Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Moderator: FDR-Team
Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Hallo
leider ergab die Suche nicht das Richtige.
Schüler A wohnt bei seiner Mutter in Bawü und geht da in die 3. Klasse. In Bawü sind aktuell noch keine Schulferien, diese beginnen erst am 27.07.2017.
Mit Beginn des neuen Schuljahres soll Schüler A bei seinem Vater, in Sachsen, zur Schule gehen. Da sind aktuell schon Ferien und das neue Schuljahr beginnt am 07.08.2017.
Der Rektor in BW erklärte sich bereit, Schüler A frei zustellen, wenn er die Schulanmeldung der Neuen Schule vorliegen hat.
Diese liegt nun vor. Der Rektor will Schüler A nun aber nicht frei Stellen.
Welche Möglichkeiten haben die Eltern?
ZBsp. Hauptwohnsitz des Schülers wechseln von BW-Sachs? Dann wäre Schüler A in Sachsen schulpflichtig, da sind aber bereits Ferien, mit Beginn des Neuen Schuljahres geht Schüler A, dann auf die Neue Schule.
MFG Brotdose
leider ergab die Suche nicht das Richtige.
Schüler A wohnt bei seiner Mutter in Bawü und geht da in die 3. Klasse. In Bawü sind aktuell noch keine Schulferien, diese beginnen erst am 27.07.2017.
Mit Beginn des neuen Schuljahres soll Schüler A bei seinem Vater, in Sachsen, zur Schule gehen. Da sind aktuell schon Ferien und das neue Schuljahr beginnt am 07.08.2017.
Der Rektor in BW erklärte sich bereit, Schüler A frei zustellen, wenn er die Schulanmeldung der Neuen Schule vorliegen hat.
Diese liegt nun vor. Der Rektor will Schüler A nun aber nicht frei Stellen.
Welche Möglichkeiten haben die Eltern?
ZBsp. Hauptwohnsitz des Schülers wechseln von BW-Sachs? Dann wäre Schüler A in Sachsen schulpflichtig, da sind aber bereits Ferien, mit Beginn des Neuen Schuljahres geht Schüler A, dann auf die Neue Schule.
MFG Brotdose
Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Dann fehlen ihm aber trotzdem 3 Wochen des derzeitigen Schuljahres.
Es gelten die Regelungen des Landes, indem das Kind wohnt. Eine Änderung muss auch in der Realität stattfinden, nicht nur pro forma.
Es gelten die Regelungen des Landes, indem das Kind wohnt. Eine Änderung muss auch in der Realität stattfinden, nicht nur pro forma.
Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Ausser den Fehlzeiten ergibt sich daraus welche Konsequenz?
Schulpflich besteht doch für Grundschüler am Wohnort der Eltern.
Die Realität wäre der umgehende Wohnortwechsel, zum Beispiel am Wochenende.
MFG
Schulpflich besteht doch für Grundschüler am Wohnort der Eltern.
Die Realität wäre der umgehende Wohnortwechsel, zum Beispiel am Wochenende.
MFG
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Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Nein, da fehlt überhaupt nichts, diese Behauptung führt völlig in die Irre.FM hat geschrieben:Dann fehlen ihm aber trotzdem 3 Wochen des derzeitigen Schuljahres.
Welch Weisheit.Eine Änderung muss auch in der Realität stattfinden, nicht nur pro forma.
Der hat da überhaupt nichts freizustellen und sich auch keine Schulanmeldung der neuen Schule vorlegen zu lassen. Er sollte nur (am besten rechtzeitig im voraus) über den Umzug informiert werden, damit niemand den Schüler fälschlicherweise vermisst und damit das Schulabgangszeugnis an die neue Adresse geschickt wird. Die Noten sind zu bilden aus den Leistungsnachweisen, die bis zum Umzugstermin erbracht worden sind.Der Rektor in BW erklärte sich bereit, Schüler A freizustellen, wenn er die Schulanmeldung der Neuen Schule vorliegen hat.
Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo der Lebensmittelpunkt ist. Die Eltern können sich frei entscheiden, wann das Kind von Ba-Wü nach Sachsen umzieht. Ab dem Tag des Umzugs hat der Schüler die Schulpflicht nicht mehr am alten, sondern am neuen Wohnsitz zu erfüllen. Der Wohnsitzwechsel ist m.W. nach Melderecht in allen Bundesländern innerhalb einer Woche beim Meldeamt zu melden.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Es besteht doch kein Anspruch auf 6 Wochen Sommerferien. Ich erinnere mal an die Nachholkurse, die es zumindest bis vor einigen Jahren gab, für Kinder, deren Versetzung gefährdet war. Die lagen immer in den Sommerferien. Wenn man aber meint, man bräuche 6 Wochen Ferien, dann ist das Vorgehen doch ganz einfach. Kind beim EMAmt ummelden, also schon in Sachsen anmelden, Kind von der Schule in BW abmelden und gut ist.
Chavah
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Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Das dürften manche Lehrer anders sehen.Es besteht doch kein Anspruch auf 6 Wochen Sommerferien.
Gab es das in NRW? Dafür müsste es ja eine Regelung im Schulgesetz geben. In Ba-Wü habe ich davon noch nie gehört. Eine Google-Suche nach "Nachholkurs Versetzungsgefährdung" hat nichts Sinnvolles ergeben.Ich erinnere mal an die Nachholkurse, die es zumindest bis vor einigen Jahren gab, für Kinder, deren Versetzung gefährdet war. Die lagen immer in den Sommerferien.
In Sachsen gibt es die schöne Tradition, dass die Einschulungsfeier für die Erstklässler am Samstag der letzten Sommerferienwoche stattfindet. In Ba-Wü nahezu undenkbar. An den Grundschulen, an denen es gelingt, die Einschulungsfeier auf einen Samstag zu legen, ist das der Samstag der ersten Schulwoche. Oft ist die Feier aber Mittwoch- oder Donnerstagnachmittag.
Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
In Hessen gabs das. Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass Schüler keinen Anspruch auf 6 Wochen Ferien haben. Wie Lehrer das sehen, ist hier in diesem Kontext doch wurscht.
Chavah
Chavah
Re: Grundschulwechsel Bawü-> Sachsen
Bei Lehrern gilt das gleiche. Ein Lehrer der das Bundesland wechselt muss sich auch nach den jeweiligen Ferienzeiten richten. Dass sich dadurch die Sommerferien von 6 Wochen auf 10 Tag verkürzen, habe ich auch schon erlebt, da hat man leider Pech gehabt.