Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Moderator: FDR-Team

Racheli
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Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

Liebes Forum,

Ich habe gestern eine unangenehme Erfahrung in der Klausureinsicht in der Uni gemacht und würde mir sehr wünschen vor Semesterbeginn eine Lösung zu finden :(

Eine wichtige Information vorab! Mir geht es keinesfalls um eine Notenverbesserung von 2.0 auf 1.9 wie es bei einigen so ist! Wir schreiben am Ende Staatsexamen und haben deshalb keine Noten vorher.

Nun fehlen mir aber nur 2.5 Punkte zum bestehen und ich bin fest davon überzeugt dass ich in vielen Aufgaben einen richtigen Ansatz oder zumindest die halbe Lösung habe, habe aber trotzdem 0 Punke. Der zuständige Dozent hat alleine Korrigiert und ließ garnicht mit sich reden.

Leider dürfte ich nach unserem dämlichen Studiensystem bis Oktober keine weiteren Veranstaltungen mitmachen außer die Klausur mitschreiben. Das ganze halbe Jahr geht also verloren.

Meine Fragen sind erstmal:

A) wie ist bei Aufgaben die 3 oder 4 Punkte geben, muss es da definiert sein für was man die einzelnen Teilpunkte bekommt?

B) habe ich das Recht wenn ich die halbe Lösung stehen habe zumindest um die halbe Punktzahl von 3 zu kämpfen oder wenigstens um ein halben Punkt? Oder ist die klausureinsicht wirklich nur dafür da sich die klausur einzusehen und der Dozent kann egal in welchen Umständen abstreiten mir die Punkte zu geben?

Ich hoffe es findet sich eine Lösung denn ich würde sehr gerne weiterhin motiviert mich aufs Staatsexamen konzentrieren und nicht ewig Punkte sammeln :(
Anton Reiser
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Anton Reiser »

Racheli hat geschrieben:B) habe ich das Recht wenn ich die halbe Lösung stehen habe zumindest um die halbe Punktzahl von 3 zu kämpfen oder wenigstens um ein halben Punkt? Oder ist die klausureinsicht wirklich nur dafür da sich die klausur einzusehen und der Dozent kann egal in welchen Umständen abstreiten mir die Punkte zu geben?
Selbstverständlich haben Sie das Recht um eine bessere Punktzahl zu kämpfen, indem Sie zum Beispiel Widerspruch gegen die Bewertung und gegen die erteilte Note erheben. Das werden Sie wohl auch tun müssen, denn der Dozent hat seinerseits selbstverständlich auch das Recht, bei seiner Bewertung zu bleiben.

Ein Widerspruch könnte immerhin dazu führen, dass die Klausur zumindest noch einmal von einem Zweitkorrektor beurteilt werden würde.
Racheli hat geschrieben:A) wie ist bei Aufgaben die 3 oder 4 Punkte geben, muss es da definiert sein für was man die einzelnen Teilpunkte bekommt?
Einem Prüfer wird grundsätzlich ein Ermessen eingeräumt, wie er eine Aufgabe stellt und wie er sie beurteilt, wobei er allerdings "allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe" berücksichtigen muss. Ein solcher Maßstab könnte beispielsweise bedeuten, dass bei einer 3-Punkte-Aufgabe eine Zweidrittellösung zur Erreichung der gesamten Punktzahl führen kann und bei Nichterreichen eben kein Punkt gegeben wird. So etwas ist grundsätzlich bei allen Aufgaben möglich, unabhängig von der Punktzahl.
Racheli
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!!


Also verstehe ich das richtig, dass ein Prüfer bei nur 2/3 der vollständigen Antwort nach seinem Ermessen entscheiden kann ob er sie mit der vollen Punktzahl oder mit 0 Punkten bewertet? Also muss man nicht unbedingt Teilpunkte geben?
Wie ist es denn wenn in anderen Aufgaben in derselben Klausur die Teilpunkte einer 4-Punkte Aufgabe klar definiert sind, aber ausgerechnet in der anderen Aufgabe auf die es mir ankommt er strikt keine vergeben möchte?
Racheli
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

a) Ich habe mich nun etwas zum Prüfungsrecht belesen und wenn ich es richtig verstanden habe mehrfach gelesen dass ich das Recht habe meine Antworten zu begründen und wenn Anhand meiner Begründung klar wird dass meine Antwort auch nicht falsch ist, ich die Punkte bekommen müsste. Stimmt das?


b) Weiterhin würde mich Interessieren was unter die Kategorie "Folgefehler" fällt was ich nun zum Prüfungsrecht öfter gelesen habe.

