihren Standpunkt stützt,
aber sei´s drum:
Das Mitbringen des Smartphones kann Ihnen die Schule nur verbieten, wenn alleine das Mitbringen
schon eine Störung des Schulbetriebes darstellt.
Wenn Ihr mitgebrachtes Smartphone also während der Schulzeit in der Tasche bleibt und nicht
benutzt wird ( lautlos stellen oder ganz abschalten ist ratsam!), so ist das Verbot , das Smartphone
mitzubringen, nicht haltbar.

Die Schule kann Ihnen aber ( aus begründetem Anlass, den Sie ja nicht nennen wollen) die Benutzung
des Smartphones untersagen ! Die Missachtung dieses Verbotes kann Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen!

Von spitzfindigen Spielchen ist übrigens abzuraten :
Wenn sie nun glauben, der Beschluss der Klassenkonferenz sei komplett unwirksam ( aus o.g. Gründen)
und Sie könnten nun mit dem Smartphone erst einmal loslegen, bis es Ihnen ( auch s.o.) verboten
wird, dann dürften Sie sich , völlig zu recht, Ordnungsmaßnahmen einhandeln.
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