elektronischer Spielbericht / DFBnet
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elektronischer Spielbericht / DFBnet
A ist Trainer einer Nachwuchsmannschaft und trifft im Pflichtspielbetrieb auf B, dem Trainer einer anderen Nachwuchsmannschaft. Vor Spielbeginn fragt A den B, ob er noch am elektronischen Spielbereicht etwas ändern muss. Das wird von B verneint. Als das Spiel beginnt, stellt der Trainer A fest, das der Trainer B in seiner Mannschaft 3 Auswechselspieler hat. Bevor das Spiel jedoch angefangen hatte waren nur zwei Auswechselspieler im elektronischen Spielbericht vermerkt. Daraufhin geht der Trainer A zum Trainer B und kündit ihm an unmittelbar nach dem Spiel die Spielerpässe kontrollieren zu wollen, da die Rückennummern der eingesetzten Kinder nicht mit dem Spielbericht übereinstimmen und auch mindestens ein Kind mehr spielt, obwohl dies nicht im Spielbericht vermerkt ist. Daraufhin ist der Trainer B extrem sauer, greift zu seinem Mobiltelefon und verändert während das Spiel läuft die Mannschaftsaufstellung und ordnet auch die Rückennummern neu zu.
In der Zeit, wo es noch keinen elektronischen Spielbericht gab, hätte der manuelle Spielbericht geändert werden müssen, was nahezu den Tatbestand einer Urkundenfälschung erfüllt hätte. In Zeiten der elektronischen Spielberichtserstattung ist das Verändern der Aufstellung nun legal, oder nicht?
Es hatte sich übrigens herausgestellt, dass 2 Kinder vor dem Spiel auf dem Spielbericht standen, die gar nicht mitgespielt haben und 3 andere Kinder waren auf einmal im Spielbericht vermerkt, die vorher gar nicht gelistet waren.
In der Zeit, wo es noch keinen elektronischen Spielbericht gab, hätte der manuelle Spielbericht geändert werden müssen, was nahezu den Tatbestand einer Urkundenfälschung erfüllt hätte. In Zeiten der elektronischen Spielberichtserstattung ist das Verändern der Aufstellung nun legal, oder nicht?
Es hatte sich übrigens herausgestellt, dass 2 Kinder vor dem Spiel auf dem Spielbericht standen, die gar nicht mitgespielt haben und 3 andere Kinder waren auf einmal im Spielbericht vermerkt, die vorher gar nicht gelistet waren.
Wer andern eine Grube gräbt, bricht für gewöhnlich seinen Spaten ab!
Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Es kommt hier auf die Verfahrensordnung des jeweiligen Landesverbandes für die jeweilige Liga an.
Für den Fußballverband Mittelrhein gilt, sofern die Nutzung des elektronischen Spielberichts für die jeweilige Liga durch das Präsidium beschlossen wurde:
"Bei Anwendung des „Spielberichts online“ haben sich die Vereine nach der Freigabe durch den Schiedsrichter über die erfolgten Eintragungen zu informieren. Ist der Verein mit den Angaben nicht einverstanden, hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per Einschreiben mitzuteilen. Unterlässt der Verein die Richtigstellung, so haftet er für alle daraus entstehenden Folgen."
Für den Fußballverband Mittelrhein gilt, sofern die Nutzung des elektronischen Spielberichts für die jeweilige Liga durch das Präsidium beschlossen wurde:
"Bei Anwendung des „Spielberichts online“ haben sich die Vereine nach der Freigabe durch den Schiedsrichter über die erfolgten Eintragungen zu informieren. Ist der Verein mit den Angaben nicht einverstanden, hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per Einschreiben mitzuteilen. Unterlässt der Verein die Richtigstellung, so haftet er für alle daraus entstehenden Folgen."
Gruß
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Problematisch ist, dass im Nachwuchsbereich bis zur D-Jugend ja kein Schiedsrichter anwesend ist und demnach der Spielbericht ja erst nach dem Spiel freigegeben wird. Der Spielbetrieb des A und B läuft übrigens in Sachsen Anhalt unter dem FSA.
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt wird sicherlich entsprechende Regelungen haben. Der Staffelleiter sollte wissen, wie zu verfahren ist.
Gruß
khmlev
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
DA kommt in NRW gleich mehreres auf die MAnnschaft / den Verein zu.
