Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

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Larrave
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Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von Larrave »

Hallo liebe User,

folgender theoretisch möglicher Fall würde mich interessieren:

Spieler A und Spieler B nehmen neben über Hundert weiteren Schachspielern an einem großen Schachturnier in Deutschland teil. Man muss hierzu wissen, dass bei seriösen Schachturnieren, wie eben genannten, gewisse Regeln festgelegt sind. Insbesondere besteht eine fixe Angabe zur Bedenkzeit während einer Partie(die für beide Spieler identisch ist), sowie eine Notationspflicht(Züge müssen entsprechenden Regeln nach aufgeschrieben werden).

Sowohl Spieler A als auch Spieler B ist die Ausschreibung bekannt. Entsprechend dieser Kenntnis melden sich beide am Turnier an. Spieler B weist jedoch eine Besonderheit auf, denn er ist jüdischer Abstammung, streng gläubig und darf entsprechend seiner Glaubenssätze am Sabbat nicht arbeiten. Im Zusammenhang mit dem Schachsport bedeutet dies, dass Spieler B weder mitschreiben noch die Uhr betätigen darf.

Nun zum eigentlichen Fall:

Im Laufe des Turniers werden Spieler A und Spieler B am Sabatt einander zugelost. Es kommt zum Gespräch zwischen Turnierschiedsrichter, Spieler A und Spieler B. B erläutert oben genannten Sachverhalt und dass er demzufolge nicht selber schreiben und die Uhr betätigen darf. Ihm (Spieler B) müsse eine Hilfsperson zur Verfügung gestellt werden, die diese Aufgaben für ihn erledigen solle. Des Weiteren müsse die elektronische Uhr durch eine mechanische Uhr ausgetauscht werden. Dies hätte zur Folge, dass im Gegensatz zur in der Ausschreibung genannten Bedenkzeit eine andere zum Einsatz kommen müsste, da die ursprüngliche durch die mechanische Uhr nicht realisierbar ist. Als Gegenwert dürfe Spieler A eine Bonuszeit erhalten, um den Nachteil der weggefallenen Pflichten von B zu kompensieren. Das Fundament von B in diesem Fall basiert auf die Zustimmung des Deutschen Schachbundes(erwirkt durch eine Initiative der jüdischen Schachgemeinde).

Der Turnierschiedsrichter stimmt dem Ganzen zu. Spieler A ist damit jedoch nicht einverstanden. Er erkennt zwar seinen Zeitvorteil, jedoch besteht die Gefahr, dass die Vorteile von B im Laufe der Partie überwiegen könnten(erhöhte Konzentration, verminderter Stressfaktor durch geringere Belastung etc.). Eine Balance zu finden, scheint objektiv nahezu unmöglich zu sein. Spieler A lehnt ab unter diesen Bedingungen zu spielen und verweist auf die offizielle Ausschreibung. Spieler A ist ein sehr toleranter Mensch (denn es gibt auch Sonderregeln für Blinde, die Schach spiele, wobei hier eine eindeutige körperliche Behinderung als Ursache vorausgeht), denn er zeigt Verständnis für den jüdischen Glauben von Spieler B, kann aber nicht nachvollziehen, wieso er gegenüber dem Standardfall ein Risiko eingehen soll in Nachteil zu geraten.

Zusammengefasst: Spieler A möchte nicht unter den neuen Bedingungen spielen(da die Gefahr der Benachteiligung besteht) und Spieler B darf aufgrund seines Glaubens nicht unter den alten Bedingungen spielen. Spieler A verweist auf die für die im Turnier geltenden Regelungen. Spieler B verweist auf seine Sonderrechte, die ihm der Deutsche Schachbund (mehr oder weniger durch eine "Protestbewegung") eingeräumt hat.

Der Turnierschiedsrichter trifft nun folgende Entscheidung: Spieler A verliert die Partie kampflos, vice versa hat damit Spieler B die Partie kampflos gewonnen.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass es im Schach ein Wertungs bzw. Spielstärkesytem "ELO" gibt, d.h. dass jeder Spieler entsprechend der Differenz zwischen seines Ergebnisses und seines Erwartungswertes seine Spielstärke verbessern oder verschlechtern kann. Kampflose Partien haben keine Auswirkung auf die "ELO", da diese Partien nicht gewertet werden.
Trotzdem hat das Ergebnis weitreichende Folgen:

