Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vorn...

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ratzenlady
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Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vorn...

Beitrag von ratzenlady »

Hallo liebe Community!

Ich habe mal eine theoretische Frage zu einem Schulwechsel von Gymnasium zu Gymnasium in Hessen, beides G9.

Und zwar wechselt ein Schüler nach der 10. Klasse die Schule.
In der alten Schule machte der Schüler seit der 7. Klasse Spanisch als zweite Fremdsprache, dies wird an der neuen Schule aber nicht angeboten. Bzw. wird Spanisch schon angeboten, allerdings als Neu-Anfang in der Klasse 11 für die Schüler, die bisher keine zweite Fremdsprache hatten und diese dann bis zum Abitur durch belegen müssen.

Darf der Schüler quasi "seine" Sprache nochmal von vorne anfangen? Spricht da etwas dagegen, weil er inhaltlich ja seinen Mitschülern deutlich einen Vorsprung voraus hätte, weil ja bereits 4 Jahre Spanischunterricht hinter ihm liegen?

Ich tendiere ja zu "ist doch völlig egal, welche Sprache bis zur 10 belegt wurde, wenn der Schüler sich entschließt in der 11 nochmal von vorne anzufangen und dafür drei Jahre weiter zu machen".

Jemand mit dem ich mich unterhalten habe, meinte aber das wäre unfair, das ginge bestimmt nicht.

Würde mich einfach interessieren!

Vielen vielen Dank!
Frisch_ling
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von Frisch_ling »

Rechtlich wüsste ich jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte. Man kann ja auch einem Muttersprachler nicht verbieten, seine (Zweit)sprache als benotetes Unterrichtsfach zu wählen, sofern es an der Schule angeboten wird.

Ich würde eher pädagogische Probleme erwarten. Warum wird unter einer solch ungünstigen Konstellation die Schule gewechselt? Wird der Schüler auch bei von ihm als langweilig empfundenen Unterricht die nötige Selbstdiziplin zeigen, um sich angemessen am Unterrichtsverlauf zu beteiligen?
ExDevil67
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von ExDevil67 »

Frisch_ling hat geschrieben:Warum wird unter einer solch ungünstigen Konstellation die Schule gewechselt?
10. Klasse dürfte heißen so 16/17 Jahre alt. In dem Alter soll es vorkommen das man selber auf äußere Umstände die auch die Wahl der Schule beeinflussen, keinen Einfluss hat. Z.B. Jobwechsel mit Umzug der Eltern.
Chavah
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von Chavah »

Es wird hier übersehen, dass zumindest in Hessen die weiterführenden Schulen auch die Aufnahme eines Kindes verweigern können. Es besteht also kein Anspruch darauf, seinen Abschluß in der Schule xy machen zu können. Daraus folgt für mich, dass man schauen muss, ob die ausgewählte Schule das Kind nimmt, und wenn ja, ist doch alles im grünen Bereich.

Chavah
FM
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von FM »

ratzenlady hat geschrieben: In der alten Schule machte der Schüler seit der 7. Klasse Spanisch als zweite Fremdsprache, dies wird an der neuen Schule aber nicht angeboten. Bzw. wird Spanisch schon angeboten, allerdings als Neu-Anfang in der Klasse 11 für die Schüler, die bisher keine zweite Fremdsprache hatten und diese dann bis zum Abitur durch belegen müssen.

Darf der Schüler quasi "seine" Sprache nochmal von vorne anfangen? Spricht da etwas dagegen, weil er inhaltlich ja seinen Mitschülern deutlich einen Vorsprung voraus hätte, weil ja bereits 4 Jahre Spanischunterricht hinter ihm liegen?
Reicht es in Hessen wirklich aus, die zweite Fremdsprache erst ab der 11. Klasse zu lernen? Dann haben die Schüler beim Abitur ein Niveau, das in anderen Ländern dem eines Neuntklässlers entspricht.

Da es nicht um einen Wettkampf geht, ist der Vorsprung gegenüber anderen Schülern kein Thema. Ich hatte einen Mitschüler, der auch Kanadier war, im Englischunterricht hatte der einen Vorsprung vor der Lehrerin.
Frisch_ling
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von Frisch_ling »

FM hat geschrieben: Reicht es in Hessen wirklich aus, die zweite Fremdsprache erst ab der 11. Klasse zu lernen? Dann haben die Schüler beim Abitur ein Niveau, das in anderen Ländern dem eines Neuntklässlers entspricht.
Der Beginn einer 2. Fremdsprache erst in Klasse 11 ermöglicht bspw. ehemaligen Realschülern den Erweb des Abiturs, das wird es sicher auch in anderen Bundesländern geben.

Es gibt noch ein paar weitere Bedingungen, z. B. die Zahl der Unterrichtsstunden. Nähres kann man für Hessen in der Oberstufen- und Abiturverordnung nachlesen.
https://kultusministerium.hessen.de/sit ... i_2016.pdf
§ 14 regelt die Details zu den Fremdsprachen.
ratzenlady
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von ratzenlady »

Vielen Dank für die Antworten.

Frisch_ling schrieb ja ausführlich dazu, wie sich das zusammensetzt.
Diese zweite Fremdsprache ab Klasse 11 muss alle 6 Halbjahre mit glaube 4 Wochenstunden belegt werden.
Eben in erster Linie für Schüler, die in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache hatten. Oder aber die bis dato gelernte an der neuen nicht weitergeführt werden kann.

Die Sache mit der Annahmeverweigerung ist sicherlicherlich gegeben. Darüber hatten wir uns aber weniger Gedanken gemacht.
Aber es ging tatsächlich um reine Theorie. Eine gesponnene Was-wäre-wenn Frage.
Wir hatten uns in der Runde unterhalten, weil eben Schule A im Umkreis Spanisch ab Klasse 7 anbietet, Schule B aber nur als "neue" Zweitsprache ab Klasse 11.

Nochmal vielen Dank.
CDS
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Re: Schulwechsel zur Oberstufe - zweite Fremdsprache von vor

Beitrag von CDS »

ratzenlady hat geschrieben: Jemand mit dem ich mich unterhalten habe, meinte aber das wäre unfair, das ginge bestimmt nicht.
Genau. Deswegen wird ja grundsätzlich vorab geprüft ob das Sprachniveau eines Schülers nicht vieleicht zu hoch ist.
Kinder die jetzt dummerweise zweisprachig aufgewachsen sind und bereits Englisch und/oder Französisch fließend beherrschen dürfen grundsätzlich keine weiterführenden Schulen besuchen. Ist halt Pech - so ist das Leben nunmal.
Ach ja, in Zukunft wird selbiges auch für das Fach Deutsch eingeführt. Wer diese Sprache schon fließend beherrscht wird aufgrund der Gefahr einer Benachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund vom Deutschunterricht ausgeschlossen. Wie diese Kinder dann ihre Pflichtstunden zusammen bekommen ist ihr Problem.
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