c) Und wie sieht es aus bei einer Antwort wo nur ein Teil der Fachbegriffe verwendet werden, jedoch ersichtlich ist, dass die Antwort das richtige beschreibt und sogar der Hauptfachbegriff genannt wurde. Trotzdem habe ich 0 Punkte bekommen, weil er meint ich habe viel geschrieben und es nicht auf den Punkt gebracht oder angeblich nicht verständlich erklät ( á la Fachbegriffe benutzt)?


d) Das Hauptargument des Prüfers meine Argumente nicht richtig anzuhören ist "Man sieht, dass Sie gelernt haben aber ich denke Ihnen wird es allgemein gut tun nochmal zu lernen und die Prüfung zu wiederholen. Außerdem haben Sie sowieso nur 50%, Ihnen fehlen 32 Pkt und nicht 2!"

(Man beachte der Durchschnitt aller 8 Prüflingen liegt bei 58% und die zwei besten Leistungen bei 68%)

Als ich ihm dann gesagt habe "Ich möchte ja nicht, dass Sie mir was schenken aber die 2 Punkte stecken in sämtlichen meiner Antworten drin", war seine Antwort "Ja aber ich habe Ihnen dafür andere Aufgaben nett bewertet und Punkte vergeben, wenn wir die gesamte Klausur durchgehen haben Sie sogar noch weniger verdient!"

Ich bin natürlich kein Jurist, aber ich finde, dass solche Argumente unmöglich sind bzw sind es keine fachlich auf die Punktevergabe und Klausur bezogenen Argumente. Kann er mit so etwas trotzdem argumentieren?




Man hat als Student leider immer sehr Angst was falsches zu sagen oder falsch zu handeln, weil die Prüfer mehr macht haben. Wir kennen unsere Rechte nicht bzw hat man das Gefühl man hat keine Rechte. Und die Gesetzestexte richtig zu verstehen ohne juristische Ausbildung ist recht schwer.
Bevor ich also weiter handle würde ich sehr gerne wissen worauf ich nach dem Gesetz Recht habe und worauf nicht, deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.
Anton Reiser
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Anton Reiser »

Also verstehe ich das richtig, dass ein Prüfer bei nur 2/3 der vollständigen Antwort nach seinem Ermessen entscheiden kann ob er sie mit der vollen Punktzahl oder mit 0 Punkten bewertet? Also muss man nicht unbedingt Teilpunkte geben?
So ist es. Mein Beispiel für einen möglichen Bewertungsmaßstab bezieht sich übrigens auf den Schulbereich.
Wie ist es denn wenn in anderen Aufgaben in derselben Klausur die Teilpunkte einer 4-Punkte Aufgabe klar definiert sind, aber ausgerechnet in der anderen Aufgabe auf die es mir ankommt er strikt keine vergeben möchte?
Dann ist es so. Es gibt keine pauschalen Konstruktionsvorgaben für alle möglichen Aufgaben und ihre einheitliche Bewertung. Eine Ferndiagnose ist hier ebenfalls nicht möglich.
b) Weiterhin würde mich Interessieren was unter die Kategorie "Folgefehler" fällt was ich nun zum Prüfungsrecht öfter gelesen habe.
Kenne ich aus dem Bereich der Schul-Mathematik . Wo ist hier ein rechtliches Problem?
c) Und wie sieht es aus bei einer Antwort wo nur ein Teil der Fachbegriffe verwendet werden, jedoch ersichtlich ist, dass die Antwort das richtige beschreibt und sogar der Hauptfachbegriff genannt wurde. Trotzdem habe ich 0 Punkte bekommen, weil er meint ich habe viel geschrieben und es nicht auf den Punkt gebracht oder angeblich nicht verständlich erklät ( á la Fachbegriffe benutzt)?
Sie würden also offenbar gerne das Ermessen des Prüfers durch ihr eigenes Ermessen ersetzen. Das ist rechtlich allerdings nicht durchsetzbar. Auch Gerichte befassen sich nicht mit einer konkreten Aufgabe und lösen sie selbst. Sie überprüfen lediglich, ob der Prüfer möglicherweise von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeine Bewertungsmaßstäbe angewendet oder eben missachtet wurden oder ob sich der Prüfer von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
d) Das Hauptargument des Prüfers meine Argumente nicht richtig anzuhören ist "Man sieht, dass Sie gelernt haben aber ich denke Ihnen wird es allgemein gut tun nochmal zu lernen und die Prüfung zu wiederholen. Außerdem haben Sie sowieso nur 50%, Ihnen fehlen 32 Pkt und nicht 2!"
Eine eher pädagogische Einschätzung, die man durchaus in seine Überlegungen einbeziehen sollte, insbesondere wenn das Erreichen des Ziels offenbar ziemlich mühsam zu sein scheint:
denn ich würde sehr gerne weiterhin motiviert mich aufs Staatsexamen konzentrieren und nicht ewig Punkte sammeln
"Ich möchte ja nicht, dass Sie mir was schenken aber die 2 Punkte stecken in sämtlichen meiner Antworten drin"
Mit einer solchen pauschalen Begründung lohnt sich ein Widerspruch sicherlich nicht.
Seine Antwort "Ja aber ich habe Ihnen dafür andere Aufgaben nett bewertet und Punkte vergeben, wenn wir die gesamte Klausur durchgehen haben Sie sogar noch weniger verdient!"
Er hat Ihre Arbeit also durchaus wohlwollend bewertet, möglicherweise um Ihnen Mut für die Wiederholung zu machen und Ihnen zu zeigen, dass das rettende Ufer durchaus zu erreichen ist. Allerdings erst beim nächsten Versuch.
Ich bin natürlich kein Jurist, aber ich finde, dass solche Argumente unmöglich sind bzw sind es keine fachlich auf die Punktevergabe und Klausur bezogenen Argumente. Kann er mit so etwas trotzdem argumentieren?
Wie gesagt, der Prüfer argumentiert eher pädagogisch. Eine juristische Stellungnahme fiele sicherlich weitaus herzloser aus.
Wir kennen unsere Rechte nicht bzw hat man das Gefühl man hat keine Rechte. Und die Gesetzestexte richtig zu verstehen ohne juristische Ausbildung ist recht schwer.
Ihnen wurde die allgemeine Studierfähigkeit bescheinigt, dass nun alles leicht werden würde, hat man Ihnen sicherlich nicht versprochen.
Bevor ich also weiter handle würde ich sehr gerne wissen worauf ich nach dem Gesetz Recht habe und worauf nicht, deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.
Einen rechtlichen Hinweis haben Sie bereits erhalten. Sie haben möglicherweise das Recht gegen die Entscheidung Widerspruch zu erheben, das richtet sich danach, ob es sich bei der Klausurentscheidung um einen Verwaltungsakt handelt. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, müssten Sie vor einem Verwaltungsgericht klagen.