Spieler A ist ein ambitionierter Schachspieler und neben einem möglichen Gewinn von Preisgeldern, zählt natürlich auch der sportliche Erfolg. Durch diesen kampflosen Verlust entgeht Spieler A ein mögliches Preisgeld. Hinzu kommt, dass der kampflose Verlust ihm die Möglichkeit nimmt auf eine Norm zu spielen (In der Regel werden solche Turniere mit 9 Runden gespielt. Um einen Titel zu erwerben müssen entsprechende Leistungen gespielt werden. Diese werden durch "Normen" dargestellt. Eine Norm muss mindestens 9 gewertete Runden innerhalb eines Turniers enthalten, d.h. Spieler A wurde hierdurch die Möglichkeit eine Norm zu erspielen genommen). Weiterhin ist anzumerken, dass der Fall: "Spieler A gewinnt kampflos und Spieler B verliert kampflos" für Spieler A im Hinsicht auf die Norm denselben negativen Effekt beinhalten würde.

Zusammengefasst: Spieler A entsteht ein Schaden durch mögliche entgangene Preisgelder und sportliche Erfolge. Für A hätte es nur zwei Möglichkeiten gegeben, ohne dass er benachteiligt worden wäre. Die Partie wäre gespielt worden oder aber Spieler A hätte die Partie gewonnen und sie wäre nicht als kampflos gewertet worden (nahezu auszuschließen, da meines Wissens nach dieser Fall in den Regeln nicht vorgesehen ist).

Ich hoffe nicht zu sehr verwirrt zu haben. Jedoch wollte ich etwas ausführlicher sein, da Schach nicht der bekannteste Wettkampfsport ist. :)

Meine Frage zur Rechtslage ist:

Welche Möglichkeiten bestehen für A nun gegen diese Entscheidung vorzugehen? (Ich bin ein Laie, aber darf es wirklich sein, dass jemand in einer Privatveranstaltung auf Religionsfreiheit plädiert, und dadurch ein anderer möglicherweise benachteiligt wird?)

Viele Grüße

Larrave
khmlev
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von khmlev »

Wenn es in der Entscheidungshoheit des Tunier-Schiedsrichter lag, die Entscheidung zu treffen, die Entscheidung im Einklang mit den von den Teilnehmern anerkannten Regelwerk stand, dann kann ich nicht erkennen, worin der Schaden von A liegen soll.
Gruß
khmlev
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von Tastenspitz »

Zumal der Schiedsrichter seinen Entscheidung wohl formell richtig und dem A bekannt gegeben hat. Spätestens hier hätte sich A noch umentscheiden können(?).
wolfmoon
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von wolfmoon »

Spieler A ist ein ambitionierter Schachspieler und neben einem möglichen Gewinn von Preisgeldern, zählt natürlich auch der sportliche Erfolg.
Wenn dies zutrefen würde hätte A gespielt.
Ich spiele selbst Tunierschach und habe bis mit der 80ziger Jahre in der zweiten Bundesliga gesspielt,von daher weiss ich das den Weisungen des Tunierleites folge zu leisten ist.
Es erschließt sich mir auch nicht weshalb mit einer mechanischen Uhr auf einen anderen Zeitmodus gewechselt werden muß.
A sollte sich mal fragen,ob er die Nervlichen Voraussetzungen zum Tunierschach mitbringt.
Das Fundament von B in diesem Fall basiert auf die Zustimmung des Deutschen Schachbundes(erwirkt durch eine Initiative der jüdischen Schachgemeinde).
Wenn das so ist,solltest du dich auch daran halten und die Entscheidung,die Partie als Kampflos verloren zu geben,war richtig.
rabenthaus
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

eigentlich ein interessantes Thema. Obwohl ich von Schach und den damit verbudnenen Turnierregeln eher weniger verstehe hier ein paar Überlegungen (ohne abschließendes Ergebnis)

Es müsste doch eigentlich eine Ausschreibung für das Turnier geben. In dieser Ausschreibung müssten doch auch alle Regeln, Bedingungen und Ausnahmen aufgeführt oder zumindest auf die entsprechenden Satzungen verwiesen sein. Wenn ich mich also anmelden muss ich mich auch daran halten. Falls also auf eine Sonderregel nicht hingewiesen wurde gilt sie nicht und damit sind von allen Teilnehmern die normalen Regeln ein zu halten.

Außerdem sollte es doch eine Schieds- oder sonstige interne Gerichtsordnung im Verband geben. Danach wäre es möglich Regelstreitigkeiten vor ein entsprechendes Gremium zu bringen das dann entscheidet wie etwas umzusetzen ist. Das sollte es beim Schach doch eigentlich auch geben. A hätte (unter dieser Voraussetzung) erst einmal spielen und sich dann hinterher (eventuell) beschweren können.