Das geht los bei Strafgeldern da der Spielbericht eine STunde vor Spielbeginn eigentlich nicht mehr verändert werden darf ( bzgl. AUfstellujg Zeit u.s.w. )
Dann die Spieler die lt. Spielbericht gar nicht gespielt haben und anders herum. Dafür könnte die gegnerische MAnnschaft einen Sieg eingetragen bekommen.
Für deine Region musst du schon in deiner Region nachsehen. Ein Anruf beim Staffelleiter sollte Klärung bringen.
Das geht los bei Strafgeldern da der Spielbericht eine STunde vor Spielbeginn eigentlich nicht mehr verändert werden darf ( bzgl. AUfstellujg Zeit u.s.w. )
Dann die Spieler die lt. Spielbericht gar nicht gespielt haben und anders herum. Dafür könnte die gegnerische MAnnschaft einen Sieg eingetragen bekommen.
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Also könnte das die Lösung sein:
§ 38 Wertung von Spielen in besonderen Fällen
2. Das Spiel einer Mannschaft wird durch das Gericht mit 0 Punkten und 0:3 Toren als verloren und für den Gegner
mit 3 Punkten und 3:0 Toren als gewonnen gewertet, wenn sie insbesondere:
c) einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lässt,
Einem Spieler fehlt in der Regel die Spielberechtigung, wenn er keine gültige Spielerlaubnis gemäß § 4ff.
Spielordnung besitzt oder im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis ist und
e) nicht auf dem Spielberichtsbogen oder dem elektronischen Spielberichtsbogen vor Beginn des Spiels im Sinne Regel 3 des DfB als Spieler oder Auswechselspieler oder auf der Spielberechtigungsliste seines Vereins nicht als spielberechtigt vermerkt ist,
Fraglich ist jedoch nur noch, ob der betroffene Verein jetzt in Berufung o.ä. gehen muss, oder ob der Staffelleiter von sich aus auf den Missstand hinweist. Immerhin hängen doch auch Fristen an Protesten o.ä.
§ 38 Wertung von Spielen in besonderen Fällen
2. Das Spiel einer Mannschaft wird durch das Gericht mit 0 Punkten und 0:3 Toren als verloren und für den Gegner
mit 3 Punkten und 3:0 Toren als gewonnen gewertet, wenn sie insbesondere:
c) einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lässt,
Einem Spieler fehlt in der Regel die Spielberechtigung, wenn er keine gültige Spielerlaubnis gemäß § 4ff.
Spielordnung besitzt oder im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis ist und
e) nicht auf dem Spielberichtsbogen oder dem elektronischen Spielberichtsbogen vor Beginn des Spiels im Sinne Regel 3 des DfB als Spieler oder Auswechselspieler oder auf der Spielberechtigungsliste seines Vereins nicht als spielberechtigt vermerkt ist,
Fraglich ist jedoch nur noch, ob der betroffene Verein jetzt in Berufung o.ä. gehen muss, oder ob der Staffelleiter von sich aus auf den Missstand hinweist. Immerhin hängen doch auch Fristen an Protesten o.ä.
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Frage dürfte nur sein, wie weit kann A die Änderung des elektronischen Spielberichtes nach Spielbeginn noch nachweisen? Oder reicht es der "richtigen" Stelle nur einen entsprechenden Hinweis zu geben und diese kann über Logs oder ähnliches die Änderungen nachvollziehen?Papaleone hat geschrieben: Einem Spieler fehlt in der Regel die Spielberechtigung, wenn er keine gültige Spielerlaubnis gemäß § 4ff.
Spielordnung besitzt oder im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis ist und
e) nicht auf dem Spielberichtsbogen oder dem elektronischen Spielberichtsbogen vor Beginn des Spiels im Sinne Regel 3 des DfB als Spieler oder Auswechselspieler oder auf der Spielberechtigungsliste seines Vereins nicht als spielberechtigt vermerkt ist,
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Re: elektronischer Spielbericht / DFBnet
Normal sollten die Staffelleiter die Berechtigung besitzen, Veränderung durch bestimmte Logs festzustellen. Leider werden diese sicherlich erst nach einem Hinweis darauf tätig!
Bei den manuellen Spielberichten (handgeschriebenen) wäre es eigentlich ein Tatbestand der Urkundenfälschung! Aber im administrativen Bereich wüsste ich nicht, ob es noch strafbar ist!
Bei den manuellen Spielberichten (handgeschriebenen) wäre es eigentlich ein Tatbestand der Urkundenfälschung! Aber im administrativen Bereich wüsste ich nicht, ob es noch strafbar ist!
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