Handelt es sich nicht um einen Widerspruch, können Sie trotzdem Beschwerde gegen die Bewertung der Klausur einlegen. Eine abschließende Entscheidung trifft dann..... Das werden Sie schon herausfinden. :wink:
FM
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von FM »

Racheli hat geschrieben:a) Ich habe mich nun etwas zum Prüfungsrecht belesen und wenn ich es richtig verstanden habe mehrfach gelesen dass ich das Recht habe meine Antworten zu begründen und wenn Anhand meiner Begründung klar wird dass meine Antwort auch nicht falsch ist, ich die Punkte bekommen müsste. Stimmt das?
Bei vielen Prüfungen ist es so, dass die Begründung in der Antwort stehen muss. Eine nachträgliche Mitteilung geht nicht.

Aber hier weiß niemand um welche Prüfung es ging, welche Regelungen dafür galten und wie die Art der Aufgaben war.
Altbauer
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Altbauer »

Racheli hat geschrieben:B) habe ich das Recht wenn ich die halbe Lösung stehen habe zumindest um die halbe Punktzahl von 3 zu kämpfen oder wenigstens um ein halben Punkt? Oder ist die klausureinsicht wirklich nur dafür da sich die klausur einzusehen und der Dozent kann egal in welchen Umständen abstreiten mir die Punkte zu geben?
So einfach ist das nicht !
Könnten Sie vielleicht das Studienfach nennen ?

Mal nur als Beispiel :
Studienfach Geschichte : Fragestellung : Ein Geschichtlicher Ablauf von-bis soll dargestellt werden.
Aus Zeitgründen schafft der Prüfling es nur , etwa die Hälfte (richtig) darzustellen.
- Da könnte man durchaus eine Teilpunktzahl geben.

Studienfach Bauingenieurwesen , Teilbereich : Statik :
Fragestellung : Berechnen Sie, ob eine Brücke mit den folgenden Daten ...... für eine Belastung von
xxx Tonnen tragfähig ist.
Der Prüfling berechnet (richtig) bis zur Hälfte , macht dann einen Fehler und kommt zu einem
falschen Ergebnis.
In der Praxis kann so etwas Menschenleben kosten. Keine Teilpunktzahl !
Racheli
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

Altbauer hat geschrieben:So einfach ist das nicht !
Könnten Sie vielleicht das Studienfach nennen ?