P.S. Off topic zum Schluss

Wäre B Moslem gewesen dann hätte wir bald eine Diskussion darüber ob das überhaupt zum Islam gehört oder nicht. Wieso kommt bei ultrakonservativen Juden diese Frage nicht auf? Ist die Auffassung von B nicht etwas überteieben? Wenn die Nutzung der Uhr Arbeit ist, wieso das Ziehen der Figuren nicht?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
ExDevil67
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von ExDevil67 »

rabenthaus hat geschrieben: Ist die Auffassung von B nicht etwas überteieben? Wenn die Nutzung der Uhr Arbeit ist, wieso das Ziehen der Figuren nicht?
Kommt wohl etwas darauf an wie streng B seinen Glauben auslegt.
Wie auch in anderen Religionen gibt es da halt mal mehr mal weniger, aus heutiger Sicht, alltagstaugliche Auslegungen der Vorschriften.
Und ein Jude darf am Sabbat kein Licht machen. Doof nur das beim schließen eines elektrischen Kontakts ein minimaler Licht(!)bogen entsteht, also fällt die elektrische Schachuhr aus. Ebenso die Betätigung eines Lichtschalters oder einschalten des Herdes fallen darunter.
khmlev
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von khmlev »

rabenthaus hat geschrieben:Es müsste doch eigentlich eine Ausschreibung für das Turnier geben. In dieser Ausschreibung müssten doch auch alle Regeln, Bedingungen und Ausnahmen aufgeführt oder zumindest auf die entsprechenden Satzungen verwiesen sein.
Es scheint ja nach den Regeln des Schachverbandes gespielt worden zu sein und hier besteht zu der Besonderheit der Tunieraustragung am Sabbat eine Sonderregel für Tunierteilnehmer jüdischen Glaubens:
Larrave hat geschrieben:Das Fundament von B in diesem Fall basiert auf die Zustimmung des Deutschen Schachbundes(erwirkt durch eine Initiative der jüdischen Schachgemeinde).
Wenn A, wie zum Beispiel fast jeder Fussball-Bundesligaspieler, die Regeln nicht bis ins Detail kennt, ist das sein Problem. Der Tunierschiedsrichter scheint offenbar regelkonform seine Entscheidung getroffen zu haben.
rabenthaus hat geschrieben:Wäre B Moslem gewesen dann hätte wir bald eine Diskussion darüber ob das überhaupt zum Islam gehört oder nicht. Wieso kommt bei ultrakonservativen Juden diese Frage nicht auf?
Weil die jüdische Schachgemeinde die Problematik mit dem Schachverband angegangen ist und hier offensichtlich eine Lösung, in der bereits zitierten Vereinbarung, gefunden wurde.
Gruß
khmlev
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rabenthaus
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Re: Sonderrechte im Schachsport aufgrund Sabbat

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

kommen wir mal wieder, von mir selber, aufgemachten Nebenkriegsschauplatz zurück.

Folgendes ist mir , beim zweiten lesen aufgefallen:

1. Muss nicht nach der Schachordnung (FIDE) immer eine mechanische Uhr genutz werden. In § 6 ist die Schachuhr vorgegeben

Eine "Schachuhr" ist eine Uhr mit zwei Zeitanzeigen, die so miteinander verbunden
sind, dass zu gleicher Zeit nur eine von ihnen laufen kann. "Uhr" bedeutet in den
Schachregeln jeweils eine der beiden Zeitanzeigen. Jede Zeitanzeige hat ein
"Fallblättchen". Das Fallen des "Fallblättchens" bedeutet, dass die einem Spieler
zugewiesene Zeit aufgebraucht worden ist.

Wieso also hier eine elektronische Uhr?

2. Nach der Schachordnung wäre ein Helfer zulässig, aber die Bedenkzeit des betroffenen Spielers wäre zu kürzen, falls er nicht behindert ist.
§ 6
e) Falls einem Spieler das Bedienen der Uhr nicht möglich ist, darf er für diese
Aufgabe einen Assistenten stellen, der aus Sicht des Schiedsrichters geeignet
sein muss. Seine Bedenkzeit wird vom Schiedsrichter angemessen angepasst.
Diese Anpassung wird nicht vorgenommen, wenn der Spieler behindert ist.

Oder überlese ich da etwas?

Auf der Seite des deutschen Schabund e.V. konnte ich keinen Hinweis auf irgendwelche Sonderregeln oder Vereinbarungen zum Schach am Sabbat finden. Gibt es da eine versteckte Seite nur für Mitglieder?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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