Mal nur als Beispiel :
Studienfach Geschichte : Fragestellung : Ein Geschichtlicher Ablauf von-bis soll dargestellt werden.
Aus Zeitgründen schafft der Prüfling es nur , etwa die Hälfte (richtig) darzustellen.
- Da könnte man durchaus eine Teilpunktzahl geben.

Studienfach Bauingenieurwesen , Teilbereich : Statik :
Fragestellung : Berechnen Sie, ob eine Brücke mit den folgenden Daten ...... für eine Belastung von
xxx Tonnen tragfähig ist.
Der Prüfling berechnet (richtig) bis zur Hälfte , macht dann einen Fehler und kommt zu einem
falschen Ergebnis.
In der Praxis kann so etwas Menschenleben kosten. Keine Teilpunktzahl !

Ich war mir nicht sicher ob ich die genaue Informationen hier darstellen darf, deshalb versuche ich einige aufgaben allgemein als Beispiele darzustellen. Rechtlich gesehen geht es mir vor allem darum zu verstehen was ein Folgefehler ist und wann Teilpunkte angemessen sind. Da es sich hier überhaupt nicht um Mathematische Fragen handelt, ist die Frage der Teilbewertung nicht eindeutig.

Beispiel A:
Zu einer bestimmten chemischen Untersuchung war ein Diagramm gegeben. Man sollte das Diagramm in die Phasen des Versuchs einteilen und drei Kurven einzeichnen (Zwei Temperaturkurven und eine Druckkurve).
Die Phaseneinteilung habe ich richtig und dafür einen Punkt bekommen. Für jeden der drei weiteren Kurven gab es je 1 Punkt (ich habe 0 bekommen).
Ich habe alle drei Kurven eingezeichnet. Die Druckkurve sehe ich eindeutig als falsch ein deshalb würde ich da garnicht weiter diskutieren. Die beiden Temperaturkurven, vor allem die ersten habe ich vom Verlauf her richtig, aber bei einer deutlich niedrigeren Temperatur als in der Musterlösung. Da die verwendete Temperatur jedoch unter einem gewissen Schmelzpunkt liegen muss, je nachdem welche Substanz untersucht wird kann man keine genaue Temperatur festlegen (es war keine bestimmte Substanz oder Temperatur gegeben). Also würde ich sagen, dass ich mindestens für die eine Temperaturkurve 1 Punkt bekommen sollte.
Racheli
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

Beispiel B:
Ein weiterer Versuch wurde von 3 Gruppen A, B und C durchgeführt. Für jede der Gruppen wurde ein Diagramm angegeben.

Frage a) Welche der drei Gruppen haben richtig gearbeitet?

Meine Antwort: Gruppen A & B

Erwartete Antwort: Gruppe A

Meine Erklärung: Ich habe 0 Punkte von 1 bekommen. Gruppe C hat einen grundlegend falschen Kurvenverlauf. Gruppen A und B haben zwar beide den richtigen Kurvenverlauf, außer dass bei Gruppe B die Gerade nicht im Ursprung beginnt ist. Somit habe ich erstmal nur C als komplett falsch ausgeschlossen, ich bin bei der Fragestellung und von der Punktzahl davon ausgegangen, dass ich die anderen beiden nennen soll. (Sonst gibt es auf weit aufwändigere Aufgaben wo man ganze Sätze schreibt nur 0,5 Punkte)
Da meine Antwort A und B teilweise falsch ist würde ich einsehen, dass mir ein halber Punkt abgezogen wird. 0,5 Punkte sollte er mir aber geben, da ich A richtig erkannt und C richtig eliminiert habe.


Frage b) Welche der Gruppen muss den Versuch wiederholen und warum?

Meine Antwort: Gruppe B, da sie eine erhöhte Ausgangskonzentration hat (bei ansonsten richtigem Kurvenverlauf). Dies könne daran liegen, dass der Deckel nicht fest saß, zu stark gerührt wurde oder zu viel Lösungsmittel verwendet wurde.

Erwartete Antwort: Gruppe B und C. Gruppe B hat unordentlich gearbeit und Gruppe C ....(längere Erklärung zu Gruppe C)...

Meine Erklärung:
Da ich C in Teilfrage a schon eliminiert habe, habe ich Frage b nur noch auf Teilfrage a bezogen und C nicht mehr erwähnt. B habe ich wiederrum richtig geschrieben und meine Erklärung für B kann eindeutig auch für unordentliches Arbeiten interpretiert werden. Hier gab es insgesamt nur für b 3 Punkte, ich habe wieder 0 bekommen.

Meine Frage hier also, kann in diesem Beispiel die Antwort für b als Folgefehler (aus a) gesehen werden wie es im Prüfungsrecht steht und würde man dafür dass B drinsteht Teilpunkte bekommen? Dass für das Fehlen von C+Erklärung 1,5 Punkte abgezogen werden, würde ich wiederrum einsehen. Aber sollte ich nicht wenigstens 0,5 oder 1 Punkt, wenn nicht sogar die Hälfte bekommen?


Allein durch die entsprechenden Aufgaben für die ich die Beispiele A+B formuliert habe würde ich schon bestehen, dabei sind das nicht die Einzigen aufgaben, andere sind sogar noch viel eindeutiger!
noidic
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von noidic »

Mal als Feedback:

Die geschilderten Beispiele hätte ich ebenso bewertet wie der Prüfer.

Frage a ist offensichtlich nicht richtig beantwortet, B hat nicht richtig gearbeitet. Wenn A&B richtig wäre, aber nur A genannt wurde, könnte man über Teilpunkte nachdenken, so rum wir beschrieben meiner Meinung nach nicht.

Das bei Frage b davon ausgegangen wurde, dass nur die Gruppen aus a als Antwortmöglichkeiten zur Verfügung stehen erschließt sich mir gar nicht, warum sollte eine Gruppe, die richtig gearbeitet hat, den Versuch wiederholen müssen? Außerdem wird in keinem Wort der Frage der Eindruck erweckt, es könnte eine Folgefrage sein. Wenn hier nur C aber nicht B genannt worden wäre könnte man eventuell einen Folgefehler annehmen.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Racheli
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Racheli »

Vielen Dank für alle Antworten, ich habe erstmal einen Überblich über die rechtliche Lage bekommen.
Ich habe heute ein erstes Informationsgespräch bei einem Anwalt erhalten und werde alle weiteren Informationen direkt über einen Anwalt sammeln.
Roderik
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Roderik »

Nochmal der Hinweis, bevor unnötig Geld ausgegeben wird:

Ein Gericht würde in einem Verfahren nur die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung sowie die formal (sic!) korrekte Bewertung einer Klausur überprüfen, nicht aber die inhaltliche Korrektur, sofern keine fachlich offensichtlichen Fehler oder klare Irrtümer (Additionsfehler etc.) vorliegen.

Wenn der Prüfer alle Klausuren nach demselben Schema korrigiert hat, dürfte die Argumentation mit dem Anspruch auf Teilpunkte ins Leere laufen.

Gruß
Roderik
Chavah
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Chavah »

Das Zauberwort heisst "Beurteilungsspielraum." Ein Überprüfung ist letztlich nur sehr eingeschränkt möglich. Eben offensichtliche Fehler können korrigiert werden, also: Student schreibt 2+2=4, der Prüfer schreibt falsch, 2+2=5, deshalb Punktabzug. Bei allem, was über offensichtliche Falschkorrekturen hinaus geht, ist es sehr, sehr schwierig.

Chavah
Roderik
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Roderik »

Nachlesbar mit entsprechenden höchtrichterlichen Urteilen beim Schuljuristen Hoegg.
Anton Reiser
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Re: Klausureineicht Korrektur und Teilpunkte

Beitrag von Anton Reiser »

noidic hat geschrieben:Die geschilderten Beispiele hätte ich ebenso bewertet wie der Prüfer.
Nachvollziehbar, andere Leser kämen aber möglicherweise zu einer der von der TE erhofften 3 Bewertungsmöglichkeiten - und dieses wären (möglicherweise) auch "richtig":
Racheli hat geschrieben:Aber sollte ich nicht wenigstens 0,5 oder 1 Punkt, wenn nicht sogar die Hälfte bekommen?
Es gibt insofern keine rechtlich eindeutige normierte richtige Lösung für solche Prüfungsaufgaben, sondern die Bewertung liegt im Ermessen des Prüfers. Willkür kann ich bei der Beurteilung durch den Prüfer nicht erkennen.
Vielen Dank für alle Antworten, ich habe erstmal einen Überblich über die rechtliche Lage bekommen.
Ich habe heute ein erstes Informationsgespräch bei einem Anwalt erhalten und werde alle weiteren Informationen direkt über einen Anwalt sammeln.
Das macht m.E. aber nur Sinn, wenn es sich bei der anwaltlichen Informationsquelle um einen kostenlos tätigen Bekannten handelt